Junger Mann mit Messer in der Waffenverbotszone am Riebeckplatz erwischt

6 Antworten

  1. Detlef sagt:

    Messer in Rucksack ist ja wohl mal nicht verboten, wenn es verpackt ist bzw in einer vorgesehenen Tasche verstaut

    • Lina sagt:

      Das Messer war nicht im Rucksack. Wäre auch egal. Verboten ist Verboten

      • "auch egal" sagt:

        Woher weißt Du, dass es nicht im Rucksack war?
        Übrigens, man darf schon mit z.B. Messer verreisen, es darf nur nicht leicht erreichbar sein.
        Am besten gut verpackt im Rucksack, Koffer, Reisetasche etc.!

        • "nicht wirklich" sagt:

          Ein Rucksack wird nicht erwähnt.

          „man darf schon mit z.B. Messer verreisen“

          Sicher. Aber du darfst damit nicht durch Waffenverbotszone in Halle.

          „es darf nur nicht leicht erreichbar sein.“

          Nein, es darf nicht „zugriffsbereit“ sein! Erreichbar ist im Zweifel zugriffsbereit, egal wie „schwer“ erreichbar.

    • 10010110 sagt:

      Weißt du mehr über den oben geschilderten Fall oder was soll der Kommentar?

    • WvZ sagt:

      Vielleicht hat er vergessen der Polizei bescheid zu geben!

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