Gesuchter Verurteilter am Hauptbahnhof Halle erwischt

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  1. Egaö sagt:

    Warum werden Verurteilte überhaupt noch gehen gelassen?

    Verurteilt und umgehend ab.

    • 10010110 sagt:

      Warum sich verurteilte Straftäter überhaupt noch an belebten Orten wie Bahnhöfen aufhalten, ist auch sehr fraglich. So dumm muss man erst mal sein. 🤦‍♀️

      • Nur so eine Idee sagt:

        Irgendwo sind da irgendwelche Synapsen falsch abgebogen. Er muss ja am Bahnhof irgendeinen Anlass zur Kontrolle gegeben haben. Ich reise viel mit der Bahn, zu unterschiedlichen Tages- und Nachtzeiten. Kontrolliert wird bei mir maximal die Fahrkarte (die natürlich gültig ist :-)). Und das vom (Achtung, hornaltes Wort) Schaffner…Aber egal. Die Bundespolizei hatte wieder einen Fisch am Haken und der Typ ist da, wo er hingehört.Alles gut.

    • isso sagt:

      Mit dem Urteilsspruch ist man nicht automatisch rechtskräftig verurteilt. Man kann Rechtsmittel einlegen.Siehe Kasper vom Markt.

    • Hallenser65 sagt:

      Mann bist du hohl! Man muss niemanden gehen lassen, wenn er in Abwesenheit verurteilt wird. Steht auch im Artikel: „ Da der Gesuchte unbekannten Aufenthaltes war“.

  2. Emmi sagt:

    Nie wieder raus lassen diesen Menschen.