Jugendliche am Boulevard ausgeraubt, Polizei kann Tatverdächtige in der Nähe stellen

75 Antworten

  1. Licht aus sagt:

    Du du du…geh bitte nach Hause und überlege wie du es beim nächsten Mal besser machen kannst…

  2. Hallenser sagt:

    Zitat: „Ein Haftrichter wird heute entscheiden, ob ein Haftbefehl ausgestellt wird.“
    Traurig, dass hier ein Richter erst noch entscheiden muss.
    Wenn solche wirklich weiter in Freiheit rumlaufen dürfen, dann gute Nacht für alle ordentlichen Bürgerinnen und Bürger….

    • Beobachter sagt:

      Das nennt sich Rechtsstaat…

      Auch wenn mir nicht jede Richterentscheidung gefällt, kann ich mir grundsätzlich kein besseres System vorstellen.

      • Hallenser sagt:

        Wenn die Polizei die Täter ermittelt und Waffen sowie Diebesgut feststellt, sollten Täter gleich hinter Gitter!
        Ein Richter darf gern festlegen, wie lange die Haft dauert.
        Aber festlegen, ob überhaupt eine Haft in Frage kommt hat nichts mit Rechtsstaat zu tun.
        Wenn Du ein Messer am Hals hattest würdest Du auch anders denken!

        • Jolan sagt:

          Du hattest kein Messer am Hals. Trotzdem könntest du das mit dem Denken mal probieren.

        • DPG sagt:

          Freiheitsentzug anzuordnen ist dennoch Sache eines Richters und nicht der Polizei.

        • Malte sagt:

          Leider falsch. Die StPO wird herangezogen, um einen U-Haftbefehl durch den Bereitschaftsrichter zu erwirken. Nach Abschluß der Ermittlungen wird das Verfahren an die Staatsanwaltschaft übergeben und ggf. ein Prozess eröffnet, der mit einem richterlichen Urteil abschließt.
          Lies mal über Haftgründe in der StPO nach…

        • Beobachter sagt:

          Polizei und Staatsanwaltschaft dürfen vorübergehend einen Freiheitsentzug anordnen (24 oder 48h), bis der Richter die Untersuchungshaft bestätigt.

          Und das finde ich auch gut so.

      • Realität sagt:

        „kein besseres System vorstellen“
        weil es ja auch so wunderbar funktioniert…

        • Robert sagt:

          @ Realität ,du meinst die Verarschung der Bürger funktioniert. Ja, das funktioniert perfekt in der Politik.

    • Leser sagt:

      Du hast offenbar noch nie was von einem Rechtsstaat gehört! Auch ohne Jura-Studium weiß man, dass nur ein Richter einen Haftbefehl ausstellen darf. Aber Freunde der Diktatur, wie Du offenbar einer bist, kapieren das nie. Dabei steht es Dir offen in ein Land auszuwandern, indem es keine Rechtsstaatlichkeit gibt. Aber pass auf, dass es Dir nicht auf die Füße fällt.

      • noch ein Hallenser sagt:

        Es ging um das „ob“, Meiner. Und nun laber weiter deine abgedroschenen Phrasen.

      • Senat sagt:

        Leser@ hast du schon mal was von einen Rechtsstaaat gehört,oder willst nur deine rote Grütze hier verbreiten ,aber pass auf manchmal läuft es auch übernTellerrand hinaus..

      • Robert sagt:

        Ich habe jahrelang in einer Diktatur gelebt und jetzt jahrelang in einem Rechtsstaat. Ich habe wahrlich noch keinen Unterschied gemerkt,aber dafür viele Gemeinsamkeiten.

      • Deutscher sagt:

        Und du hast offenbar noch nie davon gehört, dass man nur ein „freundliches Gesicht“ machen muss, dann gelten Gesetze nicht mehr! 😛

        Kommst wohl nicht aus Deutschland?

        • Geltungsdrang sagt:

          Ein freundliches Gesicht hast du doch dein ganzes Leben noch nicht gemacht, hab ich gehört. 😀

    • Skeptiker sagt:

      Ich denke mal nachdem ein Polizist, sein Recht auf Notwehr in den alten Bundesländern wahrgenommen hat, wird das Urteil milde ausfallen.

    • Robert sagt:

      @Hallenser, deine Gedanken waren auch meine Gedanken.
      Du hast mir das Schreiben erspart.

      • BR sagt:

        Und trotzdem hast du deine sinnfälligen Gedanken hier ausgekippt. Du bist nicht so kluge im Sparen, oder?

  3. Merkel sagt:

    Das waren bestimmt „Flüchtlinge“ kicher…

  4. Krypton sagt:

    ….sicher südländischer Phänotyp, Deutsche machen ja sowas nicht

  5. Traumabewältigung sagt:

    Warum denn gleich ein Haftbefehl? Die haben doch bestimmt (irgend) einen festen Wohnsitz.

  6. Steff sagt:

    “ Ein Haftrichter wird heute entscheiden, ob ein Haftbefehl ausgestellt wird “

    Ist das nicht ein Schreibfehler?
    Es muß doch heißen „Der Richter wird heute den Haftbefehl unterschreiben.“

    LOL

    Na ja alles nicht so schlimm.
    Wieder 2 Jugendliche mit einem Trauma.
    Das muß man halt tolerieren.
    Der Preis der Buntheit.

    • JEB sagt:

      😂 Du kennst nicht einmal den Unterschied zwischen Amtsgericht und Landgericht, sinnierst aber über die Details des Verfahrens nach §§ 112 ff. StPO. Ein Klassiker an Selbstüberschätzung. Hast du dich noch nie gefragt, warum du dein ganzes Arbeitsleben nur einfachste Tätigkeiten verrichten durftest? Weil dir Begrifflichkeiten wie Gewaltenteilung ein Fremdwort sind und du nicht in der Lage bist, dir eine einfache Frage selbst durch das Nachlesen von Vorschriften zu beantworten. Im Übrigen bin ich aber ganz froh darüber, dass nur Ronnies wie du gegen die fdGO hetzen. Solange es nur unterbelichtete Personen wie Du sind, kann ich nachts gut schlafen.

      • Hallenser55 sagt:

        Warum laberst Du hier so rum und beleidigst den ?
        Woher willst Du wissen was der weß, woher willst Du wissen was er arbeitet ?
        Woher willst Du wissen wie er liest.
        Was stellst Du hier für Behauptungen auf ?
        Befasse Dich mit der Sache oder halt Deine große Sch….

        • DPG sagt:

          Wenn der Hauptinhalt des Kommentars aus Rassismus besteht, lässt das eben einige Rückschlüsse auf die Intelligenz des Verfassers zu.

        • Echte lotti sagt:

          Jawohl hallenser55 immer gibst denen.JEB ist eh ein Spinner .der muss einen halben Tag googlen um einen Kommentar zustande zu bringen.soll Mal ein Hilfsschüler gewesen sein

          • JEB sagt:

            Witzig, dass JEB einen Doktortitel hat und die deutsche Rechtschreibung beherrschst. Neidisch? Lerne Lesen und Schreiben.

        • JEB sagt:

          Deutsche Sprache = schwere Sprache. Deine Schulzeit ist wohl auch schon länger her, oder? Du kannst dich Steff gleich anschließen und dir ein Buch „StPO für Dummies besorgen“.

        • ab in dein Zimmer, Sagi! sagt:

          Du hast es erfasst. Der Steff liest gar nichts und gibt seine Dummheit hier täglich zu.

      • HALLunke sagt:

        Du bist mir aber einer. Kommst dem Steff mit Fakten. Eulen nach Athen zu tragen ist da effektiver. Bist wohl neu hier??? 🙂

  7. Harald sagt:

    Täterbeschreibung wird ab sofort weg gelassen um nicht noch mehr Hass gegen die Migranten zu schüren.

    • Oder so sagt:

      Oder noch besser, es wird gar nicht mehr darüber berichtet und schon fühlen sich wieder alle sicher in dieser so tollen Stadt. 😉

    • einhaneuer sagt:

      Nützt nicht viel.
      Denn egal ob mit oder ohne Täterbeschreibung Typen wie Lotti kommen unter Ihren Steinen hervorgekrochen und Verbreiten Hetze.

      • Lotti sagt:

        Nun ja,solange es solche Konsorten wie dich gibt,ist mir kein Stein zu groß um da hervor zu kriechen und dir die Meinung zu sagen.du armes Würstchen.

    • DPG sagt:

      Wieso sollte es denn eine Täterbeschreibung geben, wenn die dringend Tatverdächtigen bereits gefasst sind?

      Vermutlich nur, damit man sich dann einseitig über Migranten echauffieren kann (wenn im Text ein Deutscher als Täter genannt wird, bleiben die Kommentare ja wie durch Zauberhand aus).

  8. Kerkermeister sagt:

    Einsperren!Sofort!

  9. ah Männer sagt:

    Ah.
    „Männer“ also keine Deutschen. Sonst würde es dreimal erwähnt werden.
    Weiß man aber bei verschwurbelten Haltungs“journalisten“.

  10. Ahmet sagt:

    Wertvoller als Gold. Wir schaffen das.

  11. Realer sagt:

    Ab dahin wo sie kein Tageslicht mehr sehen und gut ist.

  12. Ein besorgter Bürger sagt:

    Brauchen keine Täterbeschreibung erwähnen, jeder normal denkende Mensch weiß, um was für „Leute“ es sich handelt.

    • Opa sagt:

      👍👍👍👍👍💩.🥷

    • Gartenfreunde 🌻🙂 sagt:

      Unsere Goldstücke welche durch Steuergelder finanziert ins warme Nest gesetzt werden und trotzdem hier ihr Unwesen treiben

      • Steh dazu! sagt:

        Du wirst duch Steuergelder finanziert.

        Du wurdest ins warme Nest gesetzt.

        Du treibst hier dein Unwesen.

        Trotzdem willst du kein Goldstück sein. Warum nicht?

  13. Steff sagt:

    Wie sagte Frau Göhring-Eckhardt.
    „Wir bekommen Menschen geschenkt.“

    Ohne Rückgabemöglichkeit.

  14. Lederjacke sagt:

    Bewaffneter Raubüberfall §250 Abs. 2

    Auf Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren ist zu erkennen, wenn der Täter oder ein anderer Beteiligter am Raub

    1. bei der Tat eine Waffe oder ein anderes gefährliches Werkzeug verwendet,….

    Mindeststrafe 5 Jahre!

    • Skeptiker (Original) sagt:

      Du musst schon den ganzen §250 zitieren….

      Aber grundsätzlich: Ja, die sollten in den Bau!

      • Lederjacke sagt:

        (1) Auf Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren ist zu erkennen, wenn

        1.
        der Täter oder ein anderer Beteiligter am Raub

        a)
        eine Waffe oder ein anderes gefährliches Werkzeug bei sich führt,
        b)
        sonst ein Werkzeug oder Mittel bei sich führt, um den Widerstand einer anderen Person durch Gewalt oder Drohung mit Gewalt zu verhindern oder zu überwinden,
        c)
        eine andere Person durch die Tat in die Gefahr einer schweren Gesundheitsschädigung bringt oder

        2.
        der Täter den Raub als Mitglied einer Bande, die sich zur fortgesetzten Begehung von Raub oder Diebstahl verbunden hat, unter Mitwirkung eines anderen Bandenmitglieds begeht.

        (2) Auf Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren ist zu erkennen, wenn der Täter oder ein anderer Beteiligter am Raub

        1.
        bei der Tat eine Waffe oder ein anderes gefährliches Werkzeug verwendet,
        2.
        in den Fällen des Absatzes 1 Nr. 2 eine Waffe bei sich führt oder
        3.
        eine andere Person

        a)
        bei der Tat körperlich schwer mißhandelt oder
        b)
        durch die Tat in die Gefahr des Todes bringt.

        (3) In minder schweren Fällen der Absätze 1 und 2 ist die Strafe Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren.

    • BR sagt:

      Brav. Du kannst das, wofür Steff zu dumm ist. 👍

      • Lederjacke sagt:

        Der heißt eigentlich Alex und ist ein einsamer Nazi.

        5 Jahre, egal ob hell, dunkel, deutsch oder nichtdeutsch, groß oder klein, schwul, hetero, queer, bi oder binär, dumm oder dümmlich.

  15. Franz sagt:

    Man kann das Volk nur hassen.

  16. Gartenfreunde 🌻🙂 sagt:

    „Ein Haftrichter wird heute entscheiden, ob ein Haftbefehl ausgestellt wird…“

    Toll,das die Polizei erfolgreich war aber was gibt’s denn da noch zu entscheiden?!
    Ab in Knast mit denen ansonsten dauert’s nicht lange und die schlagen wieder zu. Über Bewährung lachen die sich doch nur kaputt.

    • es ist so einfach sagt:

      Die Polizei entscheidet nicht über die Haft. Das war bis 1945 anders und in der DDR in gewissem Maße auch, wenn auch nicht offiziell. Aber diese Systeme waren nicht erfolgreich und die Mehrheit hat sich nunmal u.a. für das Prinzip „Rechtsstaat“ entschieden. Daran änderst sich auch nichts, wenn ihr montags zu zwölft anderslautende Parolen ruft.

      Erst wenn die Schuld feststeht, und das tut sie frühestens am Ende einer Gerichtsverhandlung, ist „ab in den Knast“ angesagt. Denn auch in Deutschland gilt (ganz wie im Fernsehen und Kino!) das Unschuldsprinzip, weswegen an die Untersuchungshaft besonders hohe Anforderungen zu stellen sind. Über die entscheidet eben nicht das Bauchgefühl vom „Gartenfreund“ oder das anonyme „Internet“ aus der Kommentarspalte, sondern ein Berufsrichter aufgrund der geltenden Gesetze.

      • Beerhunter sagt:

        Genauso einfach wie Bundesscholzi freizusprechen 🤔🤔😉😉oder Pipelineschwesig 🤔🤔Klabauterbach🤔🤔🤔wie heißt es eigentlich??“Zum Wohle des Volkes“????🤔🤔🤔😱🙊

  17. Gerbertz sagt:

    Waren wieder unsere Neubürger, die bekommen Erhenmedallie