Mann unter Drogen bedroht Polizisten mit Schwert

4 Antworten

  1. Hab sagt:

    Wozu man erst dahin geht wenn man nur Dudu macht?

  2. Gewaltmonopol sagt:

    Wann erfolgt die Umbenennung in Dudu-
    Truppe?

  3. StGB sagt:

    Verstehe eure Kritik nicht. Die Waffe wurde ihm abgenommen, die Gefahrensituation war aus Sicht der Polizei entschärft. Konsequenzen werden folgen und zwar ziemlich harte. Polizisten mit einer Waffe angreifen ist eine schwere Straftat (§ 114 StGB) die eine MINDESTfreiheitsstrafe vorsieht. D.h. dass eine Geldstrafe NICHT mehr möglich ist. Die Person wird also, sollte das alles in dieser Form gerichtlich festgestellt werden, ins Gefängnis gehen.