Geflügelpest: Stallpflicht in Halle (Saale) wird am Mittwoch aufgehoben, Geflügelausstellungen bleiben verboten

Die Stadt Halle (Saale) widerruft teilweise die Allgemeinverfügung über die Anordnung einer Aufstallungspflicht von Geflügel und das Verbot zur Durchführung von Veranstaltungen mit Geflügel, informiert die Stadtverwaltung. Zum 14. Januar 2026 wird das Aufstallungsgebot für Geflügel aufgehoben, ebenso das Verbot von Taubenausstellungen. Das Verbot von Geflügelausstellungen wird aufrechterhalten.

Aufgrund des gegenwärtig gesunkenen Risikos der Einschleppung der Geflügelpest (HPAI) wird die Anordnung der Abteilung Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung zur Aufstallung von Geflügel und anderen gehaltenen Vögeln zum 14. Januar 2026, aufgehoben. Ebenso wird das Verbot von Rassetaubenausstellungen widerrufen. Obwohl Tauben grundsätzlich für das Virus der HPAI empfänglich sind, treten Infektionen nur in sehr seltenen Einzelfällen auf, so dass Tauben nach aktueller wissenschaftlicher Einschätzung des FriedrichLoeffler-Instituts (FLI) nicht zur Aufrechterhaltung oder Ausbreitung des Infektionsgeschehens beitragen. Sie gelten epidemiologisch als so genannte „Sackgassenwirte“.

Der Teil der Allgemeinverfügung mit Beschränkungen für Geflügelausstellungen bleibt weiterhin bestehen, da das Zusammenziehen einer großen Anzahl von Geflügel aus verschiedenen Haltungen ein erhebliches Risiko der Seuchenverschleppung beinhaltet.

Die Bekanntmachung der geänderten Allgemeinverfügung erfolgt auf der Internetseite der Stadt Halle (Saale) unter www.halle.de sowie im Amtsblatt Nr. vom 16. Januar 2026. Die Bekanntmachung enthält zudem Hinweise für Schutzmaßnahmen gegen die Einschleppung von Tierseuchenerregern, die Geflügelhalter weiterhin umsetzen müssen.

Die Stadt erinnert nochmals an die regulären Pflichten von Geflügelhaltern gemäß Geflügelpestverordnung:

  • Die Haltung von Geflügel (auch Hobbyhalter!) ist dem Fachbereich Gesundheit, Abt. Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung, Kreuzerstr. 12, 06132 Halle (Saale), Tel. 0345-221 36 10 oder veterinaeramt@halle.de unverzüglich anzuzeigen.
  • Kontakt von Hausgeflügel zum Wildvogelbestand, insbesondere zu Wildenten, Wildgänsen, Schwänen und aasfressenden Wildvögeln, soll sicher unterbunden werden.
  • Geflügel darf nur an Stellen gefüttert werden, die für Wildvögel nicht zugänglich sind.
  • Die Tiere dürfen nicht mit Oberflächenwasser, zu dem Wildvögel Zugang haben, getränkt werden.
  • Futter und Einstreu dürfen nicht an Orten aufbewahrt werden, zu denen Wildvögel Zugang haben.
  • Geflügelhaltungen sollen nur mit separatem Schuhzeug betreten werden oder das Schuhwerk muss beim Betreten bzw. Verlassen gereinigt und desinfiziert werden.
  • Bei vermehrten Todesfällen, Veränderungen der Legeleistungen oder bei Gewichtsabnahme hat der Besitzer durch einen Tierarzt Geflügelpest ausschließen zu lassen.
  • Der Halter muss ein Register über Zugänge und Abgänge von Geflügel führen.
Artikel Teilen:

Für dich vielleicht ebenfalls interessant …

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert