Keine Schulfeste und Klassenfahrten
Das Bildungsministerium hat den Rahmenplan für die Hygienemaßnahmen an Schulen im Land Sachsen-Anhalt während der Corona-Pandemie fortgeschrieben. Schulfeste sind vorerst tabu, ebenso Klassenfahrten und Sportfeste. Bei mehr als einem Viertel von Quarantänen in einer Einrichtung geht diese in den eingeschränkten Regelbetrieb zurück.
Im Ergebnis einer Beratung mit dem Lehrerhauptpersonalrat und nach dessen Zustimmung zum Entwurf des Bildungsministeriums wurden die Schulen in Sachsen-Anhalt heute über die angepassten Maßnahmen informiert.
„Wir haben den Rahmenplan den aktuellen Gegebenheiten angepasst. Wir sind ein lernendes System und müssen die Maßnahmen kontinuierlich evaluieren und weiterentwickeln. Trotz großer Herausforderungen und einer angespannten Situation bleibt es unser Ziel, den Schulbetrieb möglichst regulär zu organisieren und die Infektionsschutzmaßnahmen weiter konsequent umzusetzen. Die Lehrkräfte, Schulleitungen, pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und natürlich die Schülerinnen und Schüler sowie die Eltern haben in den vergangenen Wochen und Monaten mit viel Energie, Aufwand und Disziplin dafür gesorgt, dass der Schulbetrieb fortgesetzt werden kann. Dafür danke ich allen herzlich. Dennoch müssen wir feststellen, dass immer häufiger Schulen von Quarantäneverfügungen betroffen sind, wenngleich bisher kein gesteigertes Infektionsgeschehen an den Schulen selbst erkennbar ist. Auch dieser Entwicklung soll im neuen Rahmenhygieneplan Rechnung getragen werden“, so Bildungsminister Marco Tullner.
Im Wesentlichen beziehen sich die Anpassungen des Rahmenplans auf drei Punkte:
Der aktuelle Rahmenplan sieht nun vor, dass Schulen in den eingeschränkten Regelbetrieb wechseln, wenn 1/4 der Schülerinnen und Schüler oder der Lehrkräfte und pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einer von den zuständigen Gesundheitsämtern ausgesprochenen Quarantäneanordnung unterliegen.
Außer während des Unterrichts, in Bereichen die ausschließlich dem pädagogischen, administrativen oder technischen Personal der Schule vorbehalten sind[1] und in Büros zur Einzelnutzung ist innerhalb des Schulgebäudes grundsätzlich und auf dem Schulgelände immer dort, wo der Abstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann, von allen Personen, die sich dort aufhalten, eine Mund-Nasen-Bedeckung2 zu tragen.
Außerunterrichtliche Schulveranstaltungen wie z. B. Klassen- und Schulfeste, Brauchtumsveranstaltungen, Theater- oder Tanzaufführungen, Konzerte, Wandertage, Ausflüge, Klassenfahrten, Messen und Ausstellungen, Veranstaltungen zur Berufsorientierung, Sportwettkämpfe oder musisch-künstlerische und fachbezogene Wettbewerbe sowie Tage der Offenen Tür finden ab sofort und bis auf weiteres nicht mehr als Präsenzveranstaltung statt.
Darüber hinaus wurde der Rahmenplan in einigen Punkten konkretisiert angepasst. Den aktualisierten Rahmenplan für die Schulen finden Sie unter: www.mb.sachsen-anhalt.de
[1] In diesen Bereichen ist auf die Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 Metern zu achten.
2 Als Mund-Nasen-Bedeckung (nichtmedizinische Alltagsmaske) gilt jeder Schutz, der aufgrund seiner Beschaffenheit geeignet ist, eine Ausbreitung von übertragungsfähigen Tröpfchenpartikeln durch Husten, Niesen und Aussprache zu verringern, unabhängig von einer Kennzeichnung oder zertifizierten Schutzkategorie (ausreichend sind daher auch aus Baumwolle oder anderem geeigneten Material selbstgeschneiderte Masken, Schals, Tücher, Buffs und Ähnliches).
Und schreibt Euch eines hinter die Ohren: Gelacht wird nicht!
Das ist traurig dass man das noch extra sagen muss.