Graffitisprayer in der Geiststraße gestellt

4 Antworten

  1. Zsss sagt:

    Lasst doch mal die Aktivisten in Ruhe!

  2. Helmut sagt:

    Der Singular von Graffiti lautet übrigens Graffito.

    • Skeptiker sagt:

      „Heute wird auch von einem Graffiti statt von einem Graffito gesprochen und der analog gebildete Plural Graffitis verwendet. Der Duden erlaubt beide Begriffe.“ Quelle: Wikipedia.

      • 10010110 sagt:

        Dann können wir wohl aus „Lexikas“ sagen?

      • Alphabetiker sagt:

        Ein Wörterbuch muss irgendwann eine Entscheidung treffen, ob Wörter und Wortformen, die offensichtlich falsch gebildet, aber dennoch verbreitet sind, aufgenommen werden. Es kann die etablierte sprachliche Realität nicht einfach ignorieren. Diese Entscheidung bedeutet aber kein „Basta“ in der Debatte um richtige und gute Sprachvarianten.

  3. hallunke72 sagt:

    Da gibt es Sozialstunden mehr nicht. Ich lehne es seit Jahren ab das solche Typen bei mir diese Std. in der Einrichtung ableisten. Ist eh für die Katz.

  4. BR sagt:

    Wunderbar!! Pfoten ab??

  5. Strafe muss sein sagt:

    So hart würde ich nicht vorgehen.
    Aber ich würde sein Eigentum ebenfalls besprühen, besonders das, was ihm etwas bedeutet, z. B. das Handy und ähnliche Dinge. Das würde bestimmt etwas bewirken.

    • DerGegensachbeschädiger sagt:

      Wenn derjenige eine Brille hat, kann man die ja besprühen oder wenn er ein Auto besitzt einfach die Frontscheibe besprühen. Das wird bestimmt fruchten und ist gegenüber dem besprühen einer Wand, welche dadurch Ihre Funktion zumindest nicht einbüßt, bestimmt total ebenbürtig und angemessen. Sachbeschädigung erzeugt Gegensachbeschädigung oder wie? Noch besser, einfach direkt in die Augen sprühen, die sind sein Eigentum und dürften ihm ja auch was bedeuten, quasi Körpersachbeschädigung. Wenn man ihn also zurücksachbeschädigt, hebt dies dann die Kosten und Konsequenzen seiner Straftat auf, da es ja einer „Gegenstraftat“ für die Wiedergutmachung bedarf? Das klingt mir irgendwie nach einem sehr, sehr gut durchdachten Teufelskreis. Hut ab.

    • Mirko S. sagt:

      Wenn ihr schon gleiches mit Gleichem Vergeltten wollt, stellt sich die Frage warum ihr das nicht tut. Da er höchstwarscheinlich eine Hauswand eines Hauses in dem Menschen zur Miete wohnen besprüht hat, könnt ihr in diesem Fall auch nur sein eigenes Mietshaus besprühen. Wenn er keines hat müsst ihr leider in die Luft sprühen oder auf das Haus seiner Eltern ausweichen. Aber in keinem Fall hat er das Handy oder sonstige persönliche Gegenstände von jemandem besprüht. Der Vergleich hinkt also von vorne bis hinten.

      • Hinko M. sagt:

        Ist dir einmal der Gedanke gekommen, dass Häuser, in denen Menschen zur Miete wohnen, auch Eigentümer haben? Und deine ausgleichende Gerechtigkeit dann darin bestünde, zwei Eigentümer, die beide keine Sachbeschädigung begangen haben, zu schädigen?

  6. Elfriede sagt:

    Ich möchte e i n m a l bei der Anhörung bei der Polizei dabei sein und die Möglichkeit haben, den Sprayer danach zu fragen, wie er sich die Stadt vorstellt, in der er künftig leben will.
    Ich kann nicht begreifen, was in deren Köpfen so vorgeht, was man allgemein als Denken bezeichnet.

    • 10010110 sagt:

      Du wirst es vielleicht nicht nachvollziehen können, aber es gibt Menschen, die mögen es, wenn nicht alles wie geleckt aussieht, sondern es bunt und „dreckig“ ist, wenn Aussehen nicht standardisiert ist, sondern organisch wächst, wenn der Lebensraum von den Bewohnern selbst gestaltet und kultiviert wird. Abgesehen davon denken jugendliche Graffitisprüher eher an den Ruhm in ihrer eigenen Subkultur und nicht an das Aussehen der Stadt, in der sie in Zukunft leben wollen. Solche Gedanken kommen erst später, wenn man eine Orientierung im Leben gefunden hat.