Halle soll beim Verfassungsgericht auf Schuldenabbau durch das Land klagen
Die Stadt Halle soll das Land beim Verfassungsgericht verklagen. Das fordert der OB-Kandidat der Freien Wähler, Falko Kadzimirsz. Damit soll das Land gezwungen werden, Halle beim Schuldenabbau zu helfen.
Anlass sind die Pläne des aktuellen Oberbürgermeisters Bernd Wiegand. Der will Kassenkredite im Umfang von 209 Millionen Euro von insgesamt 347 Millionen Euro an Kassenkrediten in 30jährige Schuldschein-Darlehen umzuschulden. Der Abbau von Kassenkrediten ist erforderlich, weil die Landesregierung im vergangenen Jahr eine Gesetzesänderung zu den Kassenkrediten beschlossen hat und nunmehr von Halle über die Kommunalaufsicht, die den Haushalt genehmigen muss, innerhalb von 5 Jahren einen Abbau dieser 209 Millionen Euro verlangt.
Eine Einsparung kann nur bei den freiwilligen Leistungen erfolgen, weil die Pflichtaufgaben ohnehin erfüllt werden müssen. Würde man diese ca. 40 Millionen Euro pro Jahr bei den freiwilligen Leistungen einsparen, die rund 60 Millionen Euro pro Jahr ausmachen, käme dies einer finanziellen Erdrosselung der Stadt Halle gleich. Ohne freiwillige Leistungen seien Großstädte nicht lebenswert, so Kadzimirsz.
Freie-Wähler-Stadtrat Johannes Menke hatte in der Stadtratssitzung erfragt, ob Wiegand vielleicht eine Klage plant, was dieser verneint hat. Dabei greife diese Gesetzesänderung sowohl unzulässig in das Selbstverwaltungsrecht der Stadt Halle ein und verstoße auch gegen das Rückwirkungsverbot, weil die Schulden auf Grund von in der Vergangenheit genehmigten Haushalten entstanden seien – und zwar seit 1990.
Um rechtlich den sichersten Weg zu gehen, müsse man immer auch einen möglichen alternativen Weg nutzen, ohne dabei den anderen zu lassen. Schon aus diesem Grunde wäre es geboten, Klage beim Landesverfassungsgericht zu erheben, so Kadzimirs , und das bereits schon im vergangenen Jahr. Selbstverständlich kann und muss man eine Umschuldung als mögliche Alternative aus dieser rechtlich sicheren Perspektive heraus ebenso versuchen. „Sollte ich Oberbürgermeister der Stadt Halle werden, werde ich beim Landesverfassungsgericht Sachsen-Anhalt Klage für die Stadt Halle (Saale) einreichen. Es wundert mich, dass dies nicht bereits vor langer Zeit geschehen ist“, so Falko Kadzimirsz. Städte und Gemeinden müssen durch Bundes- und Landesregierung ausfinanziert sein, sonst sind sie nicht handlungsfähig. „Ich erinnere an die Stadt Dessau, die gegen die Zuteilung beim Finanzausgleich in Sachsen-Anhalt geklagt, 2012 beim Landesverfassungsgericht Sachsen-Anhalt gewonnen und dann mehr Geld bekommen hat“, so Falko Kadzimirsz.
Kann ich den Staat auch verklagen, wenn ich im Dispo bin?
Bist du denn eine Gemeinde oder eine andere Gebietskörperschaft?
Der OB kann nicht mit Geld umgehen und jetzt soll der Rest des Landes für diese Geldverschwendung der letzten 7 Jahre aufkommen. Reicht es nicht, dass die Stadt am Tropf der FAG-Mittel hängt?