Mann am Hauptbahnhof wurde per Haftbefehl gesucht und hatte Drogen dabei
Am Sonntag, den 19. Juli 2020 kontrollierte eine Streife des Bundespolizeirevieres Halle gegen 11:15 Uhr einen 46-jährigen Mann auf dem Hauptbahnhof in Halle.
Bei der sich anschließenden Überprüfung seiner Personalien in dem polizeilichen Fahndungssystem wurden die Bundesbeamten gleich mehrfach fündig: So stellten sie zunächst einen Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Berlin gegen den 46-Jährigen fest. Demnach hatte ihn das Amtsgericht Tiergarten im Februar dieses Jahres wegen Diebstahls zu einer Geldstrafe von 2100 Euro oder einer Ersatzfreiheitsstrafe von 70 Tagen verurteilt.
Da der Mann weder die Geldstrafe zahlte, noch sich dem Haftantritt stellte, erging dieser Haftbefehl. Zudem ersuchte die Staatsanwaltschaft Halle wegen unterschiedlicher Delikte den aktuellen Aufenthaltsort sowie die Wohnanschrift des Mannes. Des Weiteren hatte das Amtsgericht Halle im Juni dieses Jahres Untersuchungshaftbefehl wegen sechsfachen Diebstahls und einer Leistungserschleichung gegen den Gesuchten erlassen, da er derzeit über keinen festen Wohnsitz verfügt und innerhalb seiner Bewährung bereits wieder eine Vielzahl von Straftaten begangen hat.
Wegen Flucht- und Wiederholungsgefahr wurde die Untersuchungshaft dementsprechend angeordnet. Die Bundespolizisten nahmen den Mann fest und verbrachten ihn zur Dienststelle am Hauptbahnhof.
Bei der sich anschließenden Durchsuchung seiner mitgeführten Sachen stellten die Bundespolizisten circa drei Gramm vermutlich Heroin im Portemonnaie des Mannes fest- und anschließend sicher. Wenig später führten ihn Einsatzkräfte der Bereitschaftsrichterin im Amtsgericht Halle vor. Diese bestätigte die Untersuchungshaft. Der griechische Staatsangehörige wurde in die Justizvollzugsanstalt Halle gebracht. Bis zum Beginn seiner Verhandlung wird er nun in Haft verbleiben müssen. Zudem erhält er eine weitere Strafanzeige wegen des unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln. Die Staatsanwaltschaft Halle wurde über den vorerst neuen Aufenthaltsort des 46-Jährigen entsprechend unterrichtet.
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