HWG spendet an „Wärmestube“ in Halle

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9 Antworten

  1. Lars sagt:

    Ja genau ganz mein Humor erst die Mieten exorbitant in die Höhe Treiben Geringverdiener und Rentner mit geringer Rente in die Obdachlosigkeit oder in Ghettos treiben und dann sich angeblich Sozial zeigen . Die HWG der schlimmste Vermieter seid es Menschen auf diesem Planeten gibt !!!

  2. Rabe sagt:

    Eins vorneweg: Wo Hilfe benötigt wird, da sollte geholfen werden. Aber warum muss nun ausgerechnet eine kommunale Wohnungsgenossenschaft (mithin staatlich) einer Kircheneinrichtung noch Geld spenden? Die Kirchen in Deutschland werden so schon mit dreistelligen Millionenbeträgen jährlich aus dem Stauerzahlersäckel gefüttert. Und damit meine ich nicht die Kirchensteuer. Die sogenannten Staatsleistungen an die Kirchen gehören seit über 100 Jahren abgeschafft. Steht schon in der Weimarer Reichsverfassung und wurde ins Grundgesetz übernommen. Der Staat leistet mithin mehr als genug für die Kirchen. Zumal der Anteil der Bevölkerung in den Kirchen weiterhin dramatisch sinkt. Er liegt heute bei unter 50%.

    • Gern sagt:

      Zwei hinterher:

      Eine kommunale Wohnungsgesellschaft ist nicht staatlich, schon gar nicht als GmbH.
      Der Evangelische Stadtmission Halle (Saale) e.V. ist ein privatrechtlicher Verein.

      • Rabe sagt:

        @ Gern: Wenn die GmbH der Stadt, dem Land, dem Bund gehört ist Sie Eigentum einer staatlichen Institution. Also dem Staat.

        Die Evangelische Stadtmission ist ein Verein unter dem Dach der Diakonie. Also der evangelischen Kirche.

        • Gern sagt:

          Bei Land und Bund könnte man das vielleicht so sagen, aber eine Stadt ist keine staatliche Institution und schon gar nicht Staat.

          Die Diakonie ist nicht die evangelische Kirche (schon weil es „die“ evangelische Kirche gar nicht gibt, ebenso wenig „die“ Diakonie), sondern ebenfalls ein privatrechtlicher Verein und ob ein Verein unter einem Dach ist ändert nichts an dessen privatrechtlicher Stellung.

          • Rabe sagt:

            @ Gern: Das können Sie gern so sehen, wenn es Ihnen damit besser geht. Für mich ist Stadt, Land oder Bund Staat. Die Verwaltungseinheiten sind kleiner oder größer. Letztlich ist es Staat. Und bei den staatliche Millionenzahlungen jedes Jahr kommt es auch nicht darauf an, welche „evangelische Kirche“ da wieviel aus dem großen Topf bekommt. Sie bekommen alle genug. Wie gesagt, wo Hilfe benötigt wird, soll geholfen werden. Nur grad der ganze schwammige Bereich der Kirchen bekommt schon genug Geld. Und bekommt immer noch oben drauf. Warum?

          • Gern sagt:

            Um zu helfen.

  3. Ich sagt:

    Was ist an Kirche „schwammig“? Schon mal was von Schulangeboten und Arbeit mit Kindern und Jugendlichen gehört?

    Die Entschädigungsleistungen beruhen auf der WRV und dem Jahr 1803, das mit etlichen Enteignungen von Kircheneigentum wie Klöstern einherging. Die Zahlungen sind also kein „Geschenk“, wie du meinst!

    • K. Lender sagt:

      Die Leistungen an die evangelischen Landeskirchen in Sachsen-Anhalt beruhen auf dem Vertrag von 1993.

    • Rabe sagt:

      @ Ich: Bitte bleiben Sie sachlich und unterstellen Sie keine Aussagen, die weder gemacht, noch gemeint waren. An keiner Stelle war von „Geschenken“ die Rede. Zum Inhalt: Ich unterstelle einmal, dass Sie mit WRV, die Weimarer Reichsverfassung meinen? Diese hat es 1803 noch nicht gegeben. Die Weimarer Republik entstand erst nach Ende des ersten Weltkrieges. Die WRV trat am 14.08.1919 in Kraft. Sie meinen eventuell den Reichsdeputationshauptschluss von 1803. In diesem wurden weite Teile (nicht alle) der Entschädigungsleistungen vereinbart. Ganz gegenteilig wurde in der WRV festgehalten, dass diese abzulösen sind. Siehe hier bitte Artikel 138 Absatz 1. Seit Inkrafttreten der Weimarer Verfassung besteht der Verfassungsauftrag zur endgültigen Beendigung sämtlicher Staatsleistungen durch einmalige Ablösung. Dieses Ablösegebot wurde 1949 durch Art. 140 in das Grundgesetz übernommen und ist auch Bestandteil einiger Landesverfassungen wie z. B. derer von Mecklenburg-Vorpommern (Art. 9), Baden-Württemberg (Art. 5), Hessen (Art. 52), Thüringen (Art. 40), Nordrhein-Westfalen (Art. 22) und Sachsen (Art. 109). Dennoch wurde dieser Verfassungsauftrag seit nunmehr über 100 Jahren noch immer nicht erfüllt.
      Ganz gegenteilig steigen die Staatsleistungen jährlich an. Lagen diese 1949 noch bei 23 Millionen, werden sie 2022 bei über 600 Millionen liegen.

      Zum Thema schwammig: Die Kirchen betonen – so wie auch Sie hier – die Leistungen der Kirchen für die Gesellschaft. Krankenhäuser, Pflegeheime, Kindergärten, Schulen… Der ganz überwiegende Finanzierungsanteil zur Erfüllung dieser Aufgaben (ca. 95%) werden jedoch nicht durch die Kirchen, sondern durch Kranken-, Pflege- oder Rentenversicherungen gedeckt. Die Kosten für Kindergärten und Schulen, durch die öffentlichen Zuschüsse und Elternbeiträge. Nur ein sehr geringer Teil wird überhaupt aus Kirchenkassen (die zuvor durch die Steuerzahler – auch die der Konfessionslosen – gefüllt wurden, gedeckt.) Die Kirchen sitzen in allen möglichen Beiräten, wie dem Rundfunkbeirat, haben im öffentlichen Rundfunk eigene – kostenfreie – Sendeplätze (Wort zum Sonntag in der ARD / jeden Morgen die Morgenandacht im DLF) Die Kirchen betreiben den größten Lobbyaufwand aller Lobbyisten in Berlin bei Gesetzgebungsverfahren (Beispielhaft Sterbehilfe) und und und. Und das alles bei verfassungsgarantierter Trennung von Staat und Kirche. Über Kindesmissbrauch und deren Vertuschung, über Luxusbäder a la Tebartz-van Elst will ich gar nicht reden.

      Die aktuellen Regierungsfraktionen haben in ihrem Koalitionsvertrag die Ablösung der Staatsleistungen vereinbart. Es bleibt zu hoffen und zu wünschen, dass sich die Kirchen dem nicht weiter verweigern und es endlich zu einer realen Trennung von Staat und Kirche kommt.