Katastrophenfall für Halle – was bedeutet es?

Am Dienstagabend hat Oberbürgermeister Bernd Wiegand den Katastrophenfall ausgerufen. Damit geht die komplette Einsatzleitung auf ihn über. Im Rahmen des Katastrophenschutzgesetzes Sachsen-Anhalts erhält Wiegand zahlreiche Befugnisse.
Unter anderem können bestimmte Gebiete der Stadt zum Sperrgebiet ernannt werden. Die Stadt kann den dort lebenden Bewohnern anordnen, das Gebiet zu verlassen. Eigentümer von Grundstücken und Gebäuden müssen den Katastrophenschutzeinheiten das Betreten erlauben. Zudem sind Besitzer von Fahrzeugen sowie anderer zur Katastrophenabwehr geeigneter Geräte und Einrichtungen verpflichtet, diese bereitzustellen. Auch die Bewegungsfreiheit kann jetzt eingeschränkt werden.
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