Mann stößt Zugreiniger am Hauptbahnhof ins Gleis

Er wollte nur helfen, handelte ohne zu zögern und wurde anschließend selbst Opfer einer Straftat: Am Samstag, den 13. Juli 2024 bemerkte eine Zugreinigungskraft gegen 13:00 Uhr auf Bahnsteig 5 des Hauptbahnhofes Halle (Saale) einen jungen Mann. Nachdem dieser außerhalb des Raucherbereiches eine Zigarette geraucht hatte, sprang der 18-Jährige in die Gleise um weitere Zigarettenstummel aufzusammeln. Der 61-jährige Mitarbeiter der Bahn reagierte sofort und forderte den aus Guinea-Bissau Stammenden mehrfach auf, das Gleis zu verlassen.
Da dieser seine Weisungen ignorierte, zog die Reinigungskraft den Mann kurzerhand an seinem Rucksack aus dem Gleis. Auf dem Bahnsteig standen sich die beiden Männer gegenüber und der 61-Jährige wies ihn auf die Gefährlichkeit seines Handelns hin. Daraufhin schubste der 18-Jährige die Reinigungskraft ins Gleis. Dieser fiel rückwärts und konnte sich seitlich abrollen. Glücklicherweise fand auch zu diesem Zeitpunkt kein Zugverkehr statt. Der Geschädigte konnte selbstständig aufstehen und schnell wieder auf den Bahnsteig gelangen. Der Tatverdächtige versuchte zu flüchten und wurde von drei couragierten Zeugen festgehalten.
Eine Frau verständigte daraufhin eine Streife der Bundespolizei, welche unverzüglich vor Ort eilte und den 18-Jährigen für die Identitätsfeststellung mit zur Dienststelle nahm. Hier kam heraus, dass der Mann sich zudem unerlaubt in Deutschland aufhält. Ihn erwarten daher Anzeigen wegen des unbefugten Aufenthaltes im Gleis, eines Verstoßes gegen das Bundesnichtraucherschutzgesetz, des unerlaubten Aufenthaltes ohne Pass und Aufenthaltstitel in Deutschland sowie der gefährlichen Körperverletzung. Der Geschädigte verspürte leichte Schmerzen im linken Oberarm, verzichtete jedoch zunächst auf die Begutachtung durch einen Arzt. Bei ihm und den drei anderen couragierten Zeugen wird sich die Bundespolizei nochmals melden und sich ausdrücklich für die gezeigte Zivilcourage bedanken.
Und was wird das für Folgen haben? Richtig! Keine.
Welche Folgen sollte es deiner Meinung nach haben? Auspeitschen? Öffentlicher Pranger? Abschiebung? Weitere Ideen?
Ausweisen,du Bürgrfragestunde….
Auf welcher Rechtsgrundlage?
Wie wär’s mit „unerlaubter Aufenthalt ohne Pass oder Aufenthaltstitel in Deutschland“?
Ist kein Ausweisungsgrund. Und nun?
Er darf auf deine Kosten jetzt bei dir wohnen. Du übernimmst die volle Verantwortung für sein Handeln.
Nur eine Idee.
Warum? Soll ich jetzt jeden Assi hier bei mir aufnehmen? Wir leben in einem Sozialstaat. Gilt für den 18 jährigen aus Eritrea genau so wie für den 49 jährigen aus Deutschland (ca. 3 Promille und auf Krawall gebürstet). Und komm mir nicht mit „der hat aber eingezahlt“…
Welcher 49 jährige mit 3 Promillee? Dein Strohmann kann nicht einzahlen, weil er eine fiktive Figur von dir ist.
Wir leben übrigens in einem Rechtsstaat und die Rechtsgrundlage ergibt sich aus dem Aufenthaltsgenehmigungsgesetz.
Nächstes erst Bildung, dann dumme Kommentare posten.
Hier du Nasenbär. https://dubisthalle.de/betrunkener-am-hauptbahnhof-wurde-schon-mit-haftbefehlen-gesucht
Okay, er war erst 45….
Für den illegalen Aufenthalt hat der Beschuldigte eine Anzeige bekommen. Mehr kann die Polizei nicht machen, den Rest erledigt das Gericht. Stimmt, wir leben auch in einem Rechtsstaat… Also halten wir uns mal an die Regeln und brüllen nicht überall nach „Abschiebung“. Soviel zum Thema „Bildung“…
Wenn Deutschland ein Rechtsstaat wäre, wäre dieser Guineaner gar nicht hier.
Wenn geltendes Recht bei der Einreise keine Rolle spielt, darf es bei der Ausreise auch keine Rolle spielen.
Bist du mit ihm befreundet?
Abschiebung ist ein guter Vorschlag, wenn es so wie beschrieben abgelaufen ist 👍
Siehe Antwort an @Gegenwind
Bestrafung wegen seiner kriminellen Handlungen natürlich, du Fragestunde. Und Abschiebung.
Der beantragt jetzt Asyl und darf hier in Deutschland bleiben, gut versorgt.
Sein gutes Recht. Dich versorgen wir doch auch.
@Bürger, leider hast du Recht.
Der illegale Gast hat sein Ziel erreicht. Er wird erstmal in Deutschland bleiben können. Zumindest so lange wie die Ermittlung und die Strafe abgeschlossen sind.
„Hier kam heraus, dass der Mann sich zudem unerlaubt in Deutschland aufhält. Ihn erwarten daher Anzeigen …“
Wie, äääh?? Verstehe ich das richtig? Er hält sich unerlaubt in Deutschland auf und bekommt dafür eine Anzeige….
Der illegale Zustand als solcher wird aber von der Polizei hingenommen, bzw. weiter gewährt, indem man ihn wieder auf freien Fuss setzt.
Das ist ja, wie wenn jemand bei einer Drogenrazzia mit 1 kg. Heroin erwischt wird, er dafür eine Anzeige bekommt, man ihm das Heroin aber NICHT wegnimmt.
Ja, so ist eben die Rechtslage. Polizei ist keine Judikative, nur Exekutive. Rechtsmittel kann sie deshalb nicht ausführen oder beschließen; das machen in Deutschland, wie auch anderswo, nur Gerichte.
Was für ein Sinnbild! Besser hätte kein Karikaturist den Zustand dieses Landes abbilden können.
Raus !
Eigentlich ist das Schubsen lebensgefährlich für die Zugereinigungskraft. Nicht nur auf das Gleis stoßen ist gefährlich, sondern auch der Zugverkehr selbst. Sofort abschieben den Illegalen.
In welcher Situation kann denn ein Mensch illegal sein? Weil er keine staatliche Genehmigung hat um sich an einen Ort aufzuhalten, an dem er vor einem Krieg und/oder menschenunwürdigen Lebensumständen geflüchtet ist?
Tatsächlich so ist es. Wenn man ein anderes Land betritt und sich nicht ordnungsgemäß anmeldet, dann hält man sich dort illegal auf.
Wenn man z.B. Urlaub in Spanien macht, dann muss man sich in Spanien anmelden. Für einige Länder wie z.B. China benötigt man sogar ein Visum.
Hast du sicher noch nie gehört und ist ganz neu für dich. Lebe weiter in deiner Blase.
Wenn sich jemand ungefragt bei dir zu Hause breitmacht, dann ist das Hausfriedensbruch, und der ist auch illegal. Jetzt musst du nur noch eins und eins zusammenzählen.
Das macht den Menschen nicht illegal. Genau genommen ist es nicht mal Hausfriedensbruch.
Mimimi, „kein Mensch ist illegal“. Krümelkacker, du weiß doch genau, was gemeint ist. Zieh dich nicht an Semantik hoch. 🙄
Anscheinend kannst du nicht mal eins und null zusammenzählen.
Und jetzt komm mir nicht mit übertragener Bedeutung oder so, die willst du ja selbst auch nicht verstehen.
Schwer nachvollziehbar warum der ins Gleis sprang um die Kippenstummel aufsammeln? Hatte der selber keine Zigaretten und wollte die Stummel für sich um mit den Resttabak neue Kippen zu stopfen?
Das sollte als Mordversuch gewertet und dementsprechend verurteilt werden! Und spätestens nach der Haft sofort abschieben!
Und zusätzlich noch eine hohe Geldstrafe von der Bahn bekomme, wegen gefährlichen Eingriffs in den Schienenverkehr.
Laut Wikipedia gibt es schätzungsweise zwei Millionen Guinea-Bissauische Staatsbürger, von denen laut UN-Bericht im Jahr 2015 ca. 22.000 in Deutschland lebten.
Eine Suche auf dubisthalle.de nach dem Begriff „Bissau“ bringt erstaunlich viele Polizeiberichte zu Tage, bei denen Staatsbürger aus Guinea-Bissau auffällig waren. Wenn man davon ausgeht, dass die Zahl aus dem oben erwähnten UN-Bericht sich in den letzten neun Jahren nicht wesentlich geändert hat, dann muss man sich schon fragen, ob die Mehrzahl der Guinea-Bissauer Staatsbürger zufällig in unserer Region lebt oder ob das angesichts der geringen Anzahl im Vergleich zur Gesamtbevölkerung Deutschlands immer wieder die gleiche Person ist, die hier negativ auffällt. 🤔 Und selbst wenn sich die Zahl der in Deutschland lebenden Guinea-Bissauer Staatsbürger in den letzten neun Jahren verdoppelt hat, ist das eine seltsam häufige Zahl von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten.
Wie viel ist „erstaunlich viel“?
So viel, dass es erstaunlich ist.
Das soll vermutlich schlagfertig und souverän wirken.
Es ist aber lediglich ein Eingeständnis…
Ich fände es richtig, wenn hier die Regelung so wäre, dass der in Gewahrsam bleibt, bis die Strafe feststeht, er die Strafe verbüßt oder bezahlt und dann abgeschoben wird.
Dass das deutsche Recht das nicht zulässt, ist befremdlich und sollte korrigiert werden.
Ich meine: Der darf hier nicht sein.
Er wurde erwischt: Er ist hier.
Effekt: Der bleibt da.
Bei Einbruch wäre das anders:
Der darf nicht in der Wohnung sein, wird erwischt und natürlich muss er die Wohnung verlassen.
Wieso wird das unterschiedlich behandelt?