Gesuchter Verurteilter am Hauptbahnhof Halle erwischt

Am Dienstag, den 20. August 2024 kontrollierte eine Streife der Bundespolizei gegen 12:40 Uhr auf dem Hauptbahnhof Halle (Saale) einen Reisenden. Der Abgleich der Personalien des 42-Jährigen in dem polizeilichen Fahndungssystem ergab einen Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Leipzig. Demnach wurde der Deutsche im August letzten Jahres durch das Landgericht Leipzig wegen Verbreitung kinderpornographischer Schriften zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten verurteilt. Das Urteil wurde im Juni dieses Jahres rechtskräftig.
Da der Gesuchte unbekannten Aufenthaltes war, erging im Juli der Haftbefehl. Diesen eröffneten die Bundespolizisten den Mann, nahmen ihn fest und übergaben ihn letztendlich an eine Justizvollzugsanstalt, wo er die nächsten Jahre seine Strafe absitzen wird. Die ausschreibende Behörde wurde über den Vollzug und den neuen Aufenthaltsort des Verurteilten schriftlich in Kenntnis gesetzt.
Warum werden Verurteilte überhaupt noch gehen gelassen?
Verurteilt und umgehend ab.
Warum sich verurteilte Straftäter überhaupt noch an belebten Orten wie Bahnhöfen aufhalten, ist auch sehr fraglich. So dumm muss man erst mal sein. 🤦♀️
Irgendwo sind da irgendwelche Synapsen falsch abgebogen. Er muss ja am Bahnhof irgendeinen Anlass zur Kontrolle gegeben haben. Ich reise viel mit der Bahn, zu unterschiedlichen Tages- und Nachtzeiten. Kontrolliert wird bei mir maximal die Fahrkarte (die natürlich gültig ist :-)). Und das vom (Achtung, hornaltes Wort) Schaffner…Aber egal. Die Bundespolizei hatte wieder einen Fisch am Haken und der Typ ist da, wo er hingehört.Alles gut.
Mit dem Urteilsspruch ist man nicht automatisch rechtskräftig verurteilt. Man kann Rechtsmittel einlegen.Siehe Kasper vom Markt.
Mann bist du hohl! Man muss niemanden gehen lassen, wenn er in Abwesenheit verurteilt wird. Steht auch im Artikel: „ Da der Gesuchte unbekannten Aufenthaltes war“.
Nie wieder raus lassen diesen Menschen.