Keine Straftat: Sachsen-Anhalt verbietet Impf-Judensterne nicht
Andere Bundesländer haben es vorgemacht. Doch Sachsen-Anhalt bildet hier einmal wieder eine Ausnahme. Die T-Shirts mit der Aufschrift ungeimpft in einem gelben Stern, der an den Judenstern des dritten Reiches erinnert, wird hier bei Demonstrationen nicht verboten.
Bei den Demonstrationen gegen die Corona-Anordnungen hatten Organisator Sven Liebich und Teilnehmer derartige Shirts getragen. Daraufhin waren mehrere Strafanzeigen wegen Volksverhetzung gestellt worden.
Allerdings hat die Staatsanwaltschaft Halle (Saale) ihre Ermittlungsverfahren dazu eingestellt, geht aus einer Landtagsantwort auf eine Frage des SPD-Abgeordneten Rüdiger Erben hervor. Das Zeigen des Symbols sei demnach nach Bewertung der Staatsanwaltschaft den Tatbestand der Volksverhetzung nach § 130 StGB nicht erfüllt.
Für ein versammlungsrechtliches Vorgehen gegen die Verwendung derartiger Symbole bestehe zudem derzeit keine Rechtsgrundlage. Zwar könne die Versammlungsbehörde Beschränkungen machen, wenn die öffentliche Sicherheit gefährdet wäre. „Eine Verletzung der öffentlichen Sicherheit wäre gegeben, wenn die Verwendung der Symbole als Straftat einzustufen wäre. Da jedoch die Staatsanwaltschaft Halle (Saale) das Vorliegen einer Straftat bereits verneint hat, kann von einem Verstoß gegen die öffentliche Sicherheit nicht ausgegangen werden“, erklärt die Landesregierung.











Hätten die Demonstranten einen roten Fünfzackstern genommen, wäre die Welt vieler Genossen wieder in Ordnung.
Das Zeichen des Kommunismus steht nur für 270 Millionen Todesopfer linksextremer Diktaturen…
Ausgedachte Zahlen sind auch ein JAhr später nur ausgedachte Zahlen.