Fünf Tage zwischen Ausstellung Haftbefehle und Vollstreckung: Gesuchter kann Geldstrafe nicht zahlen und muss ins Gefängnis

Nur fünf Tage nach Ausstellung von gleich zwei Vollstreckungshaftbefehlen ging der Gesuchte der Bundespolizei am Hauptbahnhof Halle/Saale ins Netz: Am Sonntag, den 19.02.2023 kontrollierte eine Streife gegen 15:00 Uhr den 43-Jährigen. Die fahndungsmäßige Überprüfung seiner Personaldaten im polizeilichen Informationssystem ergab, dass der Deutsche gleich mit zwei Haftbefehlen gesucht wurde. Die Staatsanwaltschaft Halle/Saale erließ diese beide am diesjährigen Valentinstag, den 14.02.2023, gegen den Mann.

Er wurde bereits im August 2020 vom Amtsgericht Halle/Saale wegen Diebstahls geringwertiger Sachen zu einer Geldstrafe von 800 Euro oder einer Ersatzfreiheitsstrafe von 40 Tagen verurteilt. Nicht mal die Hälfte der offenen Forderung hatte der Mann bisher beglichen, so dass hier noch 560 Euro Geldstrafe zu zahlen waren. Dazu gesellte sich vor knapp einem Jahr eine weitere Verurteilung, ebenfalls durch das Amtsgericht Halle, diesmal wegen des unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln. Auch hier wurde er zu weiteren 800 Euro Geldstrafe oder 40 Tagen Ersatzfreiheitsstrafe verurteilt. Davon hatte er bisher noch nichts beglichen und stellte sich trotz ergangener Ladung auch nicht dem Strafantritt. Somit ergingen die Haftbefehle.

Die eingesetzten Beamten eröffneten den Mann diese und nahmen ihn fest. Aktuell waren insgesamt noch 1360 Euro Geldstrafe zu begleichen, welche der Gesuchte jedoch nicht aufbringen konnte. Somit wurde er in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert und die ausschreibende Behörde über die Vollstreckung der Haftbefehle und den Verbleib des Mannes in Kenntnis gesetzt.

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Keine Kommentare

  1. Kerkermeister sagt:

    Hellau im Knast!

  2. Ernstling sagt:

    Unglaublich wie effektiv die Bundespolizei offene Haftbefehle am Bahnhof abarbeitet. Gefühlt geht ihnen ja aller zwei Tage ein gesuchter Krimineller ins Netz. Allerdings ist es auch erschreckend das soviele gesuchte Straftäter hier frei rumlaufen und dabei weitere Straftaten begehen anstatt sich schaurig zu verhalten.

    • nuramrandeerwähnt sagt:

      Nun krigen Sie sich mal wieder ein.
      Er hat doch nur gerinfügige Straftaten begangen und nicht das Leben (allenfalls sein eigenes) Anderer gefährdet und bedroht!
      Hie
      https://de.gatestoneinstitute.org/11444/deutschland-messerangriffe
      sieht das schon etwas anders aus.
      Aber sehr oft werden strafmindernde Umstände (Flüchtlingstrauma, anderes Kulturverständnis etc.) herangezogen und die laufen dann wieder frei und munter durch die deutschen Lande.

      Ps.
      für die rot/grün=braunen Teddywerfer,die Autoren auf dieser Seite
      sind natüüürlich alles nur Antiesemiten und Natzis und überhaupt wollen die nur mit den gelisteten Tasachen die Bevölkerung verunsichern. Rääächte eben 😉

      • Nachhilfelehrer sagt:

        Ich denke mal nicht, dass hier alle rot/grün=braun sind. Das bist du allerdings schon. Kaum wird mal ein Deutscher gestellt, sofort wird relativiert und auf die Ausländer verwiesen. Deutsche machen keine Gewaltstraftaten z.B. mit Messern? Oh man, ihr Nazis seid doch einfach nur blöd.

      • Skeptiker sagt:

        Oh, gatestoneinstitute.org – gaaanz seriöse Quelle 😂

  3. allen ernstes sagt:

    Und nun kostet er dem Steuerzahler ~100€/Tag.
    Für die restlichen „nicht abgegoltenen“ 68 Tage macht das 6.800 Euronen.
    Da macht er doch nen guten Schnitt, hats warm in der Zelle und Essen kommt auch täglich 3 Mahlzeiten.
    Was will er mehr 🙂
    Ok, doof ist er ja, mit dem Flixbus wär ihm das nicht passiert, da guckt die BP nicht hin 😉

  4. Heino sagt:

    Ob da mal jemand bemerkt, dass man wegen Bagatelldelikten schneller in den Kanst kommt als richtige Verbrecher? Die lässt man eher laufen, weil der Vollzug voll ist von „Tagessatz Verurteilten“

  5. Knackenliebe sagt:

    Drecksstaat. Klaut ein Obdachloser ’ne Buddel Bier marschiert der safe ein – begeht die kanakische T-Shirt-SS des Krämermanns übelste Körperverletzung, so weigert sich die Staatsanwaltschaft auch nur Anklage zu erheben.

    • Beobachter sagt:

      Auch wenn der Hass auf andere (und wohl vor allem auf sich selbst) noch so groß ist, bitte trotzdem keine Fake News verbreiten!