Krokodil-Alarm in der Unstrut: private Haltung in Sachsen-Anhalt ist nicht verboten
Vor wenigen Tagen gab es bereits Meldungen, ein Krokodil sei in der Unstrut im Burgenlandkreis gesehen worden. Am Sonntag gab es nun eine erneute Sichtung.
Über die WarnAPP „Nina“ des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe hat der Burgenlandkreis nun reagiert, hat zudem eine Allgemeinverfügung erlassen.
Das absolute Badeverbot für die Unstrut im gesamten Burgenlandkreis wird verlängert. Zudem wurde für den Abschnitt zwischen der Landesgrenze zu Thüringen bis zur Schleuse in Laucha an der Unstrut ein Fahrverbot für alle Wasserfahrzeuge sowie ein Angelverbot erlassen.
Der SPD-Landtagsabgeordnete Rüdiger Erben kritisiert indes die Landesregierung. Denn während in Thüringen die private Haltung von Krokodilen verboten ist, ist in Sachsen-Anhalt nicht einmal eine Haftpflichtversicherung nötig. Auch eine Erlaubnis wird nicht gebraucht. Das Umweltministerium meine, „wir brauchen so was nicht“, twittert Erben. Möglich wären auch Festsetzungen in den Gefahrenabwehrverordnungen der einzelnen Kommunen. Doch auch davon ist in Sachsen-Anhalt bislang kein Gebruauch gemacht worden.
Seit Tagen schon suchen die Wasserschutzpolizei, die Deutsche Lebensrettungsgesellschaft, Ortsverbände Saale-Unstrut und Laucha (DLRG), das Ordnungsamt und die Feuerwehr der Verbandsgemeinde Unstruttal sowie das Veterinäramt des Burgenlandkreises nach dem Tier. Auch eine Drohne war am Sonntag im Einsatz.











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