Koffer im Zug vergessen: Polizeieinsatz in Halle
Am Mittwoch, den 23. August 2023 stellte ein Triebfahrzeugführer neun Minuten nach Mitternacht bei der Überprüfung seiner S-Bahn im Hauptbahnhof Halle/Saale ein herrenloses Gepäckstück fest. Der schwarze Reisetrolley lag in einer Gepäckablage des auf Bahnsteig acht abgestellten Zuges. Eine Streife der Bundespolizei verlegte umgehend zum betreffenden Gleis.
Der Koffer konnte weder einer Person zugeordnet werden, noch war eine Einsichtnahme möglich, da dieser komplett verschlossen war. Da es sich um einen Leerzug handelte, wurde über die Transportleitung der Bahn in Leipzig entschieden, den Zug in die Abstellgruppe zu überführen. Zeitgleich forderte die Bundespolizeiinspektion Magdeburg Spezialkräfte der Bundespolizei zur Begutachtung des Fundstückes an. Durch den Einsatz eines speziellen Röntgengerätes konnte der Trolley als ungefährlich eingestuft und geöffnet werden. Darin befanden sich lediglich Kleidungsstücke und Kosmetikartikel, jedoch ohne jegliche Hinweise auf den Besitzer. Der Koffer wurde daraufhin dem Fundbüro am Hauptbahnhof übergeben. Gleissperrungen und Zugverspätungen hatte der notwendige Polizeieinsatz nicht zur Folge.
Da es immer wieder zu derartig gelagerten Sachverhalten kommt, weist die Bundespolizei noch einmal eindringlich darauf hin: Bitte achten Sie auf ihr Reisegepäck: Behalten Sie dieses ständig im Blick, führen Sie es immer bei sich und vergessen Sie es nicht! Neben einem möglichen Gepäckdiebstahl kann es sonst, wie im aktuellen Fall erneut beschrieben, zu einem Polizeieinsatz unter finanzieller Regressnahme des ermittelten Verursachers kommen.
Darf ich das auch, was die Polizei darf?
Wenn mir jemand ein Paket zuschickt, dann beauftrage ich erstmal den Sprengstoffdienst, der das Paket überprüft und stelle die Kosten dem Versender in Rechnung.
Aber hey! Vielleicht haben ja ein paar Jugendliche Spass daran, präparieren eine alte Sporttasche mit ein paar Gewichten und einem laut tickenden Wecker und „vergessen“ ihn dann in der Bahn, in der Uni oder sonstwo.
Du darfst einen Spregstoffdienst (was auch immer das sein soll) beauftragen. Nennt sich Vertragsfreiheit. Solange der Auftrag bzw. der Vertragsinhalt nicht verboten ist natürlich.
Du darfst die Kosten auch dem Versender in Rechnung stellen. Warum nicht.
Du darfst auch aus Spaß einen Jugendlichen fragen, ob er mit dir mit kommt. Solange der Jugendliche mindestens 18 Jahre alt und voll geschäftstfähig ist! Sonst wird’s schwierig.
Und natürlich darfst du (weiterhin) dummes Zeug ins Internet klöppeln.
Eine echte Diktatur, in der wir leben. 🙂