Mehr als jede dritte Frau betroffen: Sachsen-Anhalt mit landesweiter Befragung zu Gewalt gegen Frauen

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5 Antworten

  1. Peter sagt:

    Ganz schön reißerische Überschrift. Etwas Einordnung wäre schön.

    Laut der verlinkten Studie zählt dazu auch sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz.
    Laut der Antidiskriminierungsstelle zählt zu sexueller Belästigung am Arbeitsplatz:
    „Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz ist jedes sexualisierte Verhalten, das von der betroffenen Person nicht erwünscht ist. Dazu zählen nicht nur verbale und physische Belästigungen, wie sexualisierte Sprüche oder unerwünschte Berührungen, sondern auch non-verbale Formen wie anzügliche Blicke oder das Zeigen pornografischer Bilder.“

    Ein einzelner Blick zwischen dem 15. Lebensjahr bis zum Tode, den die betroffene Person als anzüglich&unerwünscht einstuft, reicht also bereits um zur Statistik zu zählen.

  2. Hans G. sagt:

    Hat die Gleichstellungsbeauftragte eigentlich auch die Zahl zu den Männern? Die Zahl der Männerhäuser kann ich liefern, in Sachsen-Anhalt 0. In ganz Deutschland gibt es übrigens bei weitem keine 19 Männerhäuser.

    Vielleicht ist Gleichstellung nicht das richtige Wort…

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