Markthändler besiegen die Stadt: sie dürfen zurück

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36 Antworten

  1. keinHaendler sagt:

    Bei solchen Leuten würde ich nie wieder etwas kaufen! Es gibt Regeln, an die sich alle halten müssen, auch diese drei Händler!

    • Andreas sagt:

      Dann geh doch zu Netto..

    • Franz2 sagt:

      Ich stimme dir, was Regeln angeht, vollkommen zu, jedoch ist dieser Fall für die Lebenswirklichkeit vieler Leute unverständlich. Nix gegen den OB, aber wenn Recht gesprochen wird und die Entscheidung zurückgenommen wird, dann ist das ok. Man sollte den Schwerpunkt eher da setzen, wo Regeln nicht eingehalten werden … Bahn, Supermärkte … mit Maske unter freiem Himmel und mit Abständen ist es vertretbar.

    • irgendein Student sagt:

      Man verstößt doch nicht gegen irgendwelche Regeln, wenn man auf dem Rechtsweg dagegen vorgeht. Außerdem gelten die Regeln offensichtlich nicht für alle, das Verwaltungsgericht hat diesen drei Händlern das Aufstellen der Stände schließich vorerst erlaubt.

    • EinHändler sagt:

      Du kaufst doch ausschließlich nur „online“. Weiter so. Auf Dich wartet eh niemand. Ich finde es gut, dass die Wochenmarkthändler sich wehren.

    • Nele sagt:

      Es steht dir natürlich frei, dort zu kaufen, wo du es für richtig findest.
      Ich denke aber, dass dein Argument, dass die sich nicht an die Regeln halten würden, nicht richtig ist. So wie ich das verstehe, hat das Gericht den Händlern recht gegeben. Das bedeutet doch, dass das Gericht der Meinung ist, die Stadt hält sich nicht an die Regeln, wenn sie den Händlern das Verkaufen verbietet. Oder sehe ich das verkehrt?

      • +++ sagt:

        Nein Nele, das verstehst du richtig! Auch deine Argumentation ist top. Man muss sich nur fragen, in welchem Geisteszustand die sind, die es nicht verstehen und obendrein auch noch dagegen auf die Barrikaden gehen.

    • Ich halt sagt:

      @keinHaendler lächerlich, sowas nennt sich rechtsstaatliches Verfahren!!

    • Fadamo sagt:

      Der mündige Bürger hält sich an Regeln, aber nur die er nachvollziehen kann.
      Widersprüchlichkeiten die der Bürger feststellt und dem OB auf den Tisch legen, werden nur mangelhaft von ihm beantwortet. Wenn überhaupt beantwortet.

    • Blabla sagt:

      Eine von der Verwaltung gesetzte Regel muss auch rechtmäßig sein. Und es ist nun einmal das gute Recht, gegen eine Verfügung Widerspruch einzulegen. Ob jetzt keine Anordnung der sofortigen Vollziehung erfolgte oder die Händler die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs wiederherstellt bekommen haben ist gleichgültig, jedenfalls scheint das Gericht keinen Anordnungsgrund gesehen zu haben. Im Übrigen, wo bleibt denn eigentlich die Veröffentlichung der angeblich am Sonntag angepassten Allgemeinverfügung?

    • Hans G. sagt:

      Es gibt Regeln, die haben die entsprechenden Händler befolgt. Mal sehen ob Oberbernd sich an die Regeln gehalten hat. Würde zur restlichen Inkompetenz passen.

      • 123 sagt:

        Er hat da sicherlich ein Fehler gemacht. Aber inkompetent ist er nicht. Du Schlaumeier große Klappe nichts dahinter.

    • Daniel M. sagt:

      Es gibt Gerichtsentscheidungen, die vorläufig akzeptiert werden müssen. Also scheinen Ihre Regeln wohl nicht ganz regelkonform zu sein. Man muss sich nicht an alle Regeln halten. Wenn sie es machen möchten, so tun sie es einfach.

  2. RuffReiler sagt:

    Endlich wird der OB mal etwas eingerenkt. Gesundheitsschutz ja, aber wenigstens rechtmäßiges Handeln wäre schön. Auch diese weitreichenden „Entscheidungen“ nur in Pressekonferenzform sind schwer erträglich. Ein Papier mit einer Begründung und ordentlicher Bekanntmachung ist wohl nicht zu viel verlangt. Und woher kommt der Katastrophenstab? Wann erfolgte denn die Feststellung des Katastrophenfalles? Bitte Hausaufgaben machen!

    • PalimPalim sagt:

      Und am besten persönlich zugestellt und vorgelesen???
      In einer Zivilgesellschaft gehört es zur „Pflicht“ sich zu informieren…
      Eine Pressekonferenz ist die schnellste Variante, neue Infos rauszugeben…da musst du nicht mal lesen…

      • Blabla sagt:

        Wo soll ich mich informieren, wenn es nicht veröffentlicht wird. Eine PK auf YouTube kann wohl schlecht eine Bekanntgabe ersetzen…

      • Tho. P. el StimMas sagt:

        Informiere dich doch erstmal selber. Über Rechtsvorschriften zu rechtskräftigen Veröffentlichungen z.B.! Die sind nämlich einzuhalten, sonst sind Städtische Verfügungen auch schnell wieder aufgeraucht.

        Und wenn du damit fertig bist, dann kümmere dich darum, daß der Obermeister auch so verfährt. Und wenn dun dann immer noch freie Zeit hast, dann kannst du mal fragen, ob du auch Bürger XYZ noch belehren darfst. Schätze, die Antwort wird dann trotzdem NEIN sein!

        Hier, fang an: Berndies Allgemeinverfügungen beruhen auf § 41 Abs. 3 und 4 VwVfG i. V. m. § 1 Abs. 1 S. 1 VwVfG LSA.

        VwVfG LSA scheint uninteressant.

        Ganz anders VwVfG „§ 41 Bekanntgabe des Verwaltungsaktes

        (3) Ein Verwaltungsakt darf öffentlich bekannt gegeben werden, wenn dies durch Rechtsvorschrift zugelassen ist. Eine Allgemeinverfügung darf auch dann öffentlich bekannt gegeben werden, wenn eine Bekanntgabe an die
        Beteiligten untunlich ist.
        (4) Die öffentliche Bekanntgabe eines schriftlichen oder elektronischen Verwaltungsaktes wird dadurch bewirkt, dass sein verfügender Teil ortsüblich bekannt gemacht wird. In der ortsüblichen Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Verwaltungsakt und seine Begründung eingesehen werden können. Der Verwaltungsakt gilt zwei Wochen nach der ortsüblichen Bekanntmachung als bekannt gegeben. In einer Allgemeinverfügung kann ein hiervon abweichender Tag, jedoch frühestens der auf die Bekanntmachung folgende Tag bestimmt werden.“

        Also gilt der Wille von Oberbernd frühestens einen Tag nach ortsüblicher Bekanntmachung. Wie die erfolgen muß, regelt die Hauptsatzung der Stadt Halle (Saale) in:

        „§ 16 Öffentliche Bekanntmachung
        (1) Die gesetzlich erforderlichen Bekanntmachungen erfolgen im Amtsblatt, soweit nicht durch die Abs. 2 bis 6 oder andere Rechtsvorschriften besondere Regelungen getroffen werden.
        (2) Sind Pläne, Karten, Zeichnungen oder andere Anlagen selbst eine bekanntzumachende Angelegenheit oder Bestandteil einer bekanntzumachenden Angelegenheit, so kann die Bekanntmachung durch Auslegung in den Diensträumen der Stadtverwaltung während der
        öffentlichen Sprechzeiten ersetzt werden. Auf die Auslegung wird unter Angabe des Ortes und der Dauer der Auslegung im Amtsblatt der Stadt Halle (Saale) hingewiesen. Die Dauer der Auslegung beträgt zwei Wochen, soweit nichts anderes vorgeschrieben ist.
        (3) Der Text bekanntgemachter Satzungen und Verordnungen wird im Internet unter http://www.halle.de zugänglich gemacht. Weitere Bekanntmachungen nach Abs. 1 können ebenfalls unter dieser Internetadresse zugänglich gemacht werden. Die Satzungen
        können auch jederzeit im Ratshof, Marktplatz 1, 06108 Halle (Saale), während der Öffnungszeiten eingesehen und kostenpflichtig kopiert werden.
        (4) Zeit, Ort und Tagesordnung ordentlicher Sitzungen des Stadtrates und seiner Ausschüsse werden im Amtsblatt der Stadt bekanntgemacht.
        (5) Alle übrigen Bekanntmachungen sind im Amtsblatt der Stadt bekanntzumachen. An die Stelle dieser Bekanntmachung kann als vereinfachte Form der Bekanntmachung auch der Aushang an der Bekanntmachungstafel im Foyer des Ratshofes, Marktplatz 1, 06108
        Halle (Saale), treten, wenn der Inhalt der Bekanntmachung eine Person oder einen eng begrenzten Personenkreis betrifft. Die Aushängefrist beträgt, soweit nichts anderes bestimmt ist, zwei Wochen. Der Tag des Aushanges und der Tag der Abnahme zählen bei dieser Frist nicht mit. Auf dem Aushang ist zu vermerken, von wann bis wann ausgehängt wird.
        (6) Ist eine Bekanntmachung im Amtsblatt aus tatsächlichen Gründen (z. B. Druckerstreik, technischer Defekt, Insolvenz) nicht möglich, erfolgt die Bekanntmachung in der Zeitung ”Mitteldeutsche Zeitung” sowie durch Aushang an der Bekanntmachungstafel im Foyer des Ratshofes, Marktplatz 1, 06108 Halle (Saale). „

        • Blabla sagt:

          Danke für nichts. Die Bekanntgabevorschriften sind bekannt. Nun aber bitte die im Amtsblatt veröffentlichte Allgemeinverfügung betreffend die am Sonntag veröffentlichten „Anordnungen“ verlinken.

  3. Andreas sagt:

    So soll es sein…
    Einspruch sollten noch viel mehr Einzelhändler machen.
    Ein großes Fahrradhaus in Halle darf offen sein, Thalia Buchhaus ist ebenfalls geöffnet, um nur zwei zu nennen.
    Schaut euch dort das gewühle und die vielen Menschen an.
    Unverständnis über diese wirren Verordnungen.

  4. M.W. sagt:

    Sie verkaufen Lebensmittel. Also Bedarf des täglichen Lebens. Warum sollen sie also schließen müssen? Mit Abstand und Hygiene-Regeln ist es besser zu kontrollieren als in einer großen Kaufhalle.

  5. Haleluja sagt:

    Peinlich, peinlich…Herr Wiegand!
    Das sollte Ihnen mal zu denken geben, wenn Sie mit Kanonen auf Spatzen schießen.
    Gratulation für die Markthändler!

  6. Man trifft sich immer mehrmals im Leben ... sagt:

    Ach der Herr Stiehler wieder. Der wurde ja hier von den Schlaumayern richtig beschimpft. Anfänger, hieß es – keine Ahnung habe der, sagte man – geltungssüchtig sei er, meinte ein hiesiger Troll – Werbungsmasche nannte es das Ars…ch vom Dienst.

    Gut so Herr Anwalt. Etappensieg, aber ein deutlicher! Treten sie der SV mal ordentlich in den Allerwertesten!

  7. Häme-Tom ... ähhh ... Hämatom! sagt:

    Wiegand hat keine Ahnung vom Regieren! Jetzt hat er aber schönen Salat dafür, direkt vor der Nase! Hoffentlich muß er nun schön zahlen! An alle, denen er die Geschäfte versaut hat!

  8. Frau sagt:

    YES! Gratulation 🙂

  9. S. A. H. sagt:

    Kann jemand sagen, welche Händler wieder öffnen?

  10. Altstädter sagt:

    Perfekt! Danke liebe Markthändler, danke Herr Rechtsanwalt. Noch ist unser Rechtsstaat nicht verloren. Hoffentlich beißt sich Wiegand an uns sturen freiheitsliebenden Hallensern noch öfter die Zähne aus.

  11. Maria45 sagt:

    Ein großer Obststand auf dem Neustädter Markt hat auf, am Hubertusplatz hat ein Fleischwagen geöffnet.

  12. Marco sagt:

    @ keinHaendler Sie verstoßen gegen die Regeln mit Ihrem provozierenden Post!

  13. Hotzenplotz sagt:

    Wie war das? Die Sondernutzungsgenehmigung für den Marktplatz läuft heute aus? Oder war’s morgen? Damit ist das Verbot eh obsolet. Und falls es keine Verlängerung gibt, hat sich das damit eh erledigt. Oder unterliege ich einem Irrtum?

  14. Dave sagt:

    Top…..freut mich

  15. Hastalavista sagt:

    Einkassiert vom Gericht, gut so. Es roch doch nach planloser Willkür.
    Frischlufteinkauf gegen vollen Supermarkt, erste Runde ging an die
    Händler, die sich für Teile der hallesche Bevölkerung in ihren Marktwagen
    den Arsch abfrieren. Die Kassiererin im warmen Supermarkt trägt selten
    Maske, sie denkt Plexiglas lässt die Viren abtropfen.

  16. 07 sagt:

    Es ist schon traurig dass gerade die, die die Regeln am meisten eingehalten haben, klagen mussten, armes Deutschland, wo sind wir gelandet, dass musste wirklich nicht sein, die Leute im Rathaus hätten nur mal zum Fenster rausgucken brauchen, dann hätten sie gehen, was da abgeht
    .

  17. Andreas Wagner sagt:

    in der Konsequenz fahren nun zusätzliche Bürger mit dem ÖPNV kreuz und quer durch die Stadt, um sich hunderte Bestellungen an den Ständen der Markthändler in den ohnehin schon überfüllten Einkaufszentren abzuholen. Kurz gesprungen! Frohe Weihnachten Herr OB und bleiben Sie gesund.