Landwirte aus Sachsen-Anhalt können sich um Fördermittel für Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen bewerben
Nachdem im Frühjahr die Anträge auf Gewährung der Direkt- sowie der Ausgleichszahlungen gestellt werden konnten, beginnt am 28. Juli 2023 das diesjährige Antragsverfahren zu den Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen.
Die vollständigen Anträge sind bis zum 15.09.2023 beim zuständigen Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten einzureichen. Es können Anträge für Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen gestellt werden, sowie Neu- und Erweiterungsanträge für fünfjährige Verpflichtungen für die Förderung Freiwilliger Naturschutzleistungen (FNL).
Detaillierte Informationen zu den Maßnahmen und die Antragsunterlagen sind im Internetportal ELAISA bereitgestellt: www.inet17.sachsen-anhalt.de/webClient_ST_P/public?disposition=inline&resource=infoinet.htm.
Jetzt müssen sich die Bauern um Almosen des Staates bewerben .
In welcher verrückten Zeit leben wir eigentlich ?
Fördermittel, nicht Almosen.
Die niemals reichen werden um die Ansprüche der Politik gerecht zu werden.
Ist wie bei allen anderen Fördermittel / Almosen des Staates.
Du zeigst sehr häufig Deine Ahnungslosigkeit, hier wieder mal sehr deutlich und vor allem hartnäckig. Immer weiter so simpel, du Ahnungsloser.
Übrigens wird man höchstens „den Ansprüchen nicht gerecht“, nicht „die“. Aber was soll man schon von einem Ahnungslosen erwarten.
Also beim sogenannten Stadtbahnprogramm und den sogenannten Fluthilfemitteln klappt das ganz gut. Beim Strukturwandel Kohlereviere wird es ähnlich gut laufen.
Das ist, mit ständigen Änderungen und Anpassungen, seit mindestens 60 Jahren so. Wo leben Sie?