Gericht weist Klage des Stadtrats gegen Wiegand ab

Halles Oberbürgermeister Bernd Wiegand ist dafür bekannt, gegen Beschlüsse des Stadtrats Widerspruch einzulegen. Am Dienstag nun musste das Verwaltungsgericht Halle über eine Klage des Stadtrats entscheiden – und gab Wiegand dabei laut MZ Recht.
Die Klage des Kommunalparlaments wurde abgewiesen. Konkret ging es um Monitore für Kulturwerbung, die die Stadt laut Ratsbeschluss in Wartebereichen der Verwaltung aufstellen sollte. Darauf zu sehen sein sollen kulturelle Hinweise der städtischen Einrichtungen.
Wiegand legte jedoch gegen den Beschluss Widerspruch ein. Er war der Meinung, dass der Stadtrat nicht darüber zu entscheiden habe. Das Gericht gab Wiegand Recht und verwies auf das Kommunalgesetz des Landes.
Nau, Einzelentscheidungskompetenz durch übertragen Wirkungskreis an den OB?
Mal sehen, wann denn nun der Deich fertig wird.
Kann man da als Bürger auch vors Verwaltungsgericht gehen?
Das Deichthema hat der OB im an sich gezogenen Wirkungskreis versemmelt. Im Gegensatz zu dem kleinen Bürgermeister in Landsberg traut sich hier das Landesverwaltungsamt nicht ran.
Da hat das Verwaltungsgericht den Kollegen Beamten geschützt. Die Kommunalverfassung kann man auch anders auslegen.