Koffer im Zug vergessen: Polizeieinsatz in Halle

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  1. Heinz sagt:

    Darf ich das auch, was die Polizei darf?

    Wenn mir jemand ein Paket zuschickt, dann beauftrage ich erstmal den Sprengstoffdienst, der das Paket überprüft und stelle die Kosten dem Versender in Rechnung.

    Aber hey! Vielleicht haben ja ein paar Jugendliche Spass daran, präparieren eine alte Sporttasche mit ein paar Gewichten und einem laut tickenden Wecker und „vergessen“ ihn dann in der Bahn, in der Uni oder sonstwo.

    • Tomy sagt:

      Du darfst einen Spregstoffdienst (was auch immer das sein soll) beauftragen. Nennt sich Vertragsfreiheit. Solange der Auftrag bzw. der Vertragsinhalt nicht verboten ist natürlich.

      Du darfst die Kosten auch dem Versender in Rechnung stellen. Warum nicht.

      Du darfst auch aus Spaß einen Jugendlichen fragen, ob er mit dir mit kommt. Solange der Jugendliche mindestens 18 Jahre alt und voll geschäftstfähig ist! Sonst wird’s schwierig.

      Und natürlich darfst du (weiterhin) dummes Zeug ins Internet klöppeln.

      Eine echte Diktatur, in der wir leben. 🙂