„Freispruch für Jungpflanzen“: Hanfverband protestiert vor dem Landgericht – Stecklings-Prozess vertagt, weil der Anwalt im Schnee feststeckte

Unter dem Motto „Freispruch für Jungpflanzen!“ haben am Montagmittag rund 20 Menschen am Hansering vor dem Landgericht Halle protestiert. Trotz Schneetreibens folgten sie dem Aufruf des Deutschen Hanfverbands (DHV), um auf ein aus ihrer Sicht widersprüchliches Strafverfahren aufmerksam zu machen.

Eigentlich sollte an diesem Tag der Prozess gegen Angelika Saidi, Sprecherin des Deutschen Hanfverbands Halle-Saalekreis, stattfinden. Gegenstand des Verfahrens ist das Verschenken von Hanf-Stecklingen, also Vermehrungsmaterial, das im Rahmen einer politischen Aufklärungs- und Gedenkveranstaltung weitergegeben worden war. Doch zur Verhandlung kam es nicht: Wegen der winterlichen Witterung steckte der Anwalt der Angeklagten mit seinem Zug im Schnee fest. Das Gericht vertagte den Prozess auf März.

Der Fall sorgt für erhebliche Diskussionen. Das Konsumcannabisgesetz (KCanG) definiert in § 1, Punkt 7, Samen und Stecklinge ausdrücklich als Vermehrungsmaterial und nimmt sie vom weiterhin bestehenden Verbotssystem aus. Der Gesetzgeber habe hier bewusst differenziert, um den Umgang mit Vermehrungsmaterial zu entkriminalisieren, argumentiert der Deutsche Hanfverband.

Angelika Saidi sieht darin einen grundlegenden Widerspruch: „Eine Entkriminalisierung, die das Recht auf Anbau von Cannabis überhaupt erst möglich macht. Dennoch wird in Halle versucht, dieses Recht zu unterbinden, indem ein strafrechtlicher Vorwurf konstruiert wird“, erklärte sie am Rande der Kundgebung.

Die umstrittene Verschenk-Aktion stand im Zusammenhang mit dem Gedenktag für verstorbene Drogengebrauchende und folgte dem politischen Leitgedanken „Konsumsicherheit für Alle(s)!“. Ziel sei es gewesen, über den legalen Eigenanbau zu informieren, den Schwarzmarkt einzudämmen und die neue Rechtslage praktisch umzusetzen. Eine Werbung für den Konsum von Cannabis habe ausdrücklich nicht im Fokus der Veranstaltung gestanden, betont der DHV.

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18 Antworten

  1. Zapp sagt:

    Wer Alkohol, Zigaretten oder Cannabis in aller Öffentlichkeit verschenkt (oder konsumiert) führt bislang Unbeteiligte an Drogen heran, auch dann, wenn er es nicht beabsichtigt.

    Entsprechend gehört Frau Saidi orndlich verknackt. 👍

    • Zipp sagt:

      Wer ist denn bisher orndlich verknackt 👍 worden für den öffentlichen Konsum von Alkohol oder Zigaretten?

    • klausklaus sagt:

      Hopfen verschenken ist natürlich ungefährlich. Entsprechen gehört Frau Saidi ordentlich freigesprochen! Nichtsdestotrotz: Freier Konsum für freie BürgerInnen!

    • Zapp sagt:

      Ich bin mir darüber im Klaren, dass Cannabis eine relativ harmlose Droge ist, schliesslich habe ich sie selber ein paar Jahre konsumiert. Insofern begrüsse ich natürlich die Freigabe, auch wenn ich selber nichts davon habe. Aber vielleicht stelle ich mir nochmal ein paar Pflanzen dahin, wer weiss…

      Wer in den eigenen 4 Wänden Cannabis konsumiert, soll das tun. Ich würde niemanden anscheissen, auch wenn es verboten wäre.

      Wer allerdings mit der Freigabe „in den eigenen 4 Wänden“ nicht zufrieden ist und meint, er müsse den Konsum öffentlich machen, gehört verknackt.

      Entsprechend ist nach meinem Verständnis als Ex-Kiffer das Cannabis-Gesetz dahingehend zu reformieren, dass privat alles erlaubt ist und in der Öffentlichkeit nichts.

      In der Fussgängerzone ab 20 Uhr kiffen, oder wie es im Gesetz steht, ist der blanke Hohn. Die Kiffer sollen da wegbleiben und zwar ein bisschen ruckartig!

  2. Antidroge sagt:

    Ende des Jahres können die sowieso alle ihren Laden dicht machen!

  3. 10010110 sagt:

    Die umstrittene Verschenk-Aktion […] folgte dem politischen Leitgedanken „Konsumsicherheit für Alle(s)!“. Ziel sei es gewesen, über den legalen Eigenanbau zu informieren, den Schwarzmarkt einzudämmen und die neue Rechtslage praktisch umzusetzen. Eine Werbung für den Konsum von Cannabis habe ausdrücklich nicht im Fokus der Veranstaltung gestanden, betont der DHV.

    Haha, na klar. Wie verblendet muss man eigentlich sein, um sich solche blödsinnigen Ausreden aus den Fingern zu saugen? Theoretisch (in ihrem Hirn) war das vielleicht keine Werbung für Cannabiskonsum, praktisch aber schon. Dieses ganze Entkriminalisierungsgelaber hat doch einfach nur das Ziel den Konsum als harmlos darzustellen, was wiederum Menschen ermutigt, es zu tun.

    • hehehe sagt:

      Aber du bleibst stark. In deinen Keller kommen die nie!

    • Grüß dich Meiner sagt:

      Wußte, dass du dich hier herumtreibst.

    • klausklaus sagt:

      Entkriminalisierungen ermutigen natürlich niemanden irgendetwas zu tun. Nur weil homosexuelle Menschen sich ehelichen dürfen, heißt das ja nicht, dass Heten schwul heiraten sollen. Es gibt Gebote und Verbote und das CannabisVerbot wurde aufgehoben. Mensch, das weißt du auch alles selbst.

      • Kleistermeister sagt:

        Dafür müsste man weiter als von der Wand bis zur Tapete .. .. .. .. für manche unereichbar.

      • Ach Kläuschen ,,Dealen mit staatlichem Segen“ Mensch Klaus, das weißt du doch alles selbst.Der Grund: Die Linke hatte damals gefordert, die ( strafrechtlich relevante, aber nicht überall eindeutig festgelegte) geringe Menge einheitlich zu definieren und dafür die Grenze von 15 Gramm vorgeschlagen.Man kann (konnte) das natürlich hoch finden und eine niedrigere Schwelle vorschlagen. Oder man kann behaupten die Linke sei für die Dealer……lol

        • Kiff nicht so viel, dann klappt es auch mit verständlichen (und vielleicht nicht komplett sinnlosen) Kommentaren hier! Oder hast Du Dir zum Dübel auch einen Klosterfrau Melissengeist gegönnt, Greis? Na, dann Prost!

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