Gebäudeabriss an der Waisenhausmauer: Eigentümer hat bis 11. November Zeit – danach drohen Zwangsgelder
Seit Jahren schon ist der Zustand des Gebäudes An der Waisenhausmauer 4 bedenklich, immer wieder fielen Teile heran, es brannte auch schon. Die Fassade war mit einem Sicherheitsnetz abgespannt. Am Montag hat die Stadtverwaltung nun dem Eigentümer eine Abrissverfügung zugestellt.
“Für den Fall, dass der Verfügungsadressat der Aufforderung zum Abbruch des Gebäudes bis zum 11.11.2024 nicht nachkommt, ist eine Zwangsgeldfestsetzung angedroht”, so ein Stadtsprecher.
Wegen des einsturzgefährdeten Gebäudes ist die Straßenbahnstrecke zwischen Franckeplatz und Riebeckplatz gesperrt. Dadurch müssen die Linien 4, 7 und 9 umgeleitet werden.
Es macht keinen Spaß mehr mit der HAVAG zu fahren, da keine direkte oder einfache Verbindung mehr möglich ist. Also fährt man wieder mit dem Auto.
Was kann die HAVAG dafür, dass ein Hauseigentümer sich nicht um sein Eigentum kümmert?
Also geht das schon mal mindestens drei Wochen so weiter mit dem Straßenbahnchaos, und dann kommt ja erst die nächste Eskalationsstufe Zwangsgeld. Frohe Weihnachten!
Sämtliche Straßenbahnen stehen sich im Berufsverkehr gerade gegenseitig im Weg.
Darf die HAVAG dem Gebäudeeigentümer die Mehrkosten in Rechnung stellen?
Wenn sie rechtlich einwandfrei nachgewiesen weerden können, ist dazu eine Zivilklage nötwendig.
Wieso kann die Stadt Abrissverfügungen, aber keine Sanierungs- oder Verkaufsverfügungen erteilen? Dieses Gebäude darf nicht abgerissen werden, es muss erhalten werden! 🙁
Weil du das willst? Bezahlst du es auch? Nicht jeder Besitzer verfügt auch über die notwendigen finanziellen Mittel. Du schwafelst wie immer nur dummes Zeug.
Man sollte schon was gegen das Geschäftsmodell Häuser vergammeln lassen machen.
Wenn man nicht das Geld hat, zu sanieren, dann verkauft man es und man hat auf einmal sehr gutes Geld. Für eine Million hätte er das Grundstück locker verkauft.
Meine Vermutung liegt eher darin, dass der Eigentümer das Gebäude mit Absicht verfallen lassen will, damit er dann günstig einen hässlichen weißen Klotz hinstellen kann. Die Gewinnmarge ist deutlich größer, als aufwendig denkmalgerecht zu sanieren.
Nach meinem Verständnis hat der Eigentümer nur eine Sicherungspflicht, d.h. dass von dem Gebäude keine Gefahr ausgeht.
Wenn dort Teile herabfallen, wäre also festzustellen, wäre also festzustellen, was das für Teile sind und diese dann mit einer Bauplane oder Holzverschalung zu sichern.
Allerdings scheint der Eigentümer… räusper … nicht ganz klar im Kopf zu sein.
Anstatt das Haus verfallen zu lassen, hätte ich es vor ein paar Jahren für geschätzte 120000 € verkauft und das Geld in Aktien angelegt.
Das Dingen innerhalb 2 1/2 Wochen abzureißen ist praktisch nicht möglich.
Selbst wenn die Stadt es könnte, ist ihr wahrscheinlich wichtiger, dass die Straßenbahn bald wieder vorbeifahren kann. Und das geht am schnellsten nach einem Abriss.
Denkmalschutz fällt hier doch regelmäßig runter, wenn er anderen Interessen der Stadt im Weg steht. Die Untere Denkmalbehörde ist nun einmal Teil der Stadtverwaltung.
Lassen vlt die gesetzlichen Grundlagen nur so zu? Mal im Kommunalrecht nachlesen…
Dann lies du mal im „Kommunalrecht“ nach, du Justizprofi.
Ich nehme lieber die Landesbauordnung in die Hand. Fühl mich wohler dabei.
Schade um das schöne Haus.
Schon wenn die Stadt bei Strafen so schnell ist… aber wenn es um städtischen Grund geht da darf es gerne einmal länger dauern
Und wie genau sorgt das Zwangsgeld dafür, dass die Straßenbahnen dort wieder fahren können?
Die Übernahme in Privateigentum wird nicht mehr kontrolliert. Der sogenannte „freie Markt“, eine Erfindung zur Deregulierung der staatlichen Verantwortlichkeiten, verhindert die Aufsicht zu solchen Spekulationen. Der Eintrag in das Grundbuch (gesetzlich durch notarielle Beglaubigungen geregelt) ist eine verbindliche Regulierung zum Privatbesitz. Nur die Denkmalpflege hat (innerstädtisch) da ein Wort mit zu reden. Scheinbar hat auch diese Behörde (neben der Stadtverwaltung) „geschlafen“. Dadurch ist nunmehr eine Gefahrenlage entstanden, die nur noch über einen Abriss zu bewältigen ist.
War das Haus jemals nicht in Privateigentum?
War das Haus jemals in Nutzung?
Welche staatliche Verantwortung für leerstehende Häuser besteht außerhalb des Kommunismus?
Du hast studiert (merkt man sofort).
Wenigstens ist der Fernseh-Laden nicht betroffen
Wenn das Haus unter Denkmalschutz steht, da der Eigentümer sein Ziel erreicht. Und die „Denkmalschützer“ dürfen zusehen. Würde sagen, Totalversagen der Denkmalschutzbehörde.