Haftbefehl wegen Fahrens ohne Fahrschein, Arbeitgeberin zahlt 1600 Euro Geldstrafe

8 Antworten

  1. Kapazitäten erschöpft sagt:

    „Die Polizeipflichtige bat die Beamten ihre Arbeitsgeberin hinzuziehen zu dürfen.“

    Lernt man solche sprachlichen Verrenkungen an der Polizeihochschule? Dafür lässt man dann das Komma weg.

  2. Arbeitgeberin zahlt sagt:

    Besonders wertvolle Fachkraft? Welche Branche?

  3. Leona sagt:

    Der Facharbeiter ist zu teuer. Da soll kräftig gespart werden, -billig will ich-…. .
    Beim einfordern der Führungszeugnisse sind die AG’s ganz groß aber eben nur bei denen, die nichts zu verbergen haben. Da will man ganz kleinkariert sein, den ganzen Lebenslauf zerfetzen. Ohne mit der Wimper zu zucken macht man den ehrlichen Arbeitnehmer runter. Aber bei Kriminellen da haben die ein soooo großes Herz. Der Ehrliche soll schuften und zu Fuße kriechen und darf nichts fordern. Wenn ich das Forum wieder sehe, kann einem das Arbeiten hier wirklich vergehen.

  4. Leona sagt:

    Wenn ich das so lese, muss ich ganz ehrlich sagen, dass mir das Arbeiten gehen vergehen.

  5. Allwetterradler sagt:

    Leistungserschleichung. Schaden für den ÖPNV eher nur spekulativ. Dafür gibts 1600 Euro Strafe bzw. 80 – in Worten – achtzig Tage Knast.
    Falschparker im Gleisbereich, ne dreiviertel Stunde alles blockiert, hunderte Fahrgäste kommen zu spät. Strafzettelchen für den Gleisparker.

    • Alter! sagt:

      Dreiviertel Sunde?? TODESSTRAFE!!!

    • Frodo sagt:

      In jedem Fall könnte ein Betroffener dann noch zivilrechtliche Ansprüche stellen und einklagen. Und ja, der Verkehrsbetrieb macht das dann auch. Wie es bei den Fahrgästen damit aussieht, kann ich nicht einschätzen.
      Merke: das eine ist die Strafe, für das nicht Bezahlen und das Strafeentziehen, das andere sind beweisbare Ausfälle, die wertverbindlich gemacht werden können-
      Straf- und Zivilrecht können sooo einfach sein…

    • Franz2 sagt:

      Dann müssen die Fahrgäste eben zivilrechtlich klagen, wenn sie einen nachweisbaren Schaden davongetragen haben … ich vermute aber sehr stark, dass bei sehr vielen Fahrgästen eben keine gewichtigen Gründe vorliegen.

      • @Klappser sagt:

        Zur Arbeit, zu einem wichtigen Arzttermin oder anderem wichtigen Termin zu spät zu kommen, ist keine Bagatelle.

        • Frodo sagt:

          Das mag schon so sein, ist aber kein gut nachweisbarer Schaden, der sich finanziell beweisen läßt…

  6. Löwe73 sagt:

    Da müsste mir ja einer abgehen, für andere eine Strafe zu zahlen. Aber schon aus Prinzip nicht!