Landesversammlungsrecht wird geändert: Halle bekommt die Versammlungsbehörde
Am Dienstag hat die Landesregierung die Änderung des Landesversammlungsrechts beschlossen. Vor allem Halles Oberbürgermeister Bernd Wiegand hatte darauf gedrängt, insbesondere wegen der Dauerdemonstrationen des Rechtsextremisten Sven Liebich. Wiegand hatte kritisiert, dass die Polizei zu lasch agiere.
Ministerpräsident Reiner Haseloff sprach von einem „unerträglichen Zustand.“ OB Wiegand sagte, es stimme ihn traurig, dass zum Tag der Deutschen Einheit ein Rechtsextremist über den Markt brüllen kann.
Mit dem Beschluss der Landesregierung haben Halle und Magdeburg nun die Wahl, ob die Kommunen die Versammlungsbehörden übernehmen oder bei der Polizei belassen. Zudem können Versammlungen künftig nur noch zwei Jahre im voraus angemeldet werden. Liebich hat seine Kundgebungen bis ins Jahr 2067 angemeldet. Außerdem können Demonstrationen schon verboten werden, wenn die öffentliche Ordnung in Gefahr ist. Die Personalkosten von fast 100.000 Euro übernimmt das Land.
Die Änderung muss noch durch den Landtag. Zwar hatte es im Vorfeld Kritik an einigen Punkten von den Grünen als Koalitionspartner gegeben. Hier sei aber ein Kompromiss erzielt worden, so Haseloff.
Innenminister Holger Stahlknecht: „Die praktischen Erfahrungen der Versammlungsbehörden und der Polizei haben gezeigt, dass unser Versammlungsgesetz nach nunmehr elf Jahren in Teilen einer Nachjustierung bedarf. Mit den Änderungen schaffen wir ein modernes, meinungs- und versammlungsfreundliches, bei Bedarf aber auch befugnisstarkes Versammlungsrecht.“
Die zuständige Behörde kann die Versammlung oder den Aufzug von bestimmten Beschränkungen abhängig machen oder verbieten, wenn nach den zur Zeit des Erlasses der Verfügung erkennbaren Umständen die öffentliche Sicherheit oder Ordnung unter besonderer Berücksichtigung von Artikel 37 a der Landesverfassung bei Durchführung der Versammlung oder des Aufzuges unmittelbar gefährdet ist.
Die versammlungsbehördlichen Zuständigkeiten liegen bislang bei den Landkreisen und der kreisfreien Stadt Dessau-Roßlau sowie für die Gebiete der Städte Magdeburg und Halle bei den jeweiligen Polizeiinspektionen.










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