Eilanträge von ARD und ZDF für höhere Rundfunkgebühren abgeschmettert

Zum 1. Januar war eine Erhöhung der Rundfunkgebühren um 86 Cent geplant. Doch Sachsen-Anhalt hat sich quer gestellt.
Dagegen sind ARD, ZDF und Deutschlandradio vor Gericht gezogen. Der Erste Senat des Bundesverfassungsgericht hat aber die Eilanträge zur Erhöhung des Rundfunkbeitrags abgelehnt. Damit bleibt es bei monatlich 17.50 Euro.
G r ü n d e :
I.
1
Die Beschwerdeführer rügen mit ihren Verfassungsbeschwerden unter Verweis auf die Senatsrechtsprechung zur Rundfunkfinanzierung (BVerfGE 90, 60; 119, 181) eine Verletzung ihrer Rundfunkfreiheit aus Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG. Mit dem Unterlassen der Zustimmung zum Ersten Medienänderungsstaatsvertrag (1. MÄStV) und in dessen Folge der unterlassenen Hinterlegung der Ratifikationsurkunde durch den Ministerpräsidenten des Landes Sachsen-Anhalt weiche der Landtag von Sachsen-Anhalt aus verfassungsrechtlich unzulässigen programmlichen und medienpolitischen Gründen von den durch die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) überprüften und korrigierten Bedarfsanmeldungen der Rundfunkanstalten ab. Damit werde der Grundsatz der Programmneutralität und Programmakzessorietät der Finanzierungsentscheidung verletzt. Nachprüfbare Gründe für die Abweichung von den Feststellungen der KEF habe der Landtag Sachsen-Anhalt weder erörtert noch seien sie sonst ersichtlich. Art. 1 des 1. MÄStV sei einstweilen in Geltung zu setzen. Die Verfallsklausel des Art. 2 Abs. 2 des 1. MÄStV müsse vorläufig bis zur Entscheidung in der Hauptsache außer Kraft gesetzt werden, um dem Land Sachsen-Anhalt auf Anordnung des Bundesverfassungsgerichts gemäß § 35 BVerfGG ein Inkraftsetzen des geänderten Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrags auch nach Ablauf des Jahres 2020 zu ermöglichen.
2
Zu dem Antrag der Beschwerdeführerin im Verfahren 1 BvR 2756/20 auf Erlass einer einstweiligen Anordnung haben Stellung genommen: die Bundesregierung; in einer gemeinsamen Stellungnahme die Regierungen der Länder Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen und Schleswig-Holstein; die Regierungen Bremens und des Saarlands. Die Regierung des Landes Sachsen-Anhalt hält den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung für eine unzulässige Vorwegnahme der Hauptsache, jedenfalls aber für unbegründet.
II.
3
Die Verfassungsbeschwerden sind weder offensichtlich unzulässig noch offensichtlich unbegründet (vgl. zu diesen Voraussetzungen für den Erlass einer einstweiligen Anordnung BVerfGE 134, 138 <140 Rn. 6>; stRspr). Angesichts der bisherigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts erscheint eine Verletzung der durch Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG geschützten Rundfunkfreiheit zumindest möglich.
4
Die Beschwerdeführer haben jedoch nicht in der den gesetzlichen Anforderungen an die Begründung gemäß § 23 Abs. 1 Satz 2, § 92 BVerfGG entsprechenden Weise dargelegt, dass ihnen durch ein Abwarten bis zum Abschluss des Verfassungsbeschwerdeverfahrens schwere Nachteile im Sinne des § 32 Abs. 1 BVerfGG entstehen. Auf eine Folgenabwägung kommt es daher nicht an.
5
- Die Beschwerdeführer legen nicht näher dar, dass eine verfassungswidrige Verzögerung des Inkrafttretens der Änderung des Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrags irreversibel zu schweren Nachteilen führte.
6
a) Der Senat hat früher ausgeführt, dass sich eine möglicherweise durch das Fehlen hinreichender Mittel ausgelöste Verschlechterung des Programmangebots angesichts der Zeitgebundenheit der Wirkungen des Rundfunks nicht schlicht durch eine entsprechende finanzielle Mehrausstattung in späteren Zeiträumen kompensieren lasse (vgl. BVerfGE 119, 181 <241>). Ist in vergangenen Zeiträumen ein verschlechtertes Angebot ausgestrahlt worden, kann dies durch spätere Mehrausstattung tatsächlich nicht mehr ausgeglichen werden. Daraus geht die Irrevisibilität der Folgen eines verspäteten Inkrafttretens des geänderten Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrags jedoch nicht ohne Weiteres hervor. Dies hätten die Beschwerdeführer vielmehr näher aufzeigen müssen. Denn wenn das Programmangebot tatsächlich erbracht wird, ist nach den genannten Grundsätzen eine kompensierende Mehrausstattung in späteren Zeiträumen durchaus nicht ausgeschlossen. Sofern die Beschwerdeführer also geltend machen wollen, eine verfassungswidrige Verzögerung des Inkrafttretens der Änderung des Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrags löse eine Verschlechterung des Programmangebots aus und verletzte irreparabel ihre Rundfunkfreiheit, hätten sie substantiiert darlegen müssen, bei Nichtinkrafttreten ab dem 1. Januar 2021 mangels Beitragserhöhung zu dem von der KEF geprüften Programmangebot nicht in der Lage zu sein, obwohl im Fall des Obsiegens im Verfassungsbeschwerdeverfahren eine kompensierende Mehrausstattung in späteren Zeiträumen in Betracht kommt. Zwar ist ohne Weiteres plausibel, dass die Beschwerdeführer trotz der Aussicht auf spätere finanzielle Mehrausstattung nicht auf unbegrenzte Zeit in der Lage wären, das Programmangebot gewissermaßen in eigener „Vorleistung“ zu realisieren. Nicht ohne Weiteres plausibel ist hingegen, dass dies – mit Blick auf entsprechende spätere Mehrausstattung – nicht für eine gewisse Zeit möglich sein sollte. Insofern hätte es genauerer Angaben bedurft. Der Hinweis der Beschwerdeführer auf eine Deckungslücke bis Ende des Jahres 2024 oder aber jedenfalls bis Ende des Jahres 2022 reicht schon deshalb nicht aus, weil nicht nachvollzogen werden kann, warum im Falle eines Abwartens der Entscheidung über die Verfassungsbeschwerden der Finanzbedarf bis Ende des Jahres 2022 oder sogar bis Ende des Jahres 2024 ungedeckt bleiben sollte.
7
b) Im Übrigen wäre den Anstalten nach der bereits genannten Senatsentscheidung jedenfalls ein Ausgleich zu gewähren, falls ihnen auf der Grundlage einer verfassungswidrigen Festsetzung des Beitrags Mittel – etwa für nötige Investitionen – entgangen sein sollten, deren Bezug nach ihren früheren Bedarfsanmeldungen und den Feststellungen der KEF erforderlich war, um die Erfüllung des Rundfunkauftrags sicherzustellen (vgl. BVerfGE 119, 181 <242>). Auch insofern hätten die Beschwerdeführer darlegen müssen, warum ohne den Erlass einer einstweiligen Anordnung gleichwohl irreversible Nachteile eintreten sollten. Hierzu tragen die Beschwerdeführer ebenfalls nicht substantiiert vor.
8
- Die Beschwerdeführer tragen auch hinsichtlich der Verfallsklausel in Art. 2 Abs. 2 des 1. MÄStV, deren einstweilige Außerkraftsetzung sie beantragen, die in § 32 BVerfGG vorausgesetzte Dringlichkeit nicht substantiiert vor. Sie begründen nicht näher, inwiefern die Verfallsklausel nach dem 31. Dezember 2020 einer Realisierung der angestrebten Beitragserhöhung rechtlich oder tatsächlich im Wege stehen sollte. Sie legen auch nicht dar, weshalb es für den Fall, dass eine einstweilige Außerkraftsetzung der Verfallsklausel in Art. 2 Abs. 2 des 1. MÄStV in dem vorliegenden Eilverfahren unterbleibt, nicht möglich sein sollte, dem Rechtsschutzbegehren der Beschwerdeführer in der Hauptsache zu entsprechen. Insbesondere erläutern sie nicht weiter, warum die Verfallsklausel – wie sie behaupten – vorläufig bis zur Entscheidung in der Hauptsache außer Kraft gesetzt werden müsste, um dem Land Sachsen-Anhalt – etwa auf Anordnung des Bundesverfassungsgerichts gemäß § 35 BVerfGG – ein Inkraftsetzen der Änderung des Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrags auch nach Ablauf des Jahres 2020 zu ermöglichen.
Sehre scheene. Hasi, haste fein gemacht. In der freien Wirtschaft ist es das Normalste der Welt, Einsparpotentiale zu finden, effektiver und schlanker zu werden. Mögen ARD und ZDF diese simple Regel des Kapitalismus verinnerlichen. Ich empfehle 5S. Viel Erfolg.
Alles richtig.
Sie haben aber „vergessen“ zu erwähnen das dadurch durchaus eine Gewinnsteigerung (sprich vollere Futterkrippe) beabsichtigt ist.
Das haben die Geier vom ÖR schon verinnerlicht!
Na da schau guck…
Sehr erfreulich, so kurz vor Weihnachten.
Kleiner Hinweis. In der Überschrift müsste es doch richtig heißen:
Klage von ARD und ZDF FÜR höhere Rundfunkgebühren abgeschmettert
Sehr begrüßenswert! Es kommt auf Deutschland eine Arbeitslosenwelle zu, aber die Öffentlich-rechtlichen kriegen den Hals nicht voll! Einfach weniger Silbereisen senden und dafür lieber Prof. Lesch
Großartig!!! Auch wenn die 0,8… € für den Einzelnen vielleicht nicht der Horrorbetrag sind, so geht es doch einfach mal nur um das Prinzip. Auch Hasis Begründung, dass es bis heute Westfernsehen geblieben ist, stimme ich zu. Alles richtig gemacht. So lange Burow und Kleber (der auch noch Freelancer ist) und andere solche Gehälter beziehen, ist ihr jammern auf ganz hohem Niveau.
Hasi hat Eier… 👍
Hat er wirklich?
oder nur weil die anderen im die etwas zu heiß gemacht haben.
Hätte ich mir eher gewünscht als der SPD Finanzminister Bullerjahn noch das sagen hatte. Da hat er nur gekuscht.
Kluger Schachzug vom IM a.d. auch den Parteivorsitz abzugeben.
So brauchte er keine Rücksicht mehr zu nehmen und das wirkte nach 🙂
👍👍👍Sauber!!!
Richtig so bei den Scheiß Programm auch noch eine Erhöhung, wer will so was
Sachsen Anhalt zeigt Kante.
Ich höre schon das Rumheulen nach der Entscheidung im Hauptverfahren.
„AbEr DiE gErIcHtE hAbEn Es DoCh AbGeScHmEtTeRt“
Dann können die ÖR mal ihre Ausgabenseite prüfen und ein oder zwei unnötige Spartensender schließen, die keine strategische Ausrichtung haben, sondern nur der Versorgung dienen. Jeder andere private Sender kann nur das ausgeben, was er sich leisten kann. Ich denke, im ÖR muss nicht ewig Bares für Rares oder Brisant oder Sturm der Liebe senden. Das ist nämlich nicht mit deren Auftrag gemeint.
Hier tümmeln sich aber viele Opportunisten. In anderen Artikel wird er MP in Kommentare auf’s Übelste niedergemacht. Von denselben, die in hier jetzt feiern!
spannend finde ich die Begründung des BVerfG. Die haben nämlich moniert, dass die Sender nicht hinreichend erklärt hätten, warum sie durch die Nichterhöhung Nachteile hätten und nicht bis zu einer finalen Entscheidung warten könnten. Anders formuliert: Die Öffentlich-rechtlichen verstehen nicht nur ihren eigenen Auftrag nicht, sie beschäftigen zudem noch unqualifizierte Juristen, die nicht mal einen Eilantrag gerichtsfest formulieren können. Was diese Super Brains bei den ÖR wohl verdienen?
Raffgier kann man eben nicht sauber juristisch ausformulieren, das merkt sonst sogar ein Amtsrichter sofort. Also haben die Rechtsverdreher der ÖRR-Anstalten was ganz Schlaues versucht: nämlich WEGLASSEN!
Dumm gelaufen: auch das ist aufgefallen!
Hahahahahahaha! Scheiß Beitragsfunk!
https://www.digitalfernsehen.de/news/medien-news/maerkte/so-viel-verdienen-die-ard-intendanten-aktuell-559338/
Die Karola Wille (https://de.wikipedia.org/wiki/Karola_Wille)
vom MDR-Konservensender a la Adlershof ist doch Volljuristin oder? –oha 🙁
Wie gut, dass die meisten das Urteil nicht verstanden haben. Lediglich die Eilanträge, die zur Erhöhung ab 01.01.2021 geführt hätten, wurden abgelehnt, verständlicherweise. Die Entscheidung in der Hauptsache zum Rundfunkbeitrag fehlt noch und wird sich wohl ne Weile hinziehen. Und dann könnte es auch rückwirkend dazu kommen, dass den ÖR die Mittel zugesprochen werden….und das Land Sachsen- Anhalt dafür haften muss.
Hauptsache, das Hauptsacheverfahren zieht sich bis nach den Landtagswahlen. Sonst hat dem Hasi seine Partei nämlich ein größeres Problem.
Nein, Sachsen Anhalt muss dafür nicht haften. Selbst der Rundfunkstaatsvertrag ist kein kompletter Selbstbedienungsladen. Schließlich kann er erst in Kraft treten, wenn alle Landesparlamente zugestimmt haben. Was hier nicht passiert ist. Dieser Fall ist folgerichtig explizit vorgesehen.
Schadenersatz kann nur entstehen, wenn gegen einen Vertrag verstoßen wird. Hier ist gar kein Vertrag entstanden, weil eine Vertragspartei offenkundig den Vertrag nicht unterzeichnen wollte.
Wäre die Zustimmung per Gesetz immer zu erteilen, wäre eine Abstimmung in den Landesparlamenten gar nicht nötig. Eine in seinem Sinne positive Abstimmung zu erzwingen nennt man Erpressung, Korruption oder neudeutsch Lobbyismus.
„Eine in seinem Sinne positive Abstimmung zu erzwingen nennt man Erpressung, Korruption oder neudeutsch Lobbyismus.“
Das sieht das Bundesverfassungsgericht offensichtlich anders, denn es hat die Verfassungsbeschwerden für „weder offensichtlich unzulässig noch offensichtlich unbegründet“ gehalten.
Lesen sie lieber mal nach, was genau das Bundesverfassungsgericht festgelegt hat…BVerfGE 90, 60–107 – Rundfunkgebühr… Wenn das Gericht 2021 oder später feststellt, dass die Erhöhung gerechtfertigt und das Land seine Kompetenzen überschritten hat, dann dürften die Sender Anspruch auf die ausgefallenen Summen haben. Über die Gebühren wird man die Zahlungen nicht eintreiben können und wollen, also wird die Summe aus Steuermitteln aufgebracht werden müssen. Schadensersatz kann man nicht nur aus Vertragsverletzung erhalten, sondern auch aus dem Fehlhandeln anderer Personen. Sonst könnten Sie ja z.B Schäden aus einem Unfall nicht gegen den Verursacher geltend machen…
Gut und richtig so! Und nein, hier geht es nicht nur ums Prinzip und nur um 0.86€, nein!
Die Oberen Führer der Sender kriegen den Hals nicht voll oder glaubt hier wirklich einer daran, dass das zusätzliche Geld ernsthaft in die Sender und besseres fließt? Ja nee ist klar. Die glauben doch ernsthaft hier leben nur Leute mit Stroh im Kopf.
Die Finanzen liegen offen. Die Bezüge der „Oberen Führer“ werden aufgeführt. Die Verwendung des Beitrags ist aufgeschlüsselt. All das ist ist vorgeschrieben und wird auch regelmäßig überprüft. Die Überprüfung ist ebenfalls vorgeschrieben. Verstehen sogar Leute mit Stroh im Kopf. Man muss es natürlich auch sehen wollen…
Erste Beitragsanhebung nach 2009. Wie oft und um wieviel ist in dieser Zeit deine Bild-Zeitung teurer geworden?
Die Blödzeitung ist völlig irrelevant in dem Kontext.
5€ reduzieren sollen sie den Beitrag, der ganze Sportblödsinn und die schlechten Filme / Serien gehören nicht in die Grundversorgung! Weiter Radio und Web-Inhalte fördern, ARD, ZDF und die 1000 örtlichen zu einem Nachrichtensender zusammenfassen…. fertig.
Es ist eh nur noch ein Frage der Zeit, man kann sich doch der Realität nicht komplett verwehren.
Die Blödzeitung ist überhaupt nicht irrelevant, weil sie maßgeblich an der Anti-GEZ-Kampagne mit den blödestmöglichen „Argumenten“ beteiligt ist.
Tolles Beispiel die Blöd Zeitung. Warum nicht gleich mit den Immobilienpreisen in Dubai vergleichen?
Bleiben wir doch mal beim Fernsehen: ein Fernseher ist seit 2009 um rund 15% preiswerter geworden – pro Jahr(!). Betrachtet man die heute üblichen 65″ Geräte sind es seit 2009 99% Preisverfall. Und jetzt? Was sagt uns der Vergleich? NICHTS, genauso wenig wie Ihr Kommentar mit der Blöd Zeitung.
Mit dem Unterschied, dass ich die Wahl habe, ob ich die Bild lesen will oder nicht! Dazu wird keiner gezwungen, wie es bei den Rundfunkgebühren der Fall ist.
Gehört die Zeitung in deinem Beispiel zum ÖR zwangsfinanziert durch Beitragzahler und steuerbegünstigt, oder ist es ein privatwirtschaftliches Unternehmen.
Vergleiche nicht immer Birnen mit Äpfeln.
Birnen und Äpfel gedeihen unter sehr ähnlichen Bedingungen. Schlechte Zeitungen und gute Rundfunksender sind jeweils auf qualifiziertes Personal angewiesen, das bezahlt werden will und auch nicht jahrelang auf Lohnerhöhungen verzichtet. Ob beitrags- oder privatfinanziert, also dein Vergleich, ist aber tatsächlich kein logisches Argument gegen die Kostenentwicklung
Ich kanns mir nicht verkneifen auch wenn es wieder der „Vergeßlichkeit der Webseite“ anheim fallen sollte, wie 3 andere vorige Beiträge.
https://www.tichyseinblick.de/feuilleton/medien/lieber-tom-buhrow-einfach-aufhoeren-mit-bedarf-anmelden/
– eine Frage stellt sich mir dabei: wer mag nur der User Enrico sein? 😉
Die Gier und Abgehobenheit der großkopferten zeigt sich hier:
https://www.express.de/koeln/muss-das-sein–wdr-auf-sparkurs—aber-tom-buhrows-neuer-dienstwagen-ist-ein-luxusschlitten-22306880
Bei den vielen Wiederholungen von Filmen und Reportagen wären 5 € im Monat auch ausreichend gewesen.Lassen sie sich mal was einfallen.Ich möchte nicht wissen was alles in Archiven verstaubt.
Vielleicht wird nun mal endlich die Produktion der vielen Krimis eingestellt aus Ermangelung an Geld, mich würde es freuen
komisch. dabei kommt doch werbung im ersten.
warum also noch gez verlangen. sollen die es wie sky machen. nur wer zahlt bekommt es auch
Auszug aus dem Eil-Antrag der ÖR: „Außerdem wurde die Feststellung beantragt, dass der Landtag verpflichtet ist, dem Staatsvertrag zuzustimmen.“
Das ist wirklich dreist.
Was ist daran dreist?
Wow, das war mir nicht klar. Das heißt, die ÖR wollten den frei gewählten Souverän nötigen, eine ihnen genehme Entscheidung zu fällen? Das wäre wirklich ein Skandal und zeigt eine undemokratische Sichtweise! Sowas kenne ich nur aus der Türkei oder Russland. Haben die Nazi-Coronaleugner mit ihrem unsäglichen „Lügenpresse“ etwa Recht???
Du hast ja gar nichts verstanden. Besonders nicht, was Nötigung ist. Sei dir als Türken-Russe verziehen. Aber beschäftige dich trotzdem mal mit dem deutschen Rechtssystem und dem Konzept Demokratie, wenn du hier Fuß fassen willst.
Peter, wieder so ein Nazi, der wie du hier Parolen und rassistische Hetze gegen Andersdenkende verbreitet. Aber bleib ruhig in deiner Blase. Corona ist eine Erfindung der Weltregierung, um dich die Menschen Untertan zu machen, nicht wahr? Armer Spinner. Hasan zeigt mehr Demokratoe- und Rechtsstaatsverständnis als du!
Kick Hassan, Hetze gegen Andersdenkende ist kein Rassismus. Sei dir als Russen-Türke verziehen. Aber beschäftige dich trotzdem mal mit deutscher Sprache und der Bedeutung von den Floskeln, mit denen du um dich wirfst, wenn du nicht auch noch Troll genannt werden willst.
Rassismus gibt es gar nicht mehr – die Rassen wurden begrifflich abgeschafft. Das heißt jetzt „Gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit“ und ja, Du zeigst Anzeichen dafür, in diese Richtung zu hetzen!
Anzeichen, in diese Richtung zu hetzen – Traust du dich nicht, weil du die Hosen schon voll hast oder weißt du gar nicht, was dein Gefasele bedeutet? Du wärst nur halb so lächerlich, wenn du nicht immer so rumeiern würdest.
Ich hoffe sie gehen Pleite, Geldparasiten!
Ich hoffe, Sie bekommen weiterhin Unterstützung vom Sozialstaat. Nicht nur, weil Weihnachten ist.