Frauenschutzhaus: Gebührenerlass für Bedürftige
Rund 60 Frauen mit ebenso vielen Kindern flüchten sich pro Jahr ins Frauenschutzhaus, meist vor Gewalt in der Familie. Doch bisher müssen die Frauen dafür bezahlen, sofort das Jobcenter nicht zahlt.
Doch dies soll sich künftig ändern. Der Jugendhilfeausschuss und der Sozialausschuss haben einstimmig einem SPD-Antrag zugestimmt, wonach Frauen, die die Gebühr aus wirtschaftlichen Gründen nicht zahlen können, diese erlassen wird. Es bestehe andernfalls die Gefahr, dass sich die betroffenen Frauen verschulden, erklärt die SPD in ihrem Antrag. Der Aufenthalt im Frauenhaus kostet 5 Euro pro Nacht, pro Kind 1 Euro mehr. Für Frauen, die nicht aus Halle kommen, sind 23,51 Euro und Kinder 11,76 Euro fällig.
Jetzt muss der Stadtrat noch zustimmen, damit die Satzung endgültig überarbeitet wird. Diese soll im ersten Quartal nächsten Jahres vorgelegt werden.
Neueste Kommentare