Mann mit Schlagstock niedergeschlagen: Prozessbeginn am Landgericht in Halle wegen versuchten Totschlags
Am Landgericht in Halle (Saale) beginnt heute der Prozess gegen einen Mann wegen versuchten Totschlags. Vier Prozesstage sind zunächst angesetzt.
Die Staatsanwaltschaft Halle wirft dem im Januar 1994 geborenen Angeklagten gefährliche Körperverletzung vor.
Der Angeklagte soll im August 2021 auf einen ihm bis zu diesem Zeitpunkt unbekannten Mann getroffen sein. Ohne vorausgegangene Konversation oder eines Streits habe der Angeklagte unvermittelt mit einem von ihm mitgeführten Teleskopschlagstock mehrfach auf den Kopf des Mannes eingeschlagen, wodurch der Mann u.a. ein offenes Schädel-Hirn-Trauma mit einem Schädelbasisbruch erlitten habe.
Die Staatsanwaltschaft hatte das Verfahren zunächst beim Amtsgericht Halle (Saale) angeklagt. In der dortigen Verhandlung ergab sich zur Überzeugung des Strafrichters der hinreichende Tatverdacht des versuchten Totschlages. Das Amtsgericht hat das Verfahren daher durch Beschluss an das zuständige Schwurgericht verwiesen.
Im Fall einer Verurteilung droht dem Angeklagten eine Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren.
2 Monate auf Bewährung wegen schwerer Kindheit. Anschließend Sexualtherapie und Delfinschwimmen auf Mallorca. 👍
„Im Fall einer Verurteilung droht dem Angeklagten eine Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren.“
Immer bis zum Schluss lesen.
PS: Kannst Du Deine Behauptung („Anschließend Sexualtherapie und Delfinschwimmen auf Mallorca“) irgendwie mit Beispielen belegen (einem früheren Urteil, o.ä.)?
Ja.Ich hatte auf einmalmal 20 Brote geklaut. Deshalb, wegen schwere Brotsucht, Delfinschwimmen im Atlantik.
@Skeptiker:
Müsste ich jetzt raussuchen. Aber man hat mal mehrfach vorbestrafte Schläger in einen Kampfsportclub geschickt, damit sie ihre Kampftechnik verbessern können. In Köln war das, glaub ich.
Im Übrigen geht es nicht an, dass man Strassenräuber, Schläger etc. nach Feststellung ihrer Personalien wieder laufen lässt. Solche Typen gehören umgehend in Sicherungsverwahrung.
Das ist aber keine Antwort auf meine Frage.
@Skeptiker:
O.k. das mit dem Delfinschwimmen kann ich dir auf die Schnelle nicht belegen.
Es ist aber dennoch Fakt (zumindest aus meiner Sicht), dass brutale Schläger zu billig wegkommen.
Ich erinnere an den Fall von Niklas in Bonn und Tugce in Offenbach, die beide brutal niedergeschlagen wurden, mit dem Kopf auf die Bordsteinkante knallten und dann verstarben.
Wenn der o.a. Schläger „nur“ einen Schädelbasisbruch verursacht hat und das Opfer nicht daran starb, ist das nur Glück, nichts weiter.
Solche Typen sind genau das, was man „gemeingefährlich“ nennt und deshalb gehören sie nach Feststellung ihrer Personlien nicht freigelassen, sondern hinter Schloss und Riegel.
Oder siehst du das anders?
Sehe ich auch so.
– mal
Was für ein menschlicher Abschaum. Wie kann man sowas nur tun.
„Mann mit Schlagstock niedergeschlagen“
Dafür ist es ja auch ein Schlagstock