Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt zum durch das Verwaltungsgericht abgelehnte Schadensersatzansprüche gegen OB Wiegand
Am Donnerstag hat das Verwaltungsgericht Halle einen durch das Landesverwaltungsamt erhobenen Schadensersatzanspruch gegen Oberbürgermeister Bernd Wiegand abgelehnt. Dieses Urteil nehme man zur Kenntnis, so das Amt. Eine Aus- und Bewertung des Urteils könne erst erfolgen, wenn die vollständigen Urteilsgründe vorliegen.
Das Urteil sei nicht im Rahmen des Disziplinarverfahrens ergangen. Vielmehr handelte es sich um ein gesondertes Verfahren auf Schadenersatz. Gegenstand der mündlichen Verhandlung war vorrangig die Frage zur Nachweisführung eines bezifferbaren Schadens.
Die tatsächlichen Feststellungen des Verwaltungsgerichts Halle sind für das Disziplinarverfahren nicht bindend, können dem Disziplinarverfahren nach § 23 Abs. 2 Disziplinargesetz (DG LSA) aber zugrunde gelegt werden. Auch dies wird erst geprüft werden können, wenn die Urteilsgründe dem Landesverwaltungsamt zur Verfügung stehen.
Die Suspendierung des OB Dr. Bernd Wiegand hat weiterhin Bestand, betont das Landesverwaltungsamt. Das Disziplinarverfahren werde entsprechend der gesetzlichen Vorschriften fortgesetzt. Die Voraussetzungen einer Einstellung seien nach den derzeitigen Erkenntnissen nicht gegeben.
Zur Äußerung des Herrn Dr. Wiegand zur Befangenheit des Präsidenten teilt die Behörde mit:
Die Zuständigkeit des Landesverwaltungsamtes für Disziplinarverfahren gegen den Hauptverwaltungsbeamten ist gesetzlich geregelt. Es wurden im Laufe des Verfahrens bereits mehrere von ihm gegen den Präsidenten des Landesverwaltungsamtes gestellte Befangenheitsanträge durch das hierfür zuständige Ministerium des Innern und Sport des Landes Sachsen-Anhalt als unbegründet abgelehnt.
In der wievielten Runde dieses Schlagabtausches sind wir inzwischen angekommen?
Je nach Zählweise erste oder zweite.
Du bist des Zählens nicht mächtig.
Erklär mal, wo du ein Problem siehst.
Vermutlich im ersten Drittel. Man will einfach so lange hinauszögern, bis eine Wiederwahl Wiegands aus Altersgründen unmöglich wird.
in der KO Runde – das Vertrauen in die Demokratie liegt allerdings bei diesem ungleichen Kampf schon lange am Boden!
Und so wird die Suspendierung bis zum Wahltermin für einen neuen OB im Herbst 2026 fortgesetzt…
Danach müssen die Gerichte wahrscheinlich feststellen, dass die Suspendierung unberechtigt ist und dem OB die vollen Bezüge zu zahlen sind.
Eine juristische Komödie.
Mit Null Unterhaltungswert!
Ich habe gelacht.
Vor Scham.
Sagt derjenige, der es nicht einmal zur Hochschulreife gebracht hat. LOL.
Hauptschule höchstens! lach
Der OB soll durchhalten bis diese Schmierenkomödie beendet ist!
Ein Trauerspiel, keine >Komödie! Am Ende zahlen wir Alle!
Wenn dann noch etwa 20 weitere “ Unregelmässigkeiten “ oder vermutliche Dienstvergehen gerichtlich geklärt werden , kann sich das ganze noch ein paar Jahre hinziehen.
Als parteiloser und für ein Ordnungssuchenden OB Wiegand hat man in Halle keine Chance auf Erfolg. Falsche Berater und Anwälte sind das Resultat.