Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt zum durch das Verwaltungsgericht abgelehnte Schadensersatzansprüche gegen OB Wiegand

Am Donnerstag hat das Verwaltungsgericht Halle einen durch das Landesverwaltungsamt erhobenen Schadensersatzanspruch gegen Oberbürgermeister Bernd Wiegand abgelehnt. Dieses Urteil nehme man zur Kenntnis, so das Amt. Eine Aus- und Bewertung des Urteils könne erst erfolgen, wenn die vollständigen Urteilsgründe vorliegen.

Das Urteil sei nicht im Rahmen des Disziplinarverfahrens ergangen. Vielmehr handelte es sich um ein gesondertes Verfahren auf Schadenersatz. Gegenstand der mündlichen Verhandlung war vorrangig die Frage zur Nachweisführung eines bezifferbaren Schadens.

Die tatsächlichen Feststellungen des Verwaltungsgerichts Halle sind für das Disziplinarverfahren nicht bindend, können dem Disziplinarverfahren nach § 23 Abs. 2 Disziplinargesetz (DG LSA) aber zugrunde gelegt werden. Auch dies wird erst geprüft werden können, wenn die Urteilsgründe dem Landesverwaltungsamt zur Verfügung stehen.

Die Suspendierung des OB Dr. Bernd Wiegand hat weiterhin Bestand, betont das Landesverwaltungsamt. Das Disziplinarverfahren werde entsprechend der gesetzlichen Vorschriften fortgesetzt. Die Voraussetzungen einer Einstellung seien nach den derzeitigen Erkenntnissen nicht gegeben.

Zur Äußerung des Herrn Dr. Wiegand zur Befangenheit des Präsidenten teilt die Behörde mit:

Die Zuständigkeit des Landesverwaltungsamtes für Disziplinarverfahren gegen den Hauptverwaltungsbeamten ist gesetzlich geregelt. Es wurden im Laufe des Verfahrens bereits mehrere von ihm gegen den Präsidenten des Landesverwaltungsamtes gestellte Befangenheitsanträge durch das hierfür zuständige Ministerium des Innern und Sport des Landes Sachsen-Anhalt als unbegründet abgelehnt.

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Keine Antworten

  1. Ringrichter sagt:

    In der wievielten Runde dieses Schlagabtausches sind wir inzwischen angekommen?

  2. Meister Hora sagt:

    Und so wird die Suspendierung bis zum Wahltermin für einen neuen OB im Herbst 2026 fortgesetzt…
    Danach müssen die Gerichte wahrscheinlich feststellen, dass die Suspendierung unberechtigt ist und dem OB die vollen Bezüge zu zahlen sind.

  3. Steff sagt:

    Eine juristische Komödie.
    Mit Null Unterhaltungswert!

  4. Hallenser sagt:

    Der OB soll durchhalten bis diese Schmierenkomödie beendet ist!

  5. Scholli sagt:

    Ein Trauerspiel, keine >Komödie! Am Ende zahlen wir Alle!

  6. Gouvernante Sabine sagt:

    Wenn dann noch etwa 20 weitere “ Unregelmässigkeiten “ oder vermutliche Dienstvergehen gerichtlich geklärt werden , kann sich das ganze noch ein paar Jahre hinziehen.

  7. BESORGTER Hallenser sagt:

    Als parteiloser und für ein Ordnungssuchenden OB Wiegand hat man in Halle keine Chance auf Erfolg. Falsche Berater und Anwälte sind das Resultat.