Landesverfassungsgericht Sachsen-Anhalt entscheidet zur Corona-Verordnung: Schließung von Hotels und Gaststätten und Beschränkung privater Feiern im Herbst und Alkoholverbot waren rechtswidrig

Das könnte dich auch interessieren …

26 Antworten

  1. 😺 sagt:

    Die ganzen Lock-Downmaßnahmen sind rechtswidrig. Die Geschäfte und die Gastronomie haben die geforderten Hygienemaßnahmen umgesetzt und eingehalten und trotzdem werden die Türen verriegelt und verrammelt. Hauptsache die Obersten genießen (Reise-) Freiheit und können tun und machen, was die unterste Schicht nicht darf. Alles nur noch Volksverdummung.

    • Jim Knopf sagt:

      Es ist erstaunlich dass eine Partei wie die AFD das Landesverfassungsgericht bemühen musste um der

      Landesregierung auf zu zeigen dass sie geltendes Recht außer Kraft gesetzt hat.

      Danach muss sich die Regierung bei ihren Wählern entschuldigen.

    • Artikel vollständig lesen, bitte! sagt:

      Es ist erstaunlich, wie Sie aus dem Richterspruch (stark verkürzt): „die achte Verordnung ist überwiegend verfassungswidrig, die neunte überwiegend verfassungskonform“ ablesen, dass „die ganzen Lockdownmaßnahmen rechtswidrig wären. Ihre Behauptung ist schlicht und einfach falsch. Bitte lesen Sie den Artikel ganz.

    • Uppercrust sagt:

      Ich finde es peinlich, was selbst nach einem Jahr Corona keine ordentlichen rechtssicheren Massnahmen, die auch Individual- und Wirtschaftsrechte berücksichtigen erarbeitet worden sind. Und das so ausgerechnet die AFD dies erst aufzeigen muss. So spielt man dieser Partei Wähler zu, wie Frau Merkel es schon seit Jahren tut. Traurig.

  2. Leser sagt:

    „…….Hauptsache die Obersten genießen (Reise-) Freiheit …….“ Also nach Malle sind keine der „Obersten“ gereist.

  3. Bürger sagt:

    Wer übernimmt nun die daraus entstandenen Kosten? Den daraus entstandenen Schaden an der Menschheit???

    Kommt ein bisschen spät, die Erkenntnis!!! Aber noch rechtzeitig vor der Wahl!!
    Grimm Benne merkt null!

    • Daniel M. sagt:

      Gut, dass wir in einem Rechtsstaat Leben. Nützt nur keinen was. Außer Verbrechern und Politikern natürlich.

  4. Kritiker sagt:

    Die Kosten sind das eine, kann man auf Basis dieses Urteils klagen und was folgt daraus für die aktuellen Bestimmungen?
    Die Situation ist grundsätzlich gleich. Wenn eine Gaststätte oder Hotel öffnet, könnte er sich auf dieses Urteil grundsätzlich berufen.
    Bleiben wir neugierig.

    • Artikel vollständig lesen, bitte! sagt:

      Kann „er“ nicht. Man muss nur den Artikel ganz lesen, nicht bloß die (meiner Meinung nach unrichtige, weil unvollständige) Überschrift. Kurz: Die achte SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung war in weiten Teilen verfassungswidrig, die Neunte SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung dagegen bis auf Verbot des Alkoholausschanks und ‑konsums in der Öffentlichkeit verfassungskonform. Die aktuell geltende 10. wurde noch gar nicht thematisiert.

  5. Jo sagt:

    Ich find das alles sehr fragwürdig.

    Kann man von allen Intensivpatienten (aus einem Jahr) mal den Durchschnitt aus Halle errechnen?

    Warum hab ich das Gefühl, der würde bei über 70 Jahre liegen?

    Was ich damit sagen will: Warum sperrt man uns alle ein? Zumindest nach dem 1. Lockdown war absolut klar, das nicht alle gleich gefährdet sind.

    Für mich nicht nachvollziehbar, zumal man auch Depressionen oder psychische Erkrankungen, Selbstmorde, sowie unterbrochene Behandlungen zu den Corona-Opfern zählen müsste, wo ich mir sicher bin, das ist eine enorme Anzahl und übersteigt den Lockdown-Nutzen.

    Klar gibt es Corona, aber intelligente Konzepte fehlen.

    Zeitweise fühlte es sich so an, als dürfe man arbeiten, aber bloß keinen Spaß haben.

    Wenn der Politik so viel gelegen ist, an Inzidenzen, dann bitte Bus/Straßenbahn/Zug lahmlegen. Dann kann man zwar nicht mehr arbeiten, aber das interessiert doch bei den Selbstständigen auch nicht.

    • ???? sagt:

      @Jo:
      Waren die Patienten im Durchschnitt über 70 ?(Kg schwer?)
      Spaß beiseite. Du hast Recht bei vielen Deiner Aufzählungen, aber es hilft nichts Fälle gegenzurechnen.
      Man darf wegen Corona nicht alle anderen Erkrankungen aus den Augen verlieren, absolut richtig. Die Kliniken müssen alle Aufgaben weiterhin erfüllen können, die es vor Corona schon gab und immer noch gibt. Dafür wäre natürlich mehr Kraft vorhanden, wenn man für die Coronaeindämmung nicht unnötige Kräfte verbrauchen müsste, weil es manche Zeitgenossen nicht so richtig raffen (wollen oder können) So ist derzeit die Todesrate bei TBC (Weltweit) mit Corona nahezu vergleichbar. Oft werden die Patienten wegen Corona nicht in Kliniken behandelt, obwohl ihnen geholfen werden könnte.
      Wir müssen lernen MIT Corona zu leben, wie mit vielen anderen Gefahren auch.

  6. Hornisse sagt:

    @Jo,von mir 10 Point.

  7. Wähler sagt:

    traurig ! Im Herbst wurde geklagt und jetzt das Urteil, wem nützt das jetzt noch, wenn die Mühlen der Justiz immer so langsam mahlen.
    Und geklagt hatte die Paartei, die niemand wählen soll.
    Aber eine bessere Wahlwerbung konnte sie nicht bekommen, dann auch noch die Skandale in der CDU. So kann man auch einer partei zum Sieg verhelfen, die eigentlich nicht regieren sollte.

    • BW sagt:

      @Wähler
      Schließe mich den Ausführungen vollumfänglich an

    • Hallenser sagt:

      Warum sollte die Afd nicht regieren ? Weil sie schlauer oder kompetenter in Politik ist wie die Altparteien ?

    • ???? sagt:

      @Wähler
      Ja, leider dauert es lange. Damals mussten Politiker unter enormen Zeitdruck ein Schema entwerfen, was es noch nie vorher gab, wie man mit dieser neuen Situation umgehen müsste. Die daraus entstandenen Regelungen waren teilweise nicht immer ganz rechtens. Dafür htte nun ein Gericht einige Monate Zeit darüber nachzudenken, und es war nicht alles ok. Das wurde seitens der AFD angestoßen, und nun verkündet.
      Die bemängelten Stellen sollen inzwischen zweifelsfrei rechtens sein in neuen Verordnungen. Man wird sehen. . .
      Wichtig ist das Urteil für Menschen, die sich nicht an die Regelelungen hielten, und Bußgeld zahlen sollen. Da können diese nun gegen angehen.
      So kann man natürlich gegen alle Regelungen verstoßen, in der Hoffnung, die AFD klagt dagegen. . . .
      Das macht natürlich alles viel leichter für jeden.

  8. L sagt:

    Ach nee, die haben aber lange gebraucht bis sie zu dem Ergebnis gekommen sind, sehr hilfreich