Kleines Mädchen verbrüht: Prozessbeginn am Landgericht wegen „Mord durch Unterlassen“
Am Landgericht in Halle (Saale) beginnt heute der Prozess gegen drei Angeklagte, die für den Tod eines kleinen Mädchens verantwortlich gemacht werden. 7 Prozesstage sind zunächst angesetzt.
Die Staatsanwaltschaft Halle legt dem im August 1987 geborenen Angeklagten A. G., dessen Mutter, der im August 1960 geborenen Angeklagten K. G., sowie dessen damaliger Lebensgefährtin, der im April 1988 geborenen Angeklagten E., einen gemeinschaftlich in Verdeckungsabsicht begangenen Mord durch Unterlassen zur Last. Dem Angeklagten A. G. wird darüber hinaus eine gefährliche Körperverletzung in Tateinheit mit einer Misshandlung von Schutzbefohlenen vorgeworfen.
Der Angeklagte A. G. soll sich am frühen Abend des 10.05.2024 für kurze Zeit alleine mit seinen drei Töchtern, die aus der Beziehung mit der Angeklagten E. hervorgegangen seien, in der gemeinsamen Wohnung in Halle aufgehalten haben. Als sich die zweitälteste Tochter, die zweieinhalbjährige S., beschmutzt gehabt habe, sei der Angeklagte erbost gewesen und habe S. eine Lektion erteilen wollen. Er habe die Badewanne mit heißem Wasser befüllt, S. ergriffen und sie mit der Rückseite ihres Körpers in die Badewanne eingetaucht. Durch das Verhalten des Angeklagten habe S. schwerwiegende, großflächige Verbrennungen erlitten.
Unmittelbar nach der Tat habe der Angeklagte A. G. die Angeklagte E. über die Verletzungen informiert und auch die Angeklagte K. G. angerufen. Obwohl die drei Angeklagten bereits zu diesem Zeitpunkt erkannt hätten, dass S. erhebliche Verbrennungen erlitten und dringend ärztliche Hilfe benötigt habe, hätten sie – aus Furcht vor einer Benachrichtigung der Polizei und des Jugendamts durch das Personal des Krankenhauses – gemeinsam beschlossen, die Verbrühungen lediglich mit Hausmitteln zu behandeln. Als spätestens am nächsten Morgen das erhebliche Ausmaß der Verletzungen deutlich sichtbar gewesen und den Angeklagten bewusst geworden sei, dass eine Versorgung mit Hausmitteln vollkommen unzureichend sei, hätten sie an ihrem gemeinsamen Plan, keine medizinische Hilfe in Anspruch zu nehmen, festgehalten. Im Laufe des Vormittags des 11.05.2024 habe sich der Zustand von S. massiv verschlechtert. Obwohl die Angeklagten spätestens zu diesem Zeitpunkt erkannt hätten, dass das Leben von S. in Gefahr sei, hätten sie an ihrem Plan festgehalten und spätestens jetzt den Tod des Kleinkindes billigend in Kauf genommen. Selbst als am Morgen des 12.05.2024 die Verletzungsfolgen noch augenfälliger gewesen seien als am Vortag, habe keiner der Angeklagten gehandelt. Zwischen 10:00 Uhr und 12:00 Uhr sei S. schließlich verstorben. Aufgrund der Schwere der Verbrennungen habe sich bei ihr eine Verbrennungskrankheit mit systemischer Entzündungsreaktion im Körper entwickelt, die todesursächlich gewesen sei. Bei zeitnaher medizinischer Versorgung habe S. mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit gerettet werden können, was die Angeklagten auch gewusst hätten.
Die Schwurgerichtskammer hat den Tatvorwurf teilweise anders rechtlich beurteilt als die Staatsanwaltschaft Halle und deren Anklage insoweit zur Hauptverhandlung zugelassen und das Hauptverfahren eröffnet, als sie im Hinblick auf die Angeklagten E. und K. G. (nur) einen hinreichenden Tatverdacht für eine fahrlässige Tötung durch Unterlassen bejaht hat. Für die Angeklagten E. und K. G. sei derzeit keine hinreichende Wahrscheinlichkeit für den Nachweis gegeben, dass sie den Tod der S. billigend in Kauf genommen hätten. Im Hinblick auf den Angeklagten A. G. hat die Kammer – wie angeklagt – einen hinreichenden Tatverdacht für einen Mord durch Unterlassen sowie eine gefährliche Körperverletzung in Tateinheit mit einer Misshandlung von Schutzbefohlenen bejaht.
Die Angeklagten haben sich u. a. dahingehend eingelassen, das Ausmaß der Verletzungen falsch eingeschätzt bzw. nicht um die Erheblichkeit der Verletzungen gewusst zu haben.
Im Falle einer Verurteilung droht dem Angeklagten A. G. eine lebenslange Freiheitsstrafe, den Angeklagten E. und K. G. eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe.
Woran könnte man anhand der vorliegenden Schilderung erkennen, dass nur A. den Tod des Kindes billigend in Kauf genommen hat? Hat A. bessere medizinische Kenntnisse? Oder liegt es daran, dass A. ein Mann ist?
Das wird nicht anhand der vorliegenden Schilderung festgestellt, sondern in der Gerichtsverhandlung. Dazu ist die u.a. da.
Das wird nicht in der Gerichtsverhandlung festgestellt, sondern wurde vor Beginn des Hauptverfahrens durch die Schwurgerichtskammer bestimmt.
Die Schwurgerichtskammer hat über die Zulassung der Anklage befunden, nicht über das Ergebnis der Beweisaufnahme.
„…Für die Angeklagten E. und K. G. sei derzeit keine hinreichende Wahrscheinlichkeit für den Nachweis gegeben…“
Stünde das Ergebnis schon fest, bräuchte es keine Gerichtsverhandlung.
A. war ursächlich für die Verletzungen und K. und E. wussten zunächst nur vom Hörensagen davon, ist meine Interpretation.
Das hat die Staatsanwaltschaft bereits berücksichtigt, indem sie A. „darüber hinaus eine gefährliche Körperverletzung in Tateinheit mit einer Misshandlung von Schutzbefohlenen vorgeworfen“ hat.
Verhandlung ist öffentlich und dürfte mehr Erkenntnisse als eine Pressemitteilung bringen. Wenn du deine Frage also wirklich beantwortet haben möchtest…
@ Sagi Deine Fragen sind niveaulos. Kümmere dich selbst um deinen Zustand.
Wie kann man so etwas einem kleinen Kind antun, unverständlich.
Liebe Emmi, Kinder werden in diesem Land tagtäglich von ihren Eltern und Betreuern misshandelt im bestem Willen und Gewissen, ganz nach der Devise: >Hat’s uns geschadet?<
Damit fängt es an: mit einer grundsätzlich perversen Einstellung zu Kindern – Das Schicksal dieses kleinen Mädchens wurde genau durch diese Bestrafungseinstellung begünstigt.
Wenn ich lese“ eine Lektion erteilen “ bin ich sprachlos. Furchtbar, was dieses Kind erleiden musste.Für mich gehören alle Beteiligten für immer eingesperrt.
Orr..ist mir übel!
Wenn ich derartige Berichte lese, so möchte ich unbedingt glauben, dass es einen „lieben Gott“ gibt und ein zauberhaftes Leben nach dem Tod. Anders ist so eine Geschichte kaum zu ertragen..
So sehe ich das auch. Einen wirklich „guten Vater“, der die Tränen abwischt und dieses Kind auf den Schoß nimmt, wann immer es will und es braucht. Tatsächlich glaube ich, dass es so ist. Nur das gibt mir Kraft, an solch furchtbaren Geschichten nicht an der Menschheit zu verzweifeln und gerade in allem Leid nicht wegzusehen. Ohne diese Hoffnung muss man zerbrechen an so etwas.
Wir reden hier nicht davon, dass mal kurz die Hand ausgerutscht ist – was auch schon ein absolutes No-Go ist.
Wir reden hier davon, dass sich der Vater das Kind geschnappt hat, weil es sich beschmutzt hat (2-jährig…), er das Kind ins Bad gezerrt hat, dort das Wasser auf Anschlag heiß eingestellt und mind. eine Minute oder mehrere gewartet hat, bis sich die Wanne damit füllt, um dann das Kind dort einzutauchen. In der Zwischenzeit hat er es wahrscheinlich auch noch angeschrien und gewaltvoll festgehalten. Das ist keine Impulsreaktion – das ist eine bewusst sadistische Handlungsweise. Ein Psychopath, der so lange wie möglich weggesperrt gehört. Ekel und Wut über sowas lassen sich kaum in Worte fassen. Und wenn man dann die vielen Assis hier in der Stadt rumrennen und ihre Kinder anschreien sieht, dann will ich nicht wissen, was hinter den Kulissen bei vielen so abläuft.
Leider kann man kaum was dagegen machen, deshalb an alle: Habt einmal Mumm in eurem Leben und greift in Zivilcourage ein, wenn ihr z. B. mitbekommt, dass Kinder geschlagen werden oder bei kalten Temperaturen ungeschützt angezogen frierend durch die Gegend laufen müssen. Seid so gut und helft, bitte!
Habe ich mal gemacht, als ich gesehen habe, wie eine „Mutter“ ihre Tochter (vielleicht 5 Jahre) in der Rathausstraße angeschrien hatte und ihr eine Backpfeife verpasst hat.
Als ich dann zu der Mutter gegangen bin und ihr gesagt habe, dass das so nicht geht, sind gleich andere Passanten auf mich zugekommen, weil sie das Verhalten der Mutter völlig in Ordnung fanden. Da sind dann Sätze gefallen, wie „Da habe ich mich nicht einzumischen“, „eine Backpfeife ist völlig in Ordnung“, „ich habe zu verwinden“, „die Mutter weiß schon was sie tut“ usw…
Leider ist das echt Alltag in Halle.
Weil es halt die Mutter war. Dem Vater hätten sie es nicht durchgehen lassen.
Die traurige Konsequenz ihrer eigenen Erziehung: lieber schlagen sie ihre Kinder als dass sie sich mit ihrer eigenen Vergangenheit (schmerzlich) auseinandersetzen. Und die umstehenden Kinderzüchtiger solidarisieren sich selbstverständlich mit der Kinderschlägerin, um sich gegenseitig zu bestätigen. Die Mittäterschaft der Großmutter ist hierfür ebenfalls bezeichnend.
Ist es nicht und ich nehme dir die Geschichte so nicht ab. Oder war das vor 100 Jahren?
Hallo Matze,
danke, dass du eine Erfahrung teilst und gut, dass du damals dazwischengegangen bist! Allein das zeigt dem Kind schon, dass das Verhalten der Mutter nicht i. O. ist, weil oft denken ja die Kinder, sie seien auch noch Schuld daran, dass sie geschlagen werden.
Das Verhalten der anderen Passanten ist abartig. Das sind die Mütter und Großmütter aus dem obigen Fall hier, die immer nur wegsehen. Nicht darauf hören. Am Ende: Jedes Kind hat ein Recht auf Unversertheit. Wenn die Mutter auch noch so uneinsichtig ist, wie in deinem Beispiel, würde ich sogar die Polizei rufen und Anzeige erstatten.
Grüße
@Matze, bei sowas gleichmal die Polizei rufen…
Hoffentlich wir der Mörder der kleinen Sophie wirklich zu einer lebenslangen Haft verurteilt.
So was abartiges ! Nicht zu fassen ! Ein großer erwachsener Mann vergreift sich so an einem Kleinkind, wirklich nicht zu fassen. Das war ja nicht nur mal im Affekt ne Schelle sondern richtig Vorsatz! Mindestens 25 Jahre………….
Das macht mich unfassbar traurig um dieses kurze Leben. Wie kann man als Vater (!!) seinem eigenen Kind gegenüber dermaßen arrogant, kalt, distanziert, gewissenlos, taub sein, dass man solch unfassbares Leid nicht nur in Kauf nimmt sondern selbst hervorbringt und dann … wartet und keinen Arzt ruft?
Der himmlische Vater wird diesem Kind die Tränen abwischen. Ruhe jetzt in Frieden.