Landesversammlungsrecht wird geändert: Halle bekommt die Versammlungsbehörde

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45 Antworten

  1. Ggg sagt:

    Na jetzt wird’s erst mal interessant, mal sehen, ob der OB das schafft, was die Polizei nicht geschafft hat obwohl sie sich auf Gesetz und Ordnung beruft. Mal sehen, was dann die Gerichte entscheiden. Hoffentlich geht der Schuss nicht nach hinten los, dass wäre erst mal plamabel. Ich hoffe aber, dass ers schafft!

    • Hallenser sagt:

      Bei den (angeblich „7 von 8“) Gerichtsverhandlungen ging es um die Rechtmäßigkeit der Untersagung durch die Stadt bei den von der Polizei nicht untersagten Versammlungen. Hätte die die Polizei als Versammlungsbehörde die Versammlungen selbst schon mit entsprechenden Auflagen versehen oder ganz verboten, hätte Liebichs „Top“ Anwalt auch nicht viel ausrichten können. Es war in erster Linie Kompetenzgerangel, das sich nun hoffentlich erledigt haben wird.

      • Carolina sagt:

        „ging es um die Rechtmäßigkeit der Untersagung durch die Stadt bei den von der Polizei nicht untersagten Versammlungen.“

        Das ist falsch. Die Stadt Halle hatte bisher überhaupt nichts zu untersagen (lesen Sie den Artikel), das hat die Versammlungsbehörde getan (und in 7 von 8 Fällen vor Gericht verloren).
        Immerhin werden künftige Prozess- und Anwaltskosten für verlorene Prozesse jetzt nicht mehr vom Land getragen, sondern von der Stadt Halle. Das dürfte auch im Sinne der Polizei sein.

        • Hallenser sagt:

          Eben weil die Auflagen Stadt nicht rechtmäßig waren, wurden die Auflagen der Stadt zurückgewiesen. Wenn du endlich mal auch nur eines deiner angeblich „7 von 8“ Verfahren kennen würdest, könntest du das ganz in Ruhe nachchlesen und müsstest nicht so im Nebel der Halbwahrheiten und Lügenmärchen stochern.

          • Carolina sagt:

            Das waren die Auflagen der VERSAMMLUNGSBEHÖRDE. Die Stadt Halle war bisher überhaupt nicht dazu berechtigt Auflagen zu erteilen (im Bezug auf Versammlungen). Übrigens hat eben diese Versammlungsbehörde mehrfach versucht, die Stadt Halle als Zeugen vor Gericht vorzuladen. Die Verwaltungsrichter haben dies in allen Fällen abgelehnt, da es sie überhaupt nicht interessiert hat was die Stadt Halle in diesen spezifischen Fällen dazu zu sagen hatte.
            Hätte die Stadt Halle Auflagen erteilt, dann hätte Liebich gar nicht vor Gericht gehen müssen, er hätte einfach die Polizei auffordern müssen seine angemeldete Demonstration gegen die Auflagen der Stadt Halle zu schützen. Die Polizei wäre dazu VERPFLICHTET gewesen, ein Nichtstun hätte straf- und disziplinarrechtliche Folgen für die Beamten gehabt. Jetzt verstanden?

          • Hallenser sagt:

            Wie kann die Stadt Halle („Wiegand“) vor den Gerichten unterliegen, wenn die Versammlungsbehörde die Polizeiinspektion Halle ist und Liebich nur gegen die Versammlungsbehörde vorgegangen ist? Merkst du wenigstens, wie du dir immer wider selbst widersprichst? Du kennst kein einziges der angeblich „7 von 8“ Urteile, schon gar nicht im Detail.

            Beiladung ist etwas anderes als Zeugenschaft.

            Selbstverständlich kann die Stadt Halle als Eigentümerin des Veranstaltungsorts Auflagen zur Nutzung erteilen, als Ordnungsbehörde erst recht. Du weißt so wenig und schwatzt so viel.

        • Carolina sagt:

          Offensichtlich haben Sie Akteneinsicht bei der Stadt Halle („ging es um die Rechtmäßigkeit der Untersagung durch die Stadt bei den von der Polizei nicht untersagten Versammlungen.“; „Du kennst kein einziges der angeblich „7 von 8“ Urteile, schon gar nicht im Detail.“).
          Dann zählen Sie uns mal die offensichtlich nur Ihnen persönlich bekannten „Details“ auf, ich bin schon sehr gespannt… 😀

          • Hallenser sagt:

            Du tust seit Tagen so, als würdest du Einblick in die Gerichtsakten haben und fabulierst ständig und unter immer anderen Namen von angeblichen „7 von 8“ verlorenen Verfahren. Offenbar kennst du aber nicht mal die Grundlagen des Versammlungsrechts oder bist dir auch nur im Klaren, wer an diesen Verfahren überhaupt beteiligt war.

          • Carolina sagt:

            Und wo bleiben jetzt die „Details“? 😀

    • BurgerBürger sagt:

      Interessant wird es, ob man den Brüllzwerg trotzdem hindern kann, den Markt zu beschallen und ob man im Notfall auch durchsetzen kann, dass er wieder verschwindet. Wird Zeit, dass das Urteil gegen ihn rechtskräftig wird.

  2. Alt-Hallenser sagt:

    Da hat nun Wiegand seine ,,Lieblings-„Behörde. Leider wird hier eine Ein Soze bleibt eben ein Soze auch wenn er nicht in dieser Partei schon lange nicht mehr ist.
    https://de.wikipedia.org/wiki/Bernd_Wiegand
    Haseloff und Stahlknecht liefern der AfD und Tillschneider prima Futter. Das muss man auch als gelber Wähler schreiben können. Dieser Beschluss kommt mit 4:1 Parteistimmen durch den Landtag, davon kann man ja ausgehen. Auch davon, was viele bestimmt nicht hoffen, daß sich einige CDU’ler der Gefolghörigkeit von Stahlknecht und Borgwardt verweigern.

    • eseppelt sagt:

      er war rund ein Jahr in diese Partei. Da warst Du bestimmt länger Pionier und hast dann auch noch Dienst für die NVA getan…

      • Alt-Hallenser sagt:

        Ja die ganze Zeit bei den Jung- und Thälmannpionieren der DDR solange es möglich war. Leider bei der NVA nur 3 Monate. Aus gesundheitlichen Gründen entlassen.
        Auch wenn Wiegand jetzt als PARTEILOS gilt, für mich ist er immer noch ein SOZE.

    • Carolina sagt:

      Der Posten ist mit rund 94.000 Euro im Jahr dotiert und wird jetzt von der Stadt vergeben. Vielleicht bekommt ja auch Dr. Wiegands Freund, der pensionierte Verfassungsrichter, den Posten?

  3. drifter sagt:

    Frage an Juristen & Hobbyjuristen: Man kennt es aus Veträgen. Vertrag ist Vertrag. Der lässt sich im Nachhinein nicht verändern. Wie steht die Rechtslage beim diesem Brüllzwerg mit seinen Anmeldungen bis 2067? Danke im Vorraus.

    • Hallenser sagt:

      Verträge lassen sich im Nachhinein sogar sehr leicht ändern. Eine Anmeldung einer Versammlung ist kein Vertrag.

    • Carolina sagt:

      Die Anmeldung erfolgte vor dem Termin und kann nicht so einfach annulliert werden. Schließlich handelt es sich nicht um einen „Vertrag“, sondern um die Wahrnehmung eines im Grundgesetz garantierten Grundrechts.

      Und selbst wenn die Anmeldungen annulliert werden sollten: Was soll das bringen? Liebich wird das überhaupt nicht stören, er setzt dann jede Woche vor den Verwaltungsgerichten sein im Grundgesetz garantiertes Demonstrationsrecht durch und die Stadt Halle trägt die Kosten.

      • Beobachter sagt:

        Dann lies bitte einmal §13 des Versammlungsgesetzes Sachsen-Anhalt durch, welche Gründe es gibt, Versammlungen usw. an bestimmten Orten oder zu bestimmten Zeiten zu untersagen.

        • Carolina sagt:

          Das Land Sachsen-Anhalt ist Teil der Bundesrepublik Deutschland. In der gilt zuallererst das Grundgesetz und nicht das Versammlungsgesetz Sachsen-Anhalt. Bundesrecht bricht Landesrecht.

          • Richtig, das Grundgesetz gilt. Und was steht da drin, im Artikel mit der Versammlungsfreiheit? Na? Bis zum zweiten Satz lesen, war wohl eher nicht so Dein Ding?

            Art. 8, Satz 2: „ (2) Für Versammlungen unter freiem Himmel kann dieses Recht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes beschränkt werden.“

            Das bedeutet, extra für Dich übersetzt: Das Versammlungsgesetz Sachsen-Anhalt gilt. Na, kapiert? Immer noch nicht? Ach, auch egal…

          • Carolina sagt:

            Seufz… Ich muss mal Ihren diktatorischen Elan etwas bremsen: Diese Einschränkungen sind strengen Beschränkungen unterworfen, die unter Darlegung der Argumente beider Seiten ggf. vor Gericht geklärt werden.
            So weit sind wir noch nicht, daß in der BRD ein einfacher Oberbürgermeister ein in der Europäischen Grundrechtecharta (GRC) garantiertes Grundrecht aushebeln dürfte… 😉

  4. Steuerzahler sagt:

    Erdrutschsieg für Wiegand!
    Nur was soll es bringen?
    Auch wenn er das Versammlungsrecht in seiner Demokratieausstellung bewusst nur verstümmelt dargestellt hat, bleibt es trotzdem ein Grundrecht.

    • Mehrsteuerzahler sagt:

      Es gibt auch noch andere Grundrechte. Z.B. Artikel 1. Nur so als Denkanstoß.

      • Carolina sagt:

        Das Demonstrationsrecht lässt sich nicht mit Art. 1 GG aushebeln, sonst wären alle Artikel > Art.1 im Grundgesetz überflüssig.

        • Aber speziell für den kleinen mit Art. 18, Satz 1 zum Beispiel. So weit hast Du nicht gelesen bzw. Dir vorlesen lassen, vermute ich.

          „Wer die Freiheit der Meinungsäußerung, insbesondere […] die Versammlungsfreiheit (Artikel 8) […] zum Kampfe gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung mißbraucht, verwirkt diese Grundrechte.“

          Spannend, oder?

          • Carolina sagt:

            Genau dies wurde ja in 7 von 8 Fällen zugunsten Liebichs vor Gericht eindeutig geklärt. Und im 8 Fall ging es um etwas anderes. Spannend, oder? 😀

          • Hallenser sagt:

            Über die Verwirkung von Grundrechten entscheidet einzig und allein das Bundesverfassungsgericht.

            Was hat das Verwaltungsgericht in dem „achten“ Fall zu Ungunsten Liebichs entschieden? Weißt du das wenigstens?

    • Beobachter sagt:

      Aber nicht jedes Mal im „Wohnzimmer“ der Stadt auf dem Marktplatz…

    • Carolina sagt:

      „Erdrutschsieg für Wiegand!“ Nicht für Wiegand, sondern für die Person, die jetzt von der Stadt Halle einen mit €94.300 Euro dotierten Posten bekommt… 😉

      • Wilfried sagt:

        Dein Dummfug wird nicht wahrer, auch wenn du ihn häufiger bringst. Es geht um die Personalkosten der Versammlungsbehörde, und die besteht nicht nur aus einer Person. Auch bisher bei der Polizei in Halle nicht.

        • Carolina sagt:

          Die Versammlungsbehörde besteht z.Z. aus einem hauptamtlichen Mitarbeiter mit Besoldungsgruppe A11 (€4413 plus Zuschläge). Zusätzlich wenden zwei weitere Mitarbeiter 5% bzw. 10% ihrer Arbeitszeit auf. Also wird mindestens ein neuer, gutbezahlter Posten bei der Stadt geschaffen. Offensichtlich haben manche Leute ein starkes Interesse daran, diese Tatsache vor der Öffentlichkeit zu vertuschen? 😉

  5. Seltsam und unwürdig sagt:

    „Außerdem können Demonstrationen schon verboten werden, wenn die öffentliche Ordnung in Gefahr ist.“
    Klasse.
    Damit kann man quasi jede unliebsame Demonstration verbieten.
    Die Antifa-Schlägertruppen brauchen nur mit Randale zu drohen, wenn ihnen eine Demo nicht passt und schwupps „ist die öffentliche Ordnung in Gefahr und die Demo wird verboten.
    So etwas kann es in einem Rechtsstaat nicht geben. Aber gut, wir leben in Deutschland 2020…

    • BurgerBürger sagt:

      Aber das Menschen diffamiert und gegen sie gehetzt wird, dass muss man scheinbar in einem Rechtsstaat aushalten ? Wo sind da die Grundrechte der entsprechenden Personen, sowie die Willkür bei ständigen Anzeigen gegen unbescholtene Bürger. Wenn ich zum Brüllzwerg gehe und ihm sage, wie mir sein Gezeter auf die Nerven geht und er Unrecht hat, dann bekomme ich ne Anzeige und er im Gegenzug über seinen Anwalt meine Adresse, bis dann irgendwann seine Schläger vor meiner Tür stehen … ! Schon allein deshalb muss Der Schreikobold verhindert werden, weil genau so die öffentliche Ordnung und die Unversehrtheit in Gefahr ist.

      • Beobachter sagt:

        Genau hier sollten die entsprechenden Vorschriften geändert werden.

        Wenn das Verfahren eingestellt wird, sollen die persönlichen Daten der zu Unrecht beschuldigten geschwärzt werden, wenn über einen Anwalt Akteneinsicht gefordert wird.

        • Carolina sagt:

          Die angezeigte Person kann unabhängig vom staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahren immer noch privatrechtlich verklagt werden und dazu braucht es die Adresse. Das mit dem „schwärzen“ ist in der BRD deshalb illegal.

        • BurgerBürger sagt:

          Wer garantiert, dass der Anwalt die Adresse nicht schon vorher bekommt und an die Liebich-Fanboys weitergibt ?

    • Beobachter sagt:

      Dann wäre die Demonstration der Nazis am 1.5.2017 schon im Vorfeld verboten worden.
      Wurde sie aber nicht, die Versammlungsbehörde hat nur Einschränkungen und Auflagen bezüglich der Route und dem Auftreten etc. gemacht.
      Das Gleiche übrigens auch für die angemeldeten Gegendemonstrationen und sonstigen Demonstrationen…

  6. Müller sagt:

    Es wird Zeit, mal Demos vor der Kanzlei Liebichs zu veranstalten, die uns das Gebrüll beschert.

    • Beobachter sagt:

      Liebich hat keine Kanzlei. Vor seinem Schuppen in der Reideburger wurde schon demonstriert. Da hast du wohl besseres zu tun gehabt.

      • Wilfried sagt:

        Aber sein Anwalt hat eine Kanzlei, und es wäre schon mal interessant, wer das ist…

        • Hallenser sagt:

          Cancel Culture?

          Es gibt auch Lebensmittelgeschäfte, die an Liebich verkaufen, Tankstellen, an denen er seinen Roller auftankt, Vermieter, die an Liebich vermieten, Finanzämter, die Liebichs Steuern kassieren…