Landtags-Sondersitzung zum Fluchtversuch des Halle-Attentäters, stellvertretende JVA-Chefin muss gehen
Am Donnerstag hat sich der Landtag von Sachsen-Anhalt in einer Sondersitzung mit dem Fluchtversuch des Attentäters Stephan B. aus dem Roten Ochsen beschäftigt. „Die Angelegenheit ist aus unserer Sicht für das Parlament vollständig aufgeklärt, meint Jens Kolze, rechtspolitischer Sprecher der CDU-Landtagsfraktion von Sachsen-Anhalt. Einen ganz anderen Eindruck haben die Linken. „Die Sondersitzung bringt keine wirkliche Klarheit im Fall des Ausbruchsversuchs“, sagt die rechtspolitische Sprecherin Eva von Angern. Kleine Konsequenzen gibt es auch. Die stellvertretende Direktorin der JVA in Halle muss gehen. Außerdem ist auch noch durchgedrungen, dass eine Meldung des Vorfalls hätte per Fax erfolgen müssen – bis spätestens Sonntagmorgen 7 Uhr beim Ministerium.
„Im Ergebnis der Ausschussbefragung steht fest, dass ein Entweichen des Untersuchungsgefangenen Stephan B. trotz des Überkletterns des Sicherungszaunes in keinem Fall gelungen wäre. Der Fluchtversuch war von vornherein nicht möglich“, stellt Kolze fest. Die Anstaltsleitung der JVA Halle (Roter Ochse) habe den Ausschuss mit einem minutiösen Bericht vollumfänglich über den Vorgang informiert. „Es wurde berichtet, wie Stephan B. den Zaun eines Freistundenhofes innerhalb der JVA Halle überklettern konnte und wie die dienstlichen Meldungen zum Vorfall erfolgt sind. Mehrfach wurde das Bedauern geäußert, dass es zu dem Vorfall gekommen ist. Im Ergebnis steht fest, dass vor Ort eigenmächtig Lockerungsmaßnahmen für Stephan B. durchgeführt worden sind. Diese widersprechen ganz eindeutig der Weisungslage des Ministeriums für Justiz und Gleichstellung zur Unterbringung des Untersuchungshäftlings. Ursächlich für den Vorfall waren jedoch Dienstpflichtverletzungen einzelner Justizvollzugsbediensteter bei der Bewachung des Schwerpunktgefangenen während der Einzelfreistunde. Dieses individuelle Fehlversagen ist nicht durch das Parlament, sondern dienstrechtlich aufzuarbeiten“, so Kolze. Nun gehe es „darum, einen ähnlichen Vorfall in der Zukunft zu verhindern. Wir erwarten natürlich, dass die aktuelle Sicherungsverfügung des Untersuchungsgefangenen bei der Unterbringung in der JVA Burg durch alle Beteiligten weisungsgemäß und mit der notwendigen Sensibilität umgesetzt wird.“
Von Angern meint, es seien zwar eklatante Fehler eingeräumt worden, „jedoch bleiben zentrale Fragen unbeantwortet: Warum haben Ministerin und Staatssekretär nicht die Kenntnis darüber, dass die Erlasslage seit Monaten nicht umgesetzt worden ist? Warum wurde keine regelmäßige Berichterstattung der Anstaltsleitung eingefordert? Warum gab es keine Kontrolle durch Ministerin und Staatssekretär bezüglich der Einhaltung der Sicherheitsverfügung bei einem so brisanten U-Häftling? Warum erfolgte nach Bekanntgabe, dass der Fall Stephan B. vor dem Landgericht Magdeburg verhandelt wird, keine Verlegung in die JVA Burg-Madl, in der es erhöhte Sicherheitsvorkehrungen und eine bessere Personalausstattung gibt?“, wirft von Angern auf. „Fakt ist: Die Ministerin hat ihren Laden nicht im Griff. Ein alleiniges Bedauern dieses Vorfalls ist keine adäquate Reaktion. Wir bleiben daher bei unserer Rücktrittsforderung. Der Ministerpräsident muss sich und uns beantworten, ob eine Justizministerin tragbar ist, die im eigenen Haus nicht die erforderliche Autorität besitzt, um die erforderliche Sicherheitsmaßnahme durchzusetzen.“
Mario Lehmann, Sprecher für Recht und Verfassung der AfD-Landtagsfraktion, sagt: „Die geschilderten Zustände in der JVA Halle erinnern an die Sorglosigkeit und Verantwortungslosigkeit einer ,68er-Blümchen-Wohnkommune‘ und nicht an eine Haftanstalt, die einen Schwerverbrecher verwahrt, dem im Juli 2020 der Prozess gemacht werden soll. Nicht auszudenken, wenn Stephan B. eine der weiblichen Beamtinnen überwältigt hätte und es zu einer Geisellage oder weiteren Toten gekommen wäre. Hier werden Zustände sichtbar, welche das Justizministerium blamieren und lächerlich machen, wenn die Landesregierung jetzt nicht handelt und unverzüglich mit personellen Konsequenzen – mindestens auf Ebene der Anstaltsleitung – reagiert.“
Der Balliet hätte nie in eine solch normale JVA gehört.
Von Anfang an war da klar das er nach JVA Burg gehört. Und trotzdem schickt man ihn nach Halle… und das Personal muss das beste daraus machen… Obwohl keine ausreichende Sicherheitstechnik und Persoal da war. Da hat der Dienstherr versagt, und seine Bediensteten in Stich gelassen… Oder ins offene Messer laufen lassen… Darum muss die Ministerin Keding gehen… Und nicht die Ebene die alles seit Monaten zur gemanagt hat. Dies ist meine Meinung. Und ihr so?