Junge in der Südstadt von Auto angefahren

85 Antworten

  1. M sagt:

    Liebe Autofahrer, wenn ihr schon jeden Meter mit dem Auto zurücklegen müsst, dann fahrt bitte wenigstens so, dass ihr keine Menschen verletzt, schädigt oder gar tötet. Das kann ja wohl nicht zu viel verlangt sein.

    • Skeptiker sagt:

      „Der genaue Hergang ist Gegenstand der Unfallermittlungen.“

      Lass Dir den Satz mal auf der Zunge zergehen!

    • Patrick sagt:

      Sorry aber diese Behauptung ist völlig an den Haaren herbei gezogen… dort befindet sich weder Fußgängerüberweg noch eine Ampel!! Also muss sich der Fußgänger nach dem fließenden Verkehr richten!!

      • Alexia sagt:

        Patrick..

        hast Du schon einmal etwas vom § 1 der StVO gehört, oder gelesen?

        GEGENSEITIGE Rücksichtnahme…

        Als Autofahrer musst Du damit rechnen, das Kinder auf Handy guggen über die Strasse laufen und dabei noch lautstark Musik hören, das Du den Titel locker mit hören kannst.

        Ein Auto hat keine Vorfahrt, nur weil es ein Auto ist. es gilt immer noch § 1

        Sehe ich, das eine Strassenbahn hält und Menschen aussteigen, fahre ich besonders vorsichtig, scheiss drauf das andere hupen.

        • M sagt:

          Bravo Alexia, endlich mal eine, die außerhalb der Fahrgastzelle zum objektiven Denken in der Lage ist, im Gegensatz zu den meisten hier.

          • STVO keine Einbahnstraße sagt:

            § 1 gilt auch für Fußgänger und übrigens gilt in der STVO auch der Vertrauensgrundsatz. Die Haltestelle Paul-Suhr-Straße besitzt außerdem einen separaten, vom Individualverkehr getrennten, Haltestellenbereich und hat mit dem Unfall herzlich wenig zu tun.
            Ach ja, sollte dem strafmündigen Jungen ein Verschulden nachgewiesen werden, ist er auch, zumindest anteilig, Schadenersatzpflichtig …

          • viel hilft wenig sagt:

            Schadenersatzpflicht und Strafmündigkeit haben nichts miteinander zu tun. Auch nicht anteilig.

            Bevor du Gutachten anfertigst, solltest du deine Auftraggeber transparent über deinen Wissens- und Kenntnisstand informieren.

        • 🤡 sagt:

          Wenn die aussteigen, haste zu halten. Neunmal Kluge🤦

          • M sagt:

            Das war früher so. Langsam fahren und keinen gefährden reicht heutzutage aus.

          • Stefan S sagt:

            Ob man anhalten muss oder nicht, richtet sich danach, ob der ÖPNV-Bus oder Bahn blinkt. Da die Straßenbahnen nicht blinken, muss man nicht anhalten.
            Aber man lernt dennoch in der Fahrschule, dass man mit Schrittgeschwindigkeit zu fahren hat und jederzeit damit rechnen muss, dass Fußgänger hinter dem Bus / der Bahn hervortreten könnten.
            Das entbindet Fußgänger nicht von der Pflicht zur Vorsicht, aber es zwingt die Autofahrer dazu.

        • egibert sagt:

          Mitdenken ist seitens Handyglotzender ,Kopfhörertragender Zeitenossen nicht zwingend erforderlich?Schön einfache Denkweise,ich wünsch ihnen mal die Situation wo so einer zwischen parkenden Autos plötzlich vor ihrem Fahrzeug auftaucht,aber der Autofahrer ist der der aufmerksam sein soll,tolle Ansicht.

          • Radfahrer sagt:

            @egibert: Situationen wie die von dir beschriebenen gehören zu den Gründen, weshalb Tempo 30 innerorts Regelgeschwindigkeit sein sollte. Da die Geschwindigkeit bei Bremsweg und Unfallschwere quadratisch in die Rechnung eingeht, reden wir hier vom 2,8fachen.

            Abgesehen davon sind 50 in so einer Situation eben nicht angemessen, weil man an einer zugeparkten Straße nicht auf Sicht fahren kann. Es hält sich nur keiner dran, die meisten halten die Höchstgeschwindigkeit für die Mindestgeschwindigkeit.

          • M sagt:

            Und gerade durch dies Umstände müssen die Autofahrer besonders aufpassen. Was tun sie statt dessen? Sie glotzen selbst und sogar während der Fahrt auf ihr Handy.

    • Bettina sagt:

      @M
      Was für ein sinnfreier Kommentar! Ohne Kenntnis des genauen Unfallhergangs solltest Du Dich mit derartigen Botschaften an DIE Autofahrer, die übrigens keine homogene Masse mit identischer Fahrzeugnutzung sind, doch eher zurückhalten.
      Danke

    • Sei kein Antisemit sagt:

      Es kann auch sein, dass der Knabe über Rot gelaufen ist oder nicht nach links und rechts gesehen hat.

    • Hubraumjunkie sagt:

      Und du weißt woher, dass der Autofahrer Schuld hat?

      • M sagt:

        Ja, allein schon für das Indenverkehrbringen seines Kraftfahrzeuges trifft ihn zumindest eine Teilschuld.

      • Stefan S sagt:

        Das Gesetz sagt:
        Der Gegenverkehr darf an Bussen, die an Haltestellen halten, nur vorsichtig vorbeifahren. Beim Ein- und Aussteigen der Fahrgäste dürfen Fahrzeuge nur mit Schrittgeschwindigkeit links überholen, wenn sichergestellt ist, dass der Abstand groß genug ist, um eine Gefährdung von Fahrgästen auszuschließen.

        –> Pauschal: Autofahrer hat Schuld, weil Gefährdung nicht ausgeschlossen wurde.

        • @Stefan S sagt:

          Es geht aber gar nicht um einen BUS?! Du bist völlig am Thema vorbei. Der Junge ist aus einer Straßenbahn ausgestiegen. An diesen Haltestellen müssen die Autos anhalten und nicht in Schrittgeschwindigkeit links die Bahn überholen.

          • Stefan S sagt:

            Also, laut meiner Fahrschule, sind Straßenbahnen und Busse gleich zu werten, aber ich kann mich täuschen.

          • @Stefan S sagt:

            Da gibt es schon einen Unterschied. Busse halten gewöhnlich rechts am Fahrbahnrand, die kann man schon mit aller Vorsicht links überholen, sofern der Bus nicht blinkt. Es gibt Ausnahmen, z. B. in Neustadt, wo die Busse auf den Gleisen der Straßenbahn fahren, also mittig. Da kann man eh nicht überholen. Wenn ich z. B. mal die Torstraße oder den Steinweg nehme, willst du doch hoffentlich niemandem erzählen, dass die Bahn links überholt wird? Auch nicht, wenn sie an der Haltestelle steht. In den Gegenverkehr wird sich wohl keiner begeben.

    • Franz2 sagt:

      In dem Artikel steht, dass ermittelt wird. Demnach ist es falsch, wenn vorher schon Schuldzuweisungen stattfinden. Ich weiss, bei Vielen gibt es diesen Impuls sofort davon auszugehen, dass der Autofahrer Schuld trägt, aber genau deswegen wird ja ermittelt.

    • An M sagt:

      Liebe Fußgänger und Radfahrer wenn ihr euch schon nicht an die normalen Vorschriften haltet und unbedingt über die Straße rennt (fahrt) obwohl 20 m weiter eine Fußgängerampel ist, schaut doch wenigstens mal zuerst nach links und dann nach rechts.

      • M sagt:

        … und genau diese gefährden maximal sich selbst, der Autofahrer jedoch gefährdet vor allem andere (Das hat er übrigens mit dem Raucher gemeinsam, der auch ständig andere mit seinem Qualm belästigt.).

        • Erklärbär sagt:

          Falsch! Er hat den Autofahrer gefährdet und geschädigt.

          • M sagt:

            Der Autofahrer ist in seiner Karosse geschützt. Eine Gefährdung durch einen Fußgänger ist quasi unmöglich, es sei denn, der Fußgänger ist bewaffnet.

    • Ermittler sagt:

      „Der genaue Hergang ist Gegenstand der Unfallermittlungen.“
      Wie kann man dann bitte automatisch wissen, dass der Autofahrer Schuld hat?
      Der Junge kann auch auf die Straße gelaufen sein ohne zu schauen.

    • Jan sagt:

      Wieviele Menschen laufen ohne zu gucken bzw. auf rote amepln zu achten über die Straße. Keiner ist unschuldig!

    • Der Metzger sagt:

      Ein Autofahrer ist nicht für Blödheit der blinden, Kopfhörertragenden, aufs Handy glotzenden , Verkehrsregeln missachtenden Menschheit verantwortlich. Auch ein Fußgänger hat Pflichten auf den Verkehr zu achten

      • M sagt:

        Vielleicht hat ja auch der Autofahrer auf sein Handy geklotz. Das sieht man auch sehr, sehr oft. Bloß verletzt dieser dabei andere, der Fußgänger nicht.

      • Allwetterradler sagt:

        @Der Metzger

        „Ein Autofahrer“ nimmt für sich in Anspruch, in einer tonnenschweren, brettharten Kiste mit 50 Sachen durch belebte Städte zu fegen. Deshalb hat er die Verantwortung, auf erkennbare Fehler schwächerer Verkehrsteilnehmer entsprechend zu reagieren, soweit es ihm möglich ist.

        • egibert sagt:

          Der Autofahrer ist für jeden Blödmann der die Regeln mißachtet verantwortlich ? :-)))))

          • Radfahrer sagt:

            Wenn er einen Unfall, den zu verhindern er imstande gewesen wäre, nicht verhindert, dann ist er mitverantwortlich. Wer das nicht anerkennt, der dürfte eigentlich keinen Führerschein haben.

    • Emmi sagt:

      Lieber M, wenn du gleich den Autofahrer als Schuldigen aussuchst. Dann frag erstmal nach dem genauen Hergang. Es kommt immer wieder vor, dass Fußgänger Kopfhörer in den Ohren haben und leider auch nicht auf die Straße schauen!

    • S.K. sagt:

      Wenn man den Unfallhergang nicht kennt sollte man sich zurückhalten.

      • M sagt:

        Warum? Ein Unfall ist kein Naturgesetz. Unabhängig vom Unfallhergang wurde ein Mensch verletzt, das ist zumindest eine Ordnungswidrigkeit.

    • Ich sagt:

      Der Autofahrer hatte hier keine Schuld,. So viel kann ich dir sagen. Also immer schön vorsichtig mit solchen Kommentaren.

      • M sagt:

        Na wenn du das sagst, muss ein Autofahrer, der einen anderen Menschen verletzt hat, auf jeden Fall unschuldig sein. Warum bleibt der Fußgänger auch nicht zu Hause, anstatt die Autofahrer zu ärgern.

    • So sagt:

      Liebe Kinder, wenn ihr schon jeden Schritt mit der Bahn fahren müsst, guckt erst mal, bevor ihr aussteigt

      • 10010110 sagt:

        Lieber „So“, beschäftige dich bitte nochmal mit der StVO, vor allem, was haltende Straßenbahnen angeht.

    • M sagt:

      Es ist nur eine Vermutung von Dir, dass der Autofahrer oder sein Auto grün sind.

    • Ebert sagt:

      Du weisst doch den Hergang gar nicht . Also krakele hier nicht rum . Lieber Grünenwähler/ in Dankeschön.

    • Freddy sagt:

      Was ist dies für ein dümmlicher Kommentar?

  2. Fred sagt:

    @M
    Hirn einschalten, falls vorhanden, kann ja auch nicht zu viel verlangt sein.
    Was genau passiert ist, steht noch nicht da.

    • M sagt:

      Doch, ein Junge wurde angefahren. Wenn es deiner wäre, würdest du das bestimmt anders sehen.

      • Erklärbär sagt:

        „Was genau passiert ist, steht noch nicht da.“ und „Wenn es deiner wäre, würdest du das bestimmt anders sehen.“
        Rechtssystem wie in Nordkorea oder der SBZ, oder?

  3. Detlef sagt:

    Bei Rot bleibe stehen, bei Grün darfst du gehen und solltest du dich noch nicht trauen vergiss nicht nach links und rechts zu schauen

  4. Björn sagt:

    Steile These:
    Die meisten Kommentare sind von Autofahrern.
    Wie einfach man diese Menschen reizen kann

  5. M sagt:

    Fakt ist, dass ein Mensch angefahren wurde, und das ist verboten. Egal wie das passiert ist (siehe auch Paragraph 1, Absatz 2 der StVO). Jeder Verkshrsteilnehmer hat sich so zu bewegen, dass er jederzeit anhalten kann. Alles andere ist erstmal zweitrangig.

    • 7.Sinn sagt:

      Es ist verboten, einen Menschen anzufahren?
      Ein Tier darfst du anfahren?
      Du bist ein Ägsbärte .🤦🤦🤦🤦

      • M sagt:

        Ein Tier anzufahren, gilt im Sinne der StVO nur als Sachbeschädigung. Sorry, ich habe mir die Gesetze nicht selbst ausgedacht.

        • 😳 sagt:

          Sachbeschädigung ist wohl erlaubt?

          • M sagt:

            Es kommt darauf an.

          • bin gespannt sagt:

            Worauf? Wenn es „das Gesetz“ ist – und darauf beziehst du dich -, dann ist Sachbeschädigung ebenso verboten wie Körperverletzung und Tötung eines Menschen.

            Aber bitte: führ weiter aus!

          • Es kommt darauf an! sagt:

            Wenn die Feuerwehr eine Tür aufbricht, weil jemand dahinter dringend Hilfe braucht, beschädigt sie die Sache.

            Wenn die Polizei einem Angreifer Pfefferspray ins Gesicht sprüht, weil er extremen Widerstand leistet und Polizisten verletzt, dann verletzt sie den Körper des Betreffenden.

            Wenn die Polizei einen Attentäter erschießt, weil er unmittelbar ansetzt, einen Menschen zu töten und es gibt keine andere Hilfe, dann tötet sie, die Polizei, einen Menschen.

            Wenn im Krieg ein Soldat einen gegnerische Soldaten bei Kampfhandlungen erschießt, dann tötet auch er einen Menschen.

            Oder?

          • Bin gespannt sagt:

            All diese Handlungen sind grundsätzlich verboten. Genau so, wie ein Tier oder einen Menschen anzufahren.

            Wo haperts jetzt bei dir?

          • Es kommt darauf an! sagt:

            Soso. Sie sind also „grundsätzlich“ verboten. Trotzdem geschehen sie und trotz angeblichem „Verbot“ wird niemand bestraft.

            Weißt Du überhaupt, was „grundsätzlich“ bedeutete? (Tipp: Jurastudium, 1. Semester).

            Wo haperts jetzt bei dir?

          • bin gespannt sagt:

            Trotz „angeblichem“ Verbot? Angeblich??? Körperverletzung und Sachbeschädigung sind verboten. Um das zu wissen, muss man nicht „Jura“ studieren.

            Die Frage war lediglich, warum nur „einen Menschen anfahren“ verboten sein soll, „ein Tier anfahren“ hingegen nicht. Kannst du nicht beantworten, weil beides verboten ist.

            Wo hapert es noch bei dir?

          • Es kommt darauf an! sagt:

            Niemand hat behauptet, dass „nur“ Körperverletzung verboten sei. Ich habe reichlich Beispiele aufgeführt, wonach Sachbeschädigung, nach der Du explizit gefragt hast, doch ohne Strafe möglich ist. Deswegen angebliches „Verbot“, in Anführungszeichen und angeblich. Weil: ES KOMMT DARAUF AN!

            Sogar die Tötung von Menschen ist erlaubt, auch dazu zwei Beispiele. Ganz einfach.

            Und was machst Du, wenn Du nicht weiter weißt? Beleidigen. Wie hier. Ganz schwach, aber Du bist eben vom Dorfe, also zumindest nicht aus Halle (woanders hast Du geschrieben „ihr Hallenser“, also bist Du keiner).

            Nochmal Deine Frage: „Sachbeschädigung ist wohl erlaubt?“

            Die Antwort von M: „Es kommt darauf an“

            Und schon ging Deine Diskussion (wie häufig hier) los: Abstreiten, was anderes behauptet, beantwortete Fragen als nicht beantwortet bezeichnen, letztlich beleidigen. Wie immer.

            Wo hapert es noch bei dir? Ich weiß es. Viele hier auch.

          • Bin gespannt sagt:

            Straffreiheit beseitigt nicht das (tatbestandliche) Verbot. Aber das hast du vielleicht erst noch im nächsten Semester.

            Fest steht: Es ist verboten, Menschen anzufahren und dass Tiere nicht wie Menschen behandelt werden, schließt nicht aus, dass auch das Anfahren von Tieren verboten ist. Beides ist verboten.

            Ein

            „Sorry, ich habe mir die Gesetze nicht selbst ausgedacht.“

            ändert daran nichts. Es ist beides verboten. Es kommt nicht „darauf“ an, auch wenn es Umstände geben mag, die die Strafe beeinflussen. Das Verbot besteht. Für beides.

            Du wirst weiter versuchen, daran zu drehen. Aber beides ist verboten. Egal, was du noch versuchst, es bleibt verboten. Beides.

            Irgendwas hapert bei dir. Aber es bleibt verboten, Tiere anzufahren.

          • Es kommt darauf an! sagt:

            Du kannst „es ist verboten“ auch zwanzig mal in einem einzigen Kommentar schreiben (und weil das nicht von Erfolg gekrönt ist, unsachlich werden). Es bleibt dabei: Es kommt darauf an. Notwehr und Nothilfe sind die zwei wichtigsten Gründe, nach denen es nicht verboten, besser gesagt erlaubt ist, Menschen oder Tiere zu verletzen oder sogar zu töten. „Anfahren“ gehört (es kommt darauf an!) dazu.

          • Bin gespannt sagt:

            Eine Verbotsnorm ist erfüllt oder nicht. Gerechtfertigtes Handeln hebt das Verbot nicht auf, vermeidet höchstens die Strafe.

            Nun lass aber gut sein. Wirst du natürlich nicht schaffen, solltest du aber versuchen. Wird nämlich auch nach 5 Tagen Pause nicht besser….

    • Erklärbär sagt:

      „Jeder Verkshrsteilnehmer hat sich so zu bewegen, dass er jederzeit anhalten kann.“
      Hat der Junge anscheinend nicht gemacht, ich werde ihm erklären, dass sowas verboten ist.

  6. We sagt:

    M hat recht, doch trotzdem passieren Unfälle durch Unachtsamkeit

  7. M sagt:

    Das ist wohl war. Und genau deshalb müssen mögliche Gefahren durch Regulierung der gefährlichsten Verkehrsmittelart erkannt und verhindert werden. Vielleicht klappt es in der Zukunft mit KI-gesteuerten Fahrzeugen besser, die automatisch das Tempo anpassen und bremsen, wenn eine Gefahr erkannt wird. Dann braucht es auch keine Blitzer mehr, weil das Auto nur mit der maximal zulässigen Geschwindigkeit fahren würde. Man sieht es ja jeden Tag, dass der Mensch nicht in der Lage ist, Tempogrenzen einzuhalten oder stets aufmerksam zu fahren. Man kommt ja auch mit weniger Tempo am Ziel an. Das haben viele noch nicht verstanden. Bei der KI scheitert es nicht an mangelnder Geduld.

  8. : sagt:

    Wieder die ganzen Autofaschos mit ihren dummen Kommentaren. Schon mal was von „vorausschauenden fahren“ gehört? Entweder zu dumm sowas zu kapieren oder die schlauen Kommentatoren haben keinen Führerschein und wollen nur dummes Zeug quaken. „Ein Ball rollt über die Straße, womit muss ein Autofahrer rechnen?“ so etwa ist doch die klassiche Frage. Genau sowas liegt hier auch vor. Wenn eine Straßenbahn oder Linienbus an einer Haltestelle anhält, mit was kann/muss ein Autofahrer rechnen? Leute ihr wollt unbedingt ein Fahrzeug mit ca. 1,4t Gewicht führen (+Knautschzone, die andere Verkehrsteilnehmer nicht haben) und dafür muss extra eine theoretische und praktische Prüfung bestanden werden. Dann ist es doch wirlich nicht zuviel verlangt, wie es in einer Fahrschule beigebracht wird, vorausschauend zu fahren und Rücksicht auf schwächere Verkehrsteilnehmer zu nehmen. Körperlich zu Schaden kommt der Autofahrer bei so einem Fall ja nicht und demensprechend Verhalten sich (zu) viele mit ihrer Fahrweise. Zur Info, falls Leute wieder Schnappatmung bekommen. Was ich geschrieben hab, ist nicht Fallbezogen, sondern gilt (sollte es zumindest) allgemein.

    • Erkenntnis sagt:

      „Der Junge war kurz zuvor aus der Straßenbahn an der Haltestelle Paul-Suhr-Straße ausgestiegen. […] Der genaue Hergang ist Gegenstand der Unfallermittlungen.“
      Da steht nicht „ist direkt aus der Straßenbahn ausgestiegen und wurde dabei vom Auto angefahren“, vielleicht ist er vom Straßenrand plötzlich wieder umgekehrt, weil er was in der Bahn vergessen hat. Wir wissen es nicht, der Autor weiß es nicht, und ein aggressives Doppelpünktchen weiß es schon gar nicht. Also spar dir dein ebenfalls dummes Gequake. Ist ja wohl nicht zuviel verlangt.

    • Bin gespannt sagt:

      Was du schreibst, gilt niemals. Auch wenn du dir das so sehr einredest. 🙂 🙂

      Echt lustig wie du hier einen auf Sheriff machst.

      • : sagt:

        Lustig du hast was gegen vorausschauendes fahren! Du bist so einer, der bei meiner oben gestellten Frage noch ankreuzen würde „Ich beschleunige ganz dolle, damit ich nicht wegen einem Kind anhalten muss“. Du bist so ein typischer Autofascho… nur das du kein Auto und kein Führerschein dafür hast.

        • bin gespannt sagt:

          🙂 🙂 🙂

          Jaja genau so ist es. Du hast hast Top Menschenkenntnis weiter so!

          Du bist so hohl und glaubst es würde jeder Schrittgeschwindigkeit fahren, nur weil ein Fußweg der gerade benutzt wird neben der Fahrbahn verläuft.