Landesregierung von Sachsen-Anhalt stimmt Entwurf zur Änderung des Glückspielstaatsvertrages zu

Mit der heute vom Kabinett in Sachsen-Anhalt beschlossenen Zustimmung zum Entwurf des Staatsvertrages zur Änderung des Glückspielstaatsvertrages 2021 wird die Grundlage dafür gelegt, dass die zentrale Zuständigkeit für die Führung der Spielersperrdatei einschließlich der Zuständigkeit für den Anschluss aller nach dem Glücksspielstaatsvertrag 2021 verpflichteten Veranstalter und Vermittler öffentlicher Glücksspiele an das anbieter- und spielformübergreifende Sperrsystem beim Land Hessen verbleibt. Das Land Hessen kann dabei auf das vorhandene Sperrsystem OASIS und sein hierzu entwickeltes Fachwissen zurückgreifen. Die technische Infrastruktur und die zentrale Organisationsstruktur für den Betrieb der Sperrdatei sind bereits vorgehalten und müssen nicht mehr neu geschaffen werden.
Auf Grundlage des Glücksspielstaatsvertrages 2021 erfolgte erstmals bundesweit eine Einbeziehung des stationär angebotenen gewerblichen Automatenspiels in Spielhallen und Gaststätten, die Geld- oder Warenspielgeräte mit Gewinnmöglichkeit aufstellen.
„Das länderübergreifende Spielersperrsystems gewährleistet den Schutz gesperrter, insbesondere spielsuchtgefährdeter und spielsüchtiger Menschen. Es dient der Bekämpfung der Glückspielsucht. Bereits existierende technische Strukturen in Hessen und das dort vorhandene Knowhow sollen weiterhin genutzt werden“, sagte Innenministerin Dr. Tamara Zieschang.
Hintergrund:
Am 1. Juli 2021 ist der neue Glückspielstaatsvertrag 2021 in Kraft getreten. Eine wesentliche Änderung war die Ausweitung des Sperrsystems zu einem länderübergreifenden anbieter- und spielformübergreifenden Spielersperrsystem, welches grundsätzlich alle Veranstalter und Vermittler von öffentlichen Glücksspielen zu nutzen haben.
Eine weitere maßgebliche Neuerung des Glückspielstaatsvertrages 2021 ist die Schaffung der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder. Diese wurde zur Wahrnehmung der Aufgaben der Glücksspielaufsicht insbesondere im Bereich des Internets zum 1. Juli 2021 als rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts mit Sitz in Sachsen-Anhalt errichtet.
Dem Entwurf des Staatsvertrages zur Änderung des Glücksspielstaatsvertrages 2021 haben die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder auf ihrer Jahreskonferenz vom 20. bis 22. Oktober 2021 zugestimmt und in Aussicht genommen, diesen nach den ggf. notwendigen Vorunterrichtungen der Landesparlamente zu unterzeichnen. Nach Unterzeichnung durch die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder erfolgt der Ratifizierungsprozess in den jeweiligen Landtagen.
Wpzu brauchen wir Glücksspiel? Glück brauchen wir
Das war zwar aber mal anders geplant. Ist dennoch eine gute Entscheidung. In Hessen gibt es die landesweitweite zentrale Sperrdatei bereits seit 2014. Durch den neuen Glücksspielstaatsvertrag können Spieler und Angehörige von Spielsüchtigen (Fremdsperre) seit 01.07.2021 OASIS bundesweit nutzen.
Warum die Länder die bundesweite Sperrdatei OASIS nicht gleich im neuen Glücksspielstaatsvertrag verankerten, bleibt ein Rätsel. Offenbar war die „Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder (GGL)“ mit Sitz in Halle (Saale) nicht in der Lage, dies zu übernehmen. Bis heute ist die „Gemeinsame Glücksspielaufsichtsbehörde der Länder“ nicht arbeitsfähig. Der Übergang der vollständigen Aufgaben (§§ 27e, 27f GlüStV 2021) mit dann 110 Mitarbeitern erfolgt zum 1. Januar 2023.
Bis dahin werden übergangsweise durch das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt übernommen.
Diese GGL ist ein großer Witz und pure Geldverbrennung. Sie erinnert an das „königliche Ministerium für Silberbesteck“ von Ludwig XIV.
Hier wird einfach eine Unsinnsbehörde geschaffen, damit ein paar Leute ein ruhiges Berufsleben im TV-L verbringen können.
Die Behörde wird weder sinnvoll überwachen noch illegales Glücksspiel bekämpfen können.