Jugendämter müssen weniger Kinder in Obhut nehmen
2019 wurden in Sachsen-Anhalt insgesamt 1 259 Kinder und Jugendliche von Jugendämtern in Obhut genommen. Wie das Statistische Landesamt mitteilt, waren das 230 Fälle (-15,4 %) weniger als 2018. Die unbegleiteten Einreisen minderjähriger Flüchtlinge aus dem Ausland sanken das 3. Jahr in Folge. 2019 reisten 183 Kinder und Jugendliche ohne Begleitung einer sorgeberechtigten Person aus dem Ausland ein, 68 weniger als im Vorjahr.
In 714 Fällen (56,7 %) ergriffen soziale Dienste bzw. Jugendämter die Maßnahme. In 207 Fällen (16,4 %) erfolgte die Inobhutnahme auf Wunsch des Kindes oder Jugendlichen selbst bzw. auf Anregung der Eltern oder eines Elternteils. Die Polizei bzw. eine Ordnungsbehörde regte eine Maßnahme in 129 Fällen (10,3 %) an.
Häufigster Grund(Mehrfachnennungen möglich) für eine Inobhutnahme waren Überforderung der Eltern/eines Elternteils (526), sonstige Probleme (371) oder Vernachlässigung (230). Aufgrund des Verdachts auf Kindeswohlgefährdung (§ 8a Abs. 1 SGB VIII) wurden 344 Maßnahmen (27,3 %) eingeleitet.
53,5 % der in Obhut genommenen Kinder und Jugendlichen waren männlichen Geschlechts. 44,1 % gehörten der Altersgruppe der 14- bis unter 18-Jährigen an und 208 Kinder waren jünger als 3 Jahre.
Kinder und Jugendliche werden auf eigenen Wunsch oder auf Initiative Anderer (z. B. Jugendamt, Polizei, Erzieher) in Obhut genommen, wenn eine dringende Gefahr für ihr Wohl besteht. Dabei sorgt das Jugendamt für eine vorläufige Unterbringung, meist für Stunden oder Tage bei einer geeigneten Person, in einer Einrichtung, etwa einem Heim oder in einer sonstigen betreuten Wohnform.
Wie krass muss es denn zu Hause abgehen, wenn die Kinder selbst den Wunsch nach Inobhutnahme durch das Jugendamt hegen. 😮
Die mitarbeiter des jugendarbeites sind
Des ofteren unterqualifieziert