Landgericht Halle verhandelt bewaffneten Drogenhandel und Einbruch in Tabakladen
Am Landgericht Halle beginnt heute ein umfangreicher Strafprozess wegen mutmaßlichen bewaffneten Drogenhandels. Zwei Angeklagte – der im Februar 1986 geborene G. sowie der im Juni 1985 geborene S. – müssen sich wegen schwerer Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz verantworten. Dem Angeklagten G. werden zwei Taten, dem Mitangeklagten S. eine Tat des bewaffneten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in Tateinheit mit bewaffnetem Handeltreiben mit Cannabis sowie mit Besitz von Betäubungsmitteln vorgeworfen.
Umfangreiche Drogenfunde in Wohnung
Nach Angaben der Staatsanwaltschaft sollen die Angeklagten im Zeitraum von Februar bis April 2025 in ihrer gemeinsamen Wohnung in Halle (Saale) arbeitsteilig mit Drogen gehandelt haben. Ziel sei es gewesen, ihren Lebensunterhalt sowie ihren eigenen Drogenkonsum zu finanzieren. Im Wohnzimmer der Wohnung sollen insgesamt etwa 380 Gramm Cannabis, 15 Gramm Methamphetamin, rund 10 Gramm Heroin sowie etwa 10 Gramm psilocybinhaltige Pilze aufbewahrt worden sein. Ein Teil der Substanzen – konkret fünf Gramm Methamphetamin und drei Gramm Heroin – soll dem Eigenkonsum gedient haben.
Zur Absicherung der mutmaßlichen Drogengeschäfte sollen eine teilgeladene Schreckschusswaffe und ein Taser griffbereit im Wohnzimmer gelegen haben. Nach der Anklage reicht bereits das Bereithalten solcher Gegenstände aus, um den Tatbestand des bewaffneten Handeltreibens zu erfüllen.
Weitere Waffen und Drogen in zweiter Wohnung
Dem Angeklagten G. wird darüber hinaus vorgeworfen, in einer weiteren von ihm genutzten Wohnung im Stadtgebiet zusätzliche Betäubungsmittel gelagert zu haben, um diese gewinnbringend weiterzuverkaufen. Dort sollen sich neben diversen Utensilien etwa 26 Gramm Methamphetamin sowie 71 Gramm Cannabis befunden haben. In unmittelbarer Nähe seien ein geladenes Luftdruckgewehr, eine geladene Gasdruckpistole, eine geladene Gasdrucklangwaffe sowie Pfefferspray aufbewahrt worden. Zudem soll G. knapp drei Gramm Methamphetamin zum Eigenkonsum bei sich geführt haben.
Weitere Anklage: Schwerer Diebstahl aus Tabakladen
Neben den Drogendelikten muss sich G. auch wegen eines besonders schweren Diebstahls verantworten. Mit Anklage vom 16. Januar 2025 wird ihm vorgeworfen, im November 2023 gemeinsam mit einem gesondert Verfolgten die Eingangstür eines Tabakladens in Halle (Saale) mit einem Brecheisen aufgehebelt und zahlreiche Waren entwendet zu haben. Dabei soll es sich unter anderem um 482 Clipper-Feuerzeuge, 62 Metallclipper, 231 E-Shisha-Zigaretten, 63 Grinder, diverse Tabakwaren, vier hochwertige Wasserpfeifen sowie 200 Euro Wechselgeld gehandelt haben. Der Gesamtwert der Beute wird auf rund 6.000 Euro geschätzt.
Diese Anklage hatte die Staatsanwaltschaft zunächst vor dem Amtsgericht Halle (Saale) erhoben. Die zuständige Strafkammer des Landgerichts hat das Verfahren zur gemeinsamen Verhandlung übernommen und mit dem laufenden Verfahren verbunden.
Hohe Freiheitsstrafen möglich
Die Angeklagten haben sich bislang nicht zu den Tatvorwürfen eingelassen. Im Falle einer Verurteilung droht ihnen jeweils eine Freiheitsstrafe von nicht unter fünf Jahren. Das bewaffnete Handeltreiben mit Betäubungsmitteln zählt zu den Verbrechenstatbeständen mit besonders hoher Strafandrohung. Mit dem Prozessauftakt rückt nun ein Verfahren in den Fokus der Öffentlichkeit, das aufgrund der Schwere der Vorwürfe und der sichergestellten Waffen und Drogen besondere Aufmerksamkeit erwarten lässt.










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