Ladendiebe in der Silberhöhe gestellt
Am Montag sind in einem Supermarkt in der Philipp-von-Ladenberg-Straße in Halle (Saale) zwei Ladendiebe erwischt worden. Das 15 Jahre alte Mädchen und der 21-jährige junge Mann hatten diverse Artikel des täglichen Bedarfs eingesteckt und wurden vom Personal dabei beobachtet.
Bei der Durchsuchung kam noch ein Klappmesser mit einer Klinge von mehr als 12 Zentimetern zum Vorschein. Aus diesem Grund wird nun wegen Diebstahls mit Waffen ermittelt.
Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wurde das Mädchen an ihre Mutter übergeben, der junge Mann freigelassen.
„Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wurde das Mädchen an ihre Mutter übergeben, der junge Mann freigelassen. “
Na super. Auf zum nächsten Supermarkt
Wäre mal interessant, welche anderen Möglichkeiten du in Betracht gezogen hättest, aber bitte auf dem Boden der StPO bleiben…
Sollten die eingeknastet werden???
Zumindest sind nun ‚polizeibekannt‘, wenn die nochmal so auffallen, sieht’s anders aus.
Es sollte ein Fach „Lebenskunde“ geben, wo den Kindern (insbesondere denen, die das nicht zu Hause lernen}
altersangepasst klar gemacht, wie man sich verhält (vielleicht mit Film über das Leben im deutschen Knast).
Und den anderen sollte gelehrt werden, dass, wenn sie den Nase zu hoch halten, Regen reinlaufen kann.
Im deutschen Knast ist es doch nicht so schlimm. Eigene Bude mit TV, drei Mahlzeiten am Tag, eine Stunde Hofgang plus Sportangebote, Kurse… also nix schlimmes außer dass du eingezäunt bist. Ob der deutsche Knast als Abschreckung hilft? Eher einer in Amerika, Afrika oder Asien
Das ist doch nicht normal es müssten Strafen auf dem Fuß folgen. Wer schon mit einem Messer das Haus verlässt sollte gleich mal einwanderen .Es wäre auch interessant zu erfahren ob das Messer sichergestellt worden ist .
Du solltest dann schon mal den Unterschied von Exekutive und Judikative begreifen. Polizei ermittelt, Staatsanwaltschaft klagt an, Gericht spricht Strafe aus… Und alles bittesehr doch auf gesetzlicher Basis von StPO und StGB
Das Messer, wenn Klinge länger als vorgeschrieben, wird einbehalten.