Fremdenfeindlicher Angriff in einer Straßenbahn, Frau mit Zivilcourage angegriffen
Am Donnerstagabend kurz vor 19 Uhr kam es in einer Straßenbahn am Steintor in Halle zu einem fremdenfeindlichen Angriff. Drei dunkelhäutige Personen hatten die Straßenbahn betreten. Daraufhin wurden sie von einem 39-Jährigen Merseburger zunächst fremdenfeindlich beleidigt. Zudem skandierte der Mann „Heil Hitler“. Eine Frau ist eingeschritten, wollte die Äußerungen des Mannes unterbinden. Er zog sie daraufhin an den Haaren durch die Bahn. Die ursprünglich von ihm beleidigten Personen haben daraufhin auf den 39-Jährigen eingeschlagen und haben anschließend die Straßenbahn verlassen.
Straßenbahn fahren, als zunehmender Ort des Hasses, sollte langsam aber sicher auch verboten werden.
Actio – Reactio. Letzten Endes haben die 3 Afrikaner dem Eingeborenen aus Merseburg das Prinzip Ursache und Wirkung nonverbal erklärt. Mit Rassisten sollte man gar nicht erst sprechen, solche Subjekte entrechten sich ja quasi schon von selbst im Intro.
3 Fragen:
1) Wurde gegen den 39jährigen Merseburger eine Anzeige wegen Beleidigung (gegen die 3 dunkelhäutigen Fahrgäste) und des Skandierens verfassungsfeindlicher Parolen eröffnet?
2) Wurde gegen den 39jährigen Merseburger eine Anzeige wegen Körperverletzung (gegen die Frau) eröffnet?
3) Wurde gegen die 3 dunkelhäutigen Fahrgäste eine Anzeige wegen Körperverletzung (gegen den 39jährigen Merseburger) eröffnet – oder bleibt das in diesem Fall straffrei, weil sie einer angegriffenen Person zu Hilfe kamen?
Zunächst: Man kann ein Ermittlungsverfahren eröffnen oder eine Anzeige erstatten, „eine Anzeige eröffnen“ gehört nicht zum allgemeinen deutschen Sprachgebrauch.
1) Beleidigung (§184 StGB) ist ein Antragsdelikt. Strafantrag stellen (z.B. im Rahmen einer Anzeige) kann nur der Beleidigte. Besteht ein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung, was angesichts der jüngsten Vorfälle durchaus denkbar ist, kann die Ermittlungsbehörde auch bei einem Antragsdelikt ohne Zutun des Verletzten tätig werden. Dann würde aber keine Anzeige erstattet, sondern seitens der Staatsanwaltschaft das Ermittlungsverfahren eingeleitet werden. Allerdings ist nach §194 StGB ein solches Verfahren von Amts wegen für Beleidigung nicht vorgesehen, so dass es allein auf den Strafantrag des bzw. der Beleidigten ankommt (s.a. Frage 3).
Anders sieht es beim „Skandieren verfassungsfeindlicher Parolen“ aus. Hier kann die Ermittlungsbehörde auch ohne Strafantrag tätig werden und wird es in den allermeisten Fällen auch. Hier kommt es auf Zeugen an, die den Sachverhalt schildern können (und wollen).
2) Die Tatsache, dass das Alter bekannt ist, lässt den Schluss zu, dass die Personalien des Beschuldigten festgestellt wurden. Da es sich um eine (offizielle) Polizeimeldung handelt, ist diese Feststellung offenbar auch durch die Polizei erfolgt, was wiederum vermuten lässt, das auch eine Anzeige erstattet wurde.
3) Die Aufnahme einer Anzeige erfolgt unabhängig von einer (später evtl. festgestellten) Straffreiheit bzw. hängt nicht von dieser ab. Ob eine Strafbarkeit z.B. wegen rechtfertigender oder entschuldigender Umstände entfällt, ergibt im Zweifel ein Gerichtsverfahren. Da offenbar die Identität der drei Personen nicht feststeht, ist allerdings schon fraglich, ob es überhaupt soweit kommt.
Auch die (einfache) Körperverletzung nach §223 StGB ist gemäß §230 StGB ein Antragsdelikt. Einen solchen Antrag kann nur der 39-jährige stellen. Gerade bei derartigen Auseinandersetzungen gibt es oftmals gegenseitige Beschuldigungen, was eine entsprechende Anzeige also sehr wahrscheinlich macht. Allerdings wird auch hier die Ermittlungsbehörde nicht selten schon von Amts wegen tätig, insbesondere, wenn tatsächlich körperliche Verletzungen vorliegen und der Verletzte nicht ausdrücklich auf eine Strafverfolgung verzichtet.
Die drei Afrikaner hätten den Mann festhalten können bis die Polizei kommt.
In zu verprügeln dürfen sie ihn nicht.
Das ist eine simple vorsätzliche Körperverletzung. Selbstjustiz
mag in manchen Ländern Gang und Gäbe zu sein, ist in Deutschland aber zum Glück verboten.
Hier müsste man die Videos aus der Straßenbahn auswerten und nach diesen Leuten fahnden um sie genau wie den Mann, vor Gericht zu stellen.
Notwehr ist keine Selbstjustiz. Ein verbaler rassistischer Angriff ist Körperverletzung, das kann jemand der noch nie rassistisch angegriffen wurde natürlich nicht verstehen. In meinem Verständnis ist jeder Rassist sogar ein Terrorist, da er fundamentale Werte unserer zivilisierten Gesellschaft zerstören möchte. Ein Rassist ist für mich somit das Gleiche wie ein islamistischer Gefährder und verliert als Angreifer die Rechte eines Menschen. Denn nach meinem Kenntnisstand wird mit Terroristen nicht verhandelt.
Meine Güte, komm mal wieder runter! 😮
Sorry? Es wird endlich Zeit, dass sich die Angegriffenen gegen Rassisten wehren, sie haben sich das viel zu lange gefallen lassen. Der asozialen Gewalt von Rassisten kann man nicht länger mit Wattebällchen begegnen. Überhören und Wegsehen war gestern.
Es ist ja eine Sache, sich zu wehren, aber eine andere, dumme Idioten, die in der Straßenbahn Leute bedrohen und beleidigen als Gefährder-gleiche „Terroristen“ zu bezeichnen, die „fundamentale Werte unserer zivilisierten Gesellschaft zerstören“ möchten. Typen wie der handeln nicht organisiert zielgerichtet und aus politischen Motiven, die sind einfach nur hohl in der Birne, in Kombination mit Frust und eigener Perspektivlosigkeit. Denen gehört mal ordentlich der Scheitel gezogen, wie die Betroffenen es ja anscheinend auch gemacht haben, und dann ab zur Wiedereingliederungstherapie – abschieben kann man solche ja leider nicht und Arbeitslager sind auch nicht mehr üblich.
Wieviele verbale Angriffe mag es jeden Tag geben? Ich denke da nur an die Klagen von Polizei und Rettungsdiensten.Warum ist denn ein rassistischer verbaler Angriff etwa anderes
Wenn die körperliche Gewalt zur Verhinderung von Flucht absichten eingesetz wird, ist sie legalisiert. Im Ernstfall gehört dann auch ein gezielter Faustschlag dazu, um den Widerstand und die Fluchthandlung zu beenden.
Schade, dass ich nie Bahn fahre… Da zerrt ein irrer Rassist feige eine Frau an den Haaren durch eine Bahn? Wird ja immer besser hier – ich hoffe, die Schläge der Beleidigten saßen hart und heftig und die Frau hat Anzeige erstattet.
Ich gehe davon aus, dass der „Provokant“ bekannt ist.
Denn, die Pressemeldung bezeichnet ihn als Merseburger.
So ein Quatsch ich dachte wir leben in einem Rechtsstaat