Fußgänger verliert Bein nach Unfall mit Streifenwagen: Prozess gegen Polizisten beginnt in Halle

Ein schwerer Verkehrsunfall im Oktober 2024 beschäftigt ab Februar das Amtsgericht Halle. Ein 33-jähriger Polizeibeamter muss sich wegen fahrlässiger Körperverletzung verantworten. Im Kern steht die Frage, ob der Beamte trotz Blaulicht und Martinshorn seine Sorgfaltspflichten an einer roten Ampel massiv verletzt hat.

Der Vorfall am Abend des 11. Oktober 2024 hinterließ tragische Folgen: Bei einer Einsatzfahrt über die Merseburger Straße kam es im Kreuzungsbereich Pfännerhöhe zur Kollision mit einem Ford. Durch die Wucht des Aufpralls wurde der Streifenwagen gegen einen unbeteiligten Fußgänger geschleudert. Der Mann wurde zwischen dem Fahrzeug und einem Ampelmast eingeklemmt und erlitt so schwere Verletzungen, dass ihm ein Bein amputiert werden musste. Ein weiterer Fußgänger wurde durch Trümmerteile verletzt.

Gutachten belastet den Fahrer
​Die Staatsanwaltschaft Halle wirft dem Polizisten vor, die Kreuzung bei Rotlicht mit einer Geschwindigkeit von 53 bis 68 km/h befahren zu haben, ohne sich ausreichend zu vergewissern, dass andere Verkehrsteilnehmer ihn wahrgenommen hatten. Zwar nutzte der Beamte Sonder- und Wegerechte, doch entbinden diese laut StVO nicht von der Pflicht, eine Gefährdung Dritter auszuschließen – insbesondere beim Einfahren in eine rote Kreuzung.

Einspruch gegen Strafbefehl führt zur Hauptverhandlung
​Ursprünglich sollte das Verfahren ohne öffentliche Verhandlung beendet werden. Das Gericht hatte auf Antrag der Staatsanwaltschaft bereits im Juni 2025 einen Strafbefehl mit einem Strafmaß von 120 Tagessätzen zu je 50 Euro (insgesamt 6.000 Euro Geldstrafe) erlassen. Da der Angeklagte fristgerecht Einspruch einlegte, kommt es nun zur Hauptverhandlung, in der die Beweise neu gewürdigt werden.

​Dem bislang nicht vorbestraften Beamten droht im Falle einer Verurteilung laut Gesetz eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren.

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3 Antworten

  1. Taxifahrer Tom sagt:

    Ich, als nächtlicher Taxifahrer, damals kommend aus der Pfännerhöhe, habe den Unfall live gesehen, die Polizei hatte nur Blaulicht an und KEIN!!! Martinshorn. Also was soll das bitte, es ist eine Lüge, das das Martinshorn an war, denn ich habe das Blaulicht in der Entfernung zufällig wahrgenommen und es war nichts zu hören. Ich bekomme das sehr oft mit, das sich die Polizei im Straßenverkehr widerrechtlich verhält, in dem sie zb an Kreuzungen wendet mit Wendeverbot oder ohne driftigen Grund verkehrt in Einbahnstraßen einfährt.

    • Kenni sagt:

      Toni, Du, als Zeuge des Geschehens, wirst, seltsamerweise, nicht, zur Gerichtsverhandlung geladen, was soll das, es ist unerhört, einer LÜGT doch hier. Und gedriftet wird auch, noch.

      Wo wird verkehrt ,in Einbahnstraßen eingefahren. Bestimmt, in die Geiststraßße, wie soooft.

      • 10010110 sagt:

        Die Geiststraße ist keine Einbahnstraße. Das Verkehrszeichen 267 (Verbot der Einfahrt) sagt nur, dass man nicht vom Moritzburg-/Uniring aus in die Geiststraße einfahren darf. Man darf aber in beide Richtungen fahren, wenn man einmal drin ist (zumindest bis zur Einmündung der Straße „Harz“ kurz vor der Kreuzung Hermannstraße/Bernburger Straße/Kardinal-Albrecht-Straße/Geiststraße, wo erneut ein solches Verkehrszeichen steht. Das gleiche Prinzip gilt übrigens auch im Steinweg.

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