Kiffen im Job – Handwerkskammer Halle: Cannabislegalisierung kaum mit Arbeitsschutz vereinbar

Das könnte dich auch interessieren …

Keine Antworten

  1. insider sagt:

    Aber das gleiche gilt doch auch bei Alkohol. Wenn jemand berauscht auf Arbeit kommt, dann Abmahnen und unbezahlt nach Hause schicken und bei Wiederholung der Arbeitsvertrag kündigen,… . Wo ist das Problem ?

    • Kowalski sagt:

      In deiner Darstellung ist das Problem die Fürsorgepflicht

    • Wo ist das Problem? sagt:

      Mensch, die Handwerkskammer hat etwas zu vermelden und das ist immer ein Problem. Und wenn dem nicht so ist, wird es zu einem Problem gemacht, basta!

  2. Hans-Karl sagt:

    Und genauso betrifft das den Straßenverkehr. Wenn auch nur kleinste Spuren noch nachweisbar sind, muß der Lappen weg sein. Und das ist auch richtig so!

  3. Harald sagt:

    Ähm..Man kann aktuell ganz legal berauschendes HHC gras kaufen.
    Macht das gleiche, ist aber legal. Wer sich berauschen will, der tut es. Die handwerkskammer sollte lieber gucken, dass sie überhaupt genug azubis finden.

  4. Arno sagt:

    Was ist denn das für eine blöde Aussage. Du darfst doch auch nicht besoffen arbeiten und machst dich als Handwerksbetrieb haftbar wenn dein Mitarbeiter besoffen mist baut. Wo liegt da der Unterschied im Arbeitsschutz

  5. Short sagt:

    Schwachsinn
    Alkohol ist auch legal und man kann nicht während der Arbeit Alkohol trinken oder alkoholisiert zur Arbeit kommen.

  6. Heiner sagt:

    Soweit ich weiß, ist der Konsum von Alkohol während der Arbeitszeit in den meisten Unternehmen nicht gestattet. Genauso sollte es dann mit Cannabis gehandhabt werden. Selbiges natürlich auch für das Fahren von KFZ jeder Art.

  7. neue Zeiten sagt:

    Kommen demnächst Schüler und Lehrer bekifft zum Unterricht

  8. Drogen - Ursache und Lösung vieler Probleme sagt:

    Wie so viele Alkis, werden auch beim Cannabis viele ihren Konsum nicht im Griff haben werden.

  9. Insider sagt:

    Genau. Beim Alkohol funktioniert es ja auch nicht…

  10. Kritiker sagt:

    Liebe HWK, Alkohol und Glücksspiel (am Handy z.B.) im Job geht doch auch nicht! Und auch das schnöde Rauchen/Dampfen, sollte als entgeldfreie Zeit definiert werden.

    Was ist beim Konsum von THC und C2H5OH so anders? Beides Drogen mit Ausfallerscheinungen, beides macht krank.

    THC hat noch den Vorteil, dass es Schmerzpatienten hilft und bei weitem nicht so abhängig macht wie die Kippe oder die Flasche!

  11. Adolf sagt:

    Nur am heulen dieses Land 😪

  12. Blindschleiche sagt:

    Dazu sag ich nur: Ein Kalk, ein Stein, ein Bier.

  13. Ebbe04Sand sagt:

    Nun habt euch mal nicht so, schließlich geht es hier um das hohe Gut und Grundrecht sich zu berauschen. Demokratie immer noch nicht verstanden, wa? 🙂 Zudem werden mit den 25g massive Schläge gg. den Schwarzmarkt geführt 🙂 !

  14. Gucki sagt:

    Steht in dem neuen Gesetz drin, dass man bekifft zur Arbeit kommen darf? Oder wo ist der Unterschied zum jetzigen Zustand. Soweit ich das verstehe, muss man auch jetzt schon während seiner Arbeitszeit in einem Zustand sein, wo man seine Arbeit sorgfältig ausführen kann. Das gleiche gilt übrigens auch für Alkohol. Damit hat wohl aber Herr Neumann kein Problem.

  15. Dennis sagt:

    Alkohol ist auch nicht mit dem Arbeitsschutz vereinbar, trotzdem legal und bei der Menge an alten Bierdosen welche ich schon in Wänden eingemauert gefunden habe spielt dies keine Rolle…

  16. Dieter sagt:

    …was macht man denn mit Arbeitnehmern, welche besoffen zur Arbeit kommen? Einfach mal vergleichen, nachdenken und dann einfach mal die Kresse halten!

  17. Durchschnittsverbraucher sagt:

    Die Handwerkskammer tut sich immer wieder durch wertvolle Äußerungen hervor. Wer erinnert sich noch an die grandiose Forderung, den Zugang von Schüler:innen an Gymnasien strenger zu reglementieren, der die reaktionären Menschenhasser in Magdeburg nur allzu gerne nachkommen? Nun geht es wieder um junge Menschen. Diesmal sorgt man sich angeblich um deren Körper und Gesundheit, denn, wie man dort weiß, ist das Kiffen ja gefährlich und kann zu Unfällen und Pfusch führen. Dass Handwerker tatsächlich im Verhältnis zu anderen Berufsgruppen sehr oft Unfälle erleiden, kann jeder in den Statistiken der Versicherungen nachlesen. Geflissentlich verschwiegen wird durch die Lobbyorganisation der Handwerksbetriebe, dass diese vor allem wegen Überarbeitung, fehlender Schutzausrüstung und Zeitdruck passieren. Dass im Anschluss die Arbeitnehmer:innen bzw. die Berufsgenossenschaften oft noch jahrelang mit den Arbeitgebern über Haftungsfragen streiten ist ein bekanntes Berufsrisiko. Über diese Umstände wird natürlich geflissentlich geschwiegen. Wie auch über den bereits bestehenden Drogenmissbrauch: Alkohol. Die unzweifelhaft gefährlichste Droge auf dem Planeten. Es kann festgehalten werden, dass hier wieder eine Vernebelungsstrategie gefahren wird. Der Job als angestellter Handwerker ist scheiße, keiner, der irgendeine andere Möglichkeit hat, will den Mist mehr machen. Die Lösungen sind allzu evident, hießen aber im Ergebnis geringere Gewinnmargen für den Meister/Betriebsinhaber, die übrigens meines Wissen sehr gut leben, und vor allem eine Abkehr von dem ewigen Mantra „das haben wir schon immer so gemacht“. Prost!

    • Peter sagt:

      Guter Beitrag, der viele Probleme aufgreift, mit denen sich die HWK und Herr Neumann wirklich beschäftigen sollten.
      Man hat das Gefühl, dass ständig über alles gemeckert wird und von den eigenen Problemen abzulenken.

  18. Emmi sagt:

    Diesen Zusammenhang herzustellen ist bekloppt. Alkohol und Rauchen ist auch gesundheitsschädlich. Rauchen raubt außerdem noch Arbeitszeit!

  19. schlafender sagt:

    Breaking News. Die Handwerkskammer fällt einmal mehr durch lächerliche Äußerungen zu Themen, die sie nix angeht auf. Gähn.

  20. Schnauz sagt:

    Aber die ganzen Alkis auf dem Bau sind natürlich in Ordnung..so eine Doppelmoral

    • Lederjacke sagt:

      Ach und was sollen die Zimmerleute zum Richtfest trinken? 😀

      Ab heute nur noch Klares anstatt Klaren.

      Die HWK und deren PM, immer wieder ein Schenkelklopfer.

      Einziger Unterschied für die Chefs, jetzt gilt nicht nur, „Bitte anhauchen“ sondern auch „Schau mir in die augen Kleiner/Kleines!“

  21. biograsss sagt:

    Der Gesetzgeber sollte schon genau festlegen, wann Arbeitsfähigkeit vorliegt oder nicht. Bei der Erlaubnis des Führens eines Kfz gilt das dann genauso. Der bisherige Nachweis stellt ja nicht wirklich darauf ab, ob jemand bekifft ist, sondern auf die Nachweisbarkeit des Konsums. Es muss also einen sinnvollen Grenzwert/ eine sinnvolle Regel geben.

  22. Gutbürger sagt:

    Mich wundert immer wieder, wie etwas herbeigeredet wird, was schon jetzt Realität ist. Wer Cannabis möchte, bekommt es und nutzt es auch jetzt schon. Was sollte sich ändern? Ab Legalisierung sind alle nur noch unter Drogen?