Finanzausschuss für Hasi-Ankauf
Während der Ordnungsausschuss in der vergangenen Woche noch einen Ankauf des Objekts Hafenstraße 7 abgelehnt hatte, gab es nun im Finanzausschuss eine Mehrheit für den Kauf. Die endgültige Entscheidung wird der Stadtrat in der kommenden Woche in nichtöffentlicher Sitzung treffen. Derzeit gehört das Gebäude des ehemaligen Gaswerks dem städtischen Vermieter HWG, der einen Nutzungsvertrag mit dem soziokulturellen Zentrum Hasi geschlossen hat, nachdem Aktivisten das Gebäude im Januar 2016 besetzt hatten. Der bestehende Nutzungsvertrag, erst kürzlich vom Aufsichtsrat verlängert, läuft bis Ende Januar.
Bei einer Anwohner-Initiative sorgt die Entscheidung für Unverständnis. Sie kämpft bereits seit geraumer Zeit gegen das Projekt. Ihrer Meinung nach gehen vom Hasi Lärmbelästigungen aus. Sie finden die Entscheidung das Finanzausschusses nicht nachvollziehbar. Sie würden mindestens 250.000 bis 280.000 Euro für Modernisierungsleistungen fällig. Hinzu kommen aber auch noch Kosten für behördliche Genehmigungen, Kosten zur Sicherung des Grundstückes und zur Beseitigung von Altlasten.
Alles in allem gehen die Anwohner von Kosten im Höhe von einer halben Million Euro aus, die die Stadtkasse zu tragen hätte. „Diese Kosten, meint die Stadt, könnten nach Erwerb der Liegenschaft in Absprache mit den Nutzern offenbar über mehrere Jahre aufgesplittet werden. Die Nutzer sollen sich an den Kosten beteiligen. Wovon?“, heißt es dazu von der Anwohner-Initiative. „Geht man hier zunächst nur von einem minimalen jährlichen Finanzbedarf von ca. 25.000 bis 50.000 € über 10 Jahre aus, stellt sich die Frage, ob die Stadt bzw. die aus einer Hausbesetzung hervorgegangene Initiative überhaupt in der Lage sind, dies finanziell und organisatorisch zu bewältigen. Aktuell werden trotz ungeklärtem Status in dem Gebäude Öfen eingebaut, nach vorliegendem Kenntnisstand offenbar auf Kosten der HWG. Man fragt sich zunehmend, wie solche Zugeständnisse und Entscheidungen bei den Bürgern von Halle, bei etablierten gemeinnützigen Vereinen sowie bei den Mietern der HWG ankommen?“
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