Landgericht macht 18-Jährigen den Prozess wegen zweifacher Vergewaltigung

Dem im Januar 2007 geborenen Angeklagten werden zwei Fälle der Vergewaltigung, davon in einem Fall in Tateinheit mit Körperverletzung, zur Last gelegt.
Da der Angeklagte zu den Tatzeiten Jugendlicher war, ist die Verhandlung vor dem erkennenden Gericht einschließlich der Verkündung der Entscheidungen gemäß § 48 JGG nicht öffentlich. Nähere Einzelheiten zu den Tatvorwürfen und zur Einlassung können daher nicht mitgeteilt werden.
Wozu dann dieser Artikel hier, wenn die Öffentlichkeit eh nichts davon erfahren darf?
Oh Mann! Stell dich nicht so doof an.
Jugendlicher und da schon Vergewaltigung…..für immer wegsperren. Dieser Mensch ist nicht mehr zu retten. Da ist was im Kopf verkehrt.
Bei Vergewaltigung oder Mord/Totschlag darf das Alter des Täters keine Schutzfunktion haben. Wer solche Taten begeht, muss konsequent bestraft werden. Doch in diesem Land schafft man es nicht einmal, den bekloppten Mordparagrafen zu reformieren.
Im Artikel steht nicht, dass er nicht konsequent bestraft wird. Da steht nur, dass die Verhandlung nicht öffentlich ist.
Es wird nach Jugendstrafrecht verhandelt. Nach meiner Meinung ist das keine konsequente Bestrafung in Anbetracht der schweren Tat. Daher mein Kommentar.
Wie kommst du darauf, dass die Taten nicht konsequent bestraft werden? Das Alter schützt davor nicht. Wenn du allerdings ein wenig Alkohol getrunken hast, stehen die Chancen auf Straffreiheit nicht schlecht. DAS ist an unserem System falsch.
„Das Alter schützt davor nicht“ Doch. Unterschied Jugendstrafrecht und Erwachsene Strafrecht. Oder der krasse Fall https://www.swr.de/swraktuell/rheinland-pfalz/koblenz/fall-um-getoetete-luise-aus-freudenberg-zivilprozess-vor-dem-landgericht-koblenz-100.html#:~:text=Zwei%20Mitsch%C3%BClerinnen%20haben%20gestanden%2C%20Luise,Laut%20Obduktion%20war%20sie%20verblutet.
Kein Strafprozess wegen dem Alter.
Wegen des Alters, Alter!