In Sachsen-Anhalt wird etwas weniger zur Arbeit gependelt
Im Jahresdurchschnitt 2021 hatten 1 061,7 Tsd. Erwerbstätige ihren Wohnort und 993,1 Tsd. Erwerbstätige ihren Arbeitsort in Sachsen-Anhalt. Wie das Statistische Landesamt Sachsen-Anhalt weiter mitteilt, sank die Zahl der in Sachsen-Anhalt wohnenden Erwerbstätigen gegenüber dem Vorjahr um 5,3 Tsd. Personen (-0,5 %). Die Zahl der im Land arbeitenden Erwerbstätigen verringerte sich nur um 1,0 Tsd. Personen (-0,1 %). Der Auspendlerüberschuss nahm daraufhin von 73,0 Tsd. Personen auf 68,6 Tsd. Personen ab.
Die Zahl der Erwerbstätigen, die von außerhalb nach Sachsen-Anhalt zur Arbeit kamen, nahm gegenüber dem Vorjahr um 3,8 Tsd. Personen auf 79,8 Tsd. Personen zu und erreichte einen neuen Höchststand. Der Einpendleranteil an den hier arbeitenden Erwerbstätigen stieg damit von 7,6 % auf 8,0 %. Der größte Teil der Einpendelnden kam aus den angrenzenden Bundesländern, allein mehr als 1/3 aus Sachsen, gefolgt von Niedersachsen, Thüringen und Brandenburg.
Dagegen sank die Zahl der Erwerbstätigen mit Wohnort Sachsen-Anhalt, welche außerhalb des Landes arbeiteten, gegenüber dem Vorjahr um 0,5 Tsd. Personen auf 148,4 Tsd. Personen. Der Auspendleranteil an den hier wohnenden Erwerbstätigen betrug wie im Vorjahr 14,0 %. Hauptziele der Auspendelnden waren mit jeweils rund 1/4 Niedersachsen und Sachsen, gefolgt von Thüringen und Brandenburg.
Die Auspendlerzahl lag damit weiterhin deutlich über der Einpendlerzahl, was rechnerisch einen Auspendlerüberschuss ergab. Dieser verringerte sich jedoch um 4,3 Tsd. Personen, da die Auspendlerzahl sank und die Einpendlerzahl stieg.
Bei den hier vorgelegten Ergebnissen zu den Erwerbstätigen handelt es sich um vorläufige Berechnungen des Arbeitskreises „Erwerbstätigenrechnung der Länder“, die auf den Rechenstand des Statistischen Bundesamtes vom August 2022 abgestimmt sind.
Die Ergebnisse zu den Erwerbstätigen werden als durchschnittliche Größe des jeweiligen Berichtszeitraumes zum einen nach dem Wohnort- bzw. Inländerkonzept, zum anderem nach dem Arbeitsort- bzw. Inlandskonzept dargestellt. Für den Übergang vom Wohnort- zum Arbeitsortkonzept werden die Einpendelnden hinzugezählt und die Auspendelnden abgezogen. Erfasst werden alle Erwerbstätigen (Selbstständige und mithelfende Familienangehörige sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer), unabhängig von der Arbeitszeit. Als Arbeitsort zählt dabei der Ort des Beschäftigungsbetriebes des Arbeitgebers. Der Wohnort leitet sich aus dem Hauptwohnsitz des Beschäftigten ab. Effekte durch die verstärkte Nutzung von Homeoffice sind dadurch nicht darstellbar.
Neueste Kommentare