Fußgängerin bei Unfall in der Rudolf-Ernst-Weise-Straße verletzt
Gegen 10:50 Uhr ereignete sich im Bereich Rudolf-Ernst-Weise-Straße, Höhe Maybachstraße, in Halle (Saale) ein Verkehrsunfall. Nach ersten polizeilichen Erkenntnissen beachtete ein PKW-Fahrer nicht die Fahrbahn querende Fußgängerin. Durch das Unfallgeschehen zog sich die Fußgängerin schwere Verletzungen zu und wurde zur weiteren Behandlung in ein städtisches Krankenhaus verbracht.
Das Polizeirevier Halle (Saale) hat die Ermittlungen zum Unfallhergang aufgenommen. Im Rahmen der Unfallaufnahme- und Rettungsmaßnahmen kam es zu erheblichen Behinderungen/Einschränkungen des Fahrzeugverkehres im Bereich des Unfallortes.
Ereignete sich der Unfall an einer Ampel oder einem Fußgängerüberweg?
Nichtsdestotrotz, gute Besserung.
Er ereignete sich im Geltungsbereich der StVO. Hier ist insbesondere der §9 zu beachten:
Ich kann leider keinen Zusammenhang mit § 9 derStVO herstellen.
Von abbiegenden oder endenden Fahrzeugen ist in der Mitteilung nicht die Rede.
Wenn, dann doch eher §1.
Wenn die Polizei es schon so schreibt, dann hatte der Autofahrer wohl einen Vorrang zu beachten.