Handy am Steuer, Betrunken, Radler mit Kopfhörern: Polizei Sachsen-Anhalt stellt rund 630 Verkehrsverstöße bei Schwerpunktkontrollen fest

6 Antworten

  1. Aha sagt:

    Das Tragen von Kopfhörern auf dem Rad an sich ist nicht verboten, solange man seine Umgebungsgeräusche wahrnehmen kann. Der Maßstab hierfür dürfte auch nichts anders bewertet werden als bei Autos. Die sind mittlerweile ziemlich gut abgedichtet und wenn da der Bass dröhnt, werden die auch nicht angehalten, obwohl sie es auch selbigen Gründen müssten.

  2. Richard sagt:

    Kopfhörer beim Radfahren sind erlaubt. Nur dann mit Bußgeld von 15€ zu belegen, wenn Musik so laut, dass Warngeräusche nicht mehr wahrgenommen werden (OLG Köln, Az. Ss 12/87). Das ist wie im PKW. Wie kontrolliert die Polizei denn das? Richtig: gar nicht.

    • Steuerzahler sagt:

      Hört man bei Autos bis raus, schlimmstenfalls steht dahinter die Polizei mit Sirene.
      Und ja, Du bist ein guter Mensch.

  3. 1312 sagt:

    Lappen kontrollieren Lappen.

  4. Tatsache sagt:

    Radler mit Kopfhörer. Ist das nicht die Standardausrüstung der Radler!?