Landtag lehnt Jalloh-Untersuchungsausschuss ab
Zum Tod des Asylbewerbers Oury Jalloh in einer Dessauer Polizeizelle wird es keinen parlamentarischen Untersuchungsausschuss. Der Landtag hat am Donnerstag einen Antrag der Linken abgelehnt. 14 Abgeordnete der Linken stimmten dafür, von Seiten der AfD kamen 22 Nein-Stimmen. Die Regierungskoalition aus CDU, SPD und Grünen enthielt sich.
Der rechtspolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion von Sachsen-Anhalt, Jens Kolze sagt dazu: „Der Landtag beschäftigt sich mittlerweile seit der vierten Wahlperiode eingehend mit diesem Fall. Die Mitglieder des Rechtsausschusses haben sich sogar auf die Einsetzung juristischer Berater verständigt. Für uns als CDU-Fraktion ist die Einsetzung eines Untersuchungsausschuss keinesfalls notwendig, zumal das Klageerzwingungsverfahren noch nicht abgeschlossen ist. Eine weitere Einmischung des Parlaments verbietet sich auch schon aufgrund des Gewaltenteilungsprinzips. Im Ergebnis der umfassenden parlamentarischen Befassung ist für uns klar, dass unser Rechtsstaat funktioniert. Wir als CDU-Fraktion stärken unserem Rechtsstaat klar den Rücken und stellen uns entschieden hinter unsere Justiz und Polizei in Sachsen-Anhalt. Nur aus großem Respekt vor den verfassungsrechtlich garantierten Minderheitsrechten im Parlament haben wir uns heute bei der Abstimmung über die Einsetzung eines Parlamentarischen Untersuchungsausschusses der Stimme enthalten. Die Fraktion DIE LINKE hat gegen alle vernünftigen Erwägungen die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses beantragt und äußert damit ihr tiefes Misstrauen in unseren Rechtsstaat und unterstellt Justiz und Polizei völlig ungerechtfertigt institutionellen Rassismus.“
Mario Lehmann, Sprecher der AfD für Recht und Verfassung, erklärte dazu: „Das Abstimmungsverhalten der CDU-Fraktion ist wahrlich beschämend. Anstatt einer weiteren linken Instrumentalisierung des Falls eine klare Absage zu erteilen, konnte sich die CDU im engen Koalitions-Korsett mit SPD und Grünen lediglich dazu durchringen, sich der Abstimmung über diesen absurden Linken-Antrag zu enthalten. Wer in der Landesregierung die politische Richtung vorgibt, war heute wieder einmal deutlich zu erkennen. Gegen die Mehrheit im Rechtsausschuss konnten wir zwar die Beauftragung von externen ,Beratern‘ zum Fall Oury Jalloh für Kosten in Höhe von 170.000 Euro nicht vereiteln, aber nun hat unsere Präsenz im Landtag zumindest eine zusätzliche Steuergeldverschwendung für einen vollkommen unnötigen Untersuchungsausschuss verhindert. Auch eine weitere Brüskierung der Polizei und des Generalstaatsanwaltes von Sachsen-Anhalt konnten wir damit unterbinden, welche von der Landesregierung leider unzureichend gegen die unverschämten Angriffe der Linken geschützt worden sind.“
SPD-Fraktionsvorsitzende Katja Pähle: “Dass ein Mensch in polizeilichem Gewahrsam, unter staatlicher Obhut stirbt – das ist schlimm genug. Dass in den Ermittlungen seit 2005 die Umstände dieses Todes nicht aufgeklärt werden konnten und die Schuldfrage nicht beantwortet werden kann; dass die Hinweise, die auf ein Fremdverschulden hindeuten, trotz zahlreicher Sachverständigengutachten nicht abschließend eingeordnet werden können; dass zwischen den verschiedenen beteiligten Staatsanwaltschaften ein Dissens über die rechtliche Interpretation dieser Hinweise und Gutachten unübersehbar im Raum stehen bleibt; dass im Lichte dieses Dissenses der Wechsel in der Zuständigkeit der ermittelnden Staatsanwaltschaften nicht für Abgeordnete und Öffentlichkeit zufriedenstellend begründet werden kann – das ist etwas, womit sich ein Parlament nicht abfinden kann. Deshalb war es ein Durchbruch im parlamentarischen Umgang mit den Ermittlungen zum Tod von Oury Jalloh, als der Landtag am 24. November 2017 beschloss, die Ermittlungsakten einzusehen. Und es war vor gut acht Monaten eine wichtige Entscheidung des Rechtsausschusses, für diese Akteneinsicht mit Jerzy Montag und Manfred Nötzel zwei versierte juristische Berater zu berufen, die bei ihrer öffentlichen Vorstellung bekundeten, dass sie sich „keiner These, keiner Hypothese und keiner Seite verpflichtet“ fühlen und ohne Vorbehalte an ihre Prüfung herangehen. Dabei ging es erklärtermaßen nie darum, dass der Landtag oder seine Berater die Todesumstände ermitteln oder gar ein Urteil fällen. Es geht ausschließlich um die Aufarbeitung der Ermittlungstätigkeit selbst; auch den heutigen Antrag verstehe ich so. Es wäre gut gewesen, und dieses Haus würde heute besser dastehen, wenn diese vorbehaltlose Prüfung längst begonnen hätte. Dann könnten wir besser beurteilen, ob die Einschätzung der Antragsteller trägt, dass jetzt nur noch ein Parlamentarischer Untersuchungsausschuss für Aufklärung sorgen kann. Weil wir dann nämlich das mildere Mittel – die Akteneinsicht durch das Parlament und die fachkundige Einordnung durch unsere juristischen Berater – schon ein gutes Stück vorangebracht hätten. Dass die beiden Berater ihren Auftrag umgehend erledigen können, ist deshalb das vordringliche Interesse meiner Fraktion. Ich persönlich teile die Einschätzung, dass dafür der Ausgang des Klageerzwingungsverfahrens abgewartet werden muss, ausdrücklich nicht. Wir haben uns in dieser Wahlperiode – fraktionsübergreifend und mit viel Erfolg – dafür eingesetzt, dass in diesem Land wieder mehr Polizei im aktiven Dienst zur Verfügung steht. Hunderte angehender Polizistinnen und Polizisten durchlaufen an der Fachhochschule Polizei ihre Ausbildung; ich durfte mir von der hohen Qualität dieser Ausbildung mehrfach ein Bild machen. Diese jungen Beamtinnen und Beamten werden ab dem nächsten Jahr in den Städten und Gemeinden unseres Landes Dienst tun. Wir müssen ein gemeinsames Interesse daran haben, dass sie diesen Dienst erhobenen Hauptes und mit der Rückendeckung der Gesellschaft tun können. Vertrauen in die Polizei und in die Sicherheits- und Ermittlungsbehörden insgesamt kann man aber nicht verordnen. Wird dieses Vertrauen in Frage gestellt, dann ist Aufklärung der einzige Weg, um es wiederherzustellen. Das ist im Fall Oury Jalloh nicht anders als bei Beispielen aus anderen Bundesländern wie dem NSU-Komplex oder aktuell im Fall mutmaßlicher rechtsextremer Polizeibeamter in Frankfurt am Main. Die Koalitionsfraktionen haben sich entsprechend den Regeln unseres Koalitionsvertrages auf eine Enthaltung zum Antrag auf Einsetzung eines Parlamentarischen Untersuchungsausschusses verständigt. Umso wichtiger ist es, dass der Landtag alle anderen Möglichkeiten ausschöpft, die er hat, um Aufklärung über die Ermittlungen zu erlangen. Das sind wir dem Andenken an Oury Jalloh schuldig, das sind wir dem Ansehen von Polizei und Staatsanwaltschaft schuldig, und das sind wir unserem Selbstverständnis als Parlamentarierinnen und Parlamentarier schuldig.”
„Der Tod von Oury Jalloh schmerzt. Nach wie vor. Und dauerhaft. Aber er eignet sich nicht für Schaufenster-Anträge und Symbolpolitik“, kritisierte Sebastian Striegel, rechtspolitischer Sprecher der Landtagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen. „Der Landtag hat sich der Unterstützung, die der Antrag voraussetzt, de facto bereits versichert, indem er zwei Berater beauftragen wird, die uns Abgeordnete bei der Bewertung der Akten unterstützen“, sagte Striegel und führte in Richtung der Fraktion Die Linke hinzu: „Sie überholen sich mit dem von Ihnen beantragten Antrag selbst, ohne in der Sache für mehr Aufklärung sorgen zu können.“
Hat der junge Mann sich nicht selber angezündet? Aus meiner Sicht ist es dann doch selbstverschuldet oder?
Nein, völlig falsch. Spontane Sebstentzündung wegen massivem, spontanen Protonenzerfall in lokal begrenztem Raum mit extremer Energiefreisetzung. Da kannste nichts machen. Das war ein Fehler in der Matrix. Daran scheitert das Recht! Die Polizisten sind völlig unschuldig. Von solcher Physik verstehen die nun wirklich nichts! Was soll ein Untersuchungsausschuss da schon bringen. Hr. Striegel hat vollkommen recht. Alles Mögliche wurde eingeleitet, die Linke ist übereifrig. Die CDU bewahrt staatsmännisch die Ruhe, die SPD sorgt für inhaltsschwere Redebeiträge, das Thema wird beerdigt und ich gehe jetzt mal kotzen …!