Mit bis zu 120 km/h vor der Polizei abgehauen: Landtagsanfrage zu schwerem Verkehrsunfall mit 7 Verletzten nach Verfolgungsjagd

Mehr als zwei Monate nach der folgenschweren Polizeiverfolgung in Halle (Saale) beschäftigt der Vorfall nun auch die Landespolitik. Der Landtagsabgeordnete der Grünen, Sebastian Striegel, hat eine parlamentarische Anfrage an die Landesregierung gestellt, um Details zu Ablauf und Bewertung des Einsatzes zu klären.

Der Unfall ereignete sich am Abend des 3. Januar 2026, zwei Autos kollidierten in der Wörmlitzer Straße frontal. Zuvor war ein Opel vor der Polizei geflüchtet. Bei dem Unfall wurden insgesamt sieben Menschen verletzt, darunter mehrere schwer.

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Kontrolle wegen falschem Kennzeichen

Nach Angaben der Landesregierung waren Polizeibeamte während einer Streifenfahrt auf den Wagen aufmerksam geworden. An dem Opel war das hintere Kennzeichen lediglich provisorisch mit Klebeband befestigt. Eine Abfrage ergab, dass das Kennzeichen zu einem anderen Fahrzeug gehörte.

Als die Beamten den Wagen daraufhin kontrollieren wollten, ignorierte der Fahrer das Anhaltesignal und setzte seine Fahrt fort. Um 20.27 Uhr begann die Nachfahrt, die vom Lage- und Führungszentrum der Polizeiinspektion Halle übernommen wurde.

Vier Minuten bis zum Unfall

Die Verfolgung dauerte nach Angaben der Landesregierung nur wenige Minuten. Zwischen 20.27 Uhr und 20.31 Uhr folgten die Beamten dem Fahrzeug über mehrere Straßen im Süden der Stadt: über die Theodor-Weber-Straße, die Guldenstraße, die Erhard-Hübner-Straße und die Freyburger Straße bis zur Paul-Suhr-Straße und schließlich zur Straße der Republik.

Bis zur Paul-Suhr-Straße bewegte sich der Opel laut Regierung mit etwa 40 bis 60 km/h. Danach beschleunigte der Fahrer deutlich und erreichte Geschwindigkeiten von bis zu 120 km/h.

Um 20.29 Uhr erhielt die Streife aus der Einsatzzentrale mehrere Anweisungen. Die Beamten sollten insbesondere die Verhältnismäßigkeit beachten und die Verfolgung abbrechen, falls eine zu große Gefährdung für Unbeteiligte entstehe. Zudem wurde untersagt, auf die Gegenfahrbahn zu fahren, stationäre Sperren einzurichten oder das Fahrzeug abzudrängen.

Frontalzusammenstoß im Gegenverkehr

Wenig später verlor der Fahrer im Bereich des Übergangs von der Straße der Republik zur Wörmlitzer Straße die Kontrolle über den Wagen. Der Opel prallte zunächst gegen ein Verkehrsschild auf einer Verkehrsinsel, geriet anschließend auf die Gegenfahrbahn und stieß frontal mit einem entgegenkommenden Smart zusammen.

Der 50-jährige Fahrer des Smart wurde schwer verletzt. Auch zwei Insassen des flüchtenden Fahrzeugs wurden schwer verletzt und mussten aus dem Wagen befreit werden, der kurzzeitig Feuer fing. Vier weitere Insassen flüchteten zunächst vom Unfallort, konnten jedoch später ermittelt werden. Bei ihnen handelte es sich um Jugendliche im Alter von 15 bis 17 Jahren.

Ermittlungen gegen Fahrer

Nach Angaben der Landesregierung wurden gegen den Fahrer mehrere Ermittlungsverfahren eingeleitet, unter anderem wegen Urkundenfälschung, Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz, fahrlässiger Körperverletzung und wegen eines verbotenen Kraftfahrzeugrennens.

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In ihrer Antwort auf die Anfrage von Striegel kommt die Landesregierung zu dem Schluss, dass die Polizeibeamten die geltenden Leitlinien für Verfolgungsfahrten eingehalten hätten. Nach derzeitiger Bewertung gebe es keine Hinweise auf eine Fehleinschätzung bei der Verhältnismäßigkeit des Einsatzes.

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31 Kommentare

  1. Ich habe so sagt:

    Hat Herr Striegel nicht auch Fahrerflucht begangen nach Unfall ?
    Hab so ne Erinnerung.

    • HALLEnser sagt:

      Korrekt. Schon beschämend wie die Polizei in Misskredit gebracht werden soll. Das ging nach hinten los. Die Wahl ist im Herbst.

      • A.R.C. sagt:

        Striegel hat doch vor einigen Wochen der MZ ein Interview gegeben. Er will im Herbst nach der Landtagswahl (er weiß das er mit seinen Grünen aus dem Landtag fliegen wird) nicht mehr als Berufspolitiker weiter machen. Mit einem Studium der Politikwissenschaft und neuere Zeitgeschichte wird es schwer in der normalen Berufswelt Fuß zu fassen. Er würde gerne etwas mit Handwerk machen und am liebsten bei der Autobahn Polizei anfangen. Also beste Voraussetzungen sich vorher unbeliebt zu machen und sein Praktikum ist sozusagen ja seine Verkehrsstaftat Verursachung eines Verkehrsunfall mit Personenschaden und anschließender Unfallflucht. Abgesehen davon, dass Striegel nicht die Einstellungsvoraussetzungen erfüllt, da zu alt, nicht die besten Chancen für die Autobahn Polizei vorhanden sind.

    • Frank sagt:

      Korrekt. Und er kam mit ’nem Strafbefehl davon.

    • 10010110 sagt:

      Das ist theoretisch richtig, hat aber mit dem vorliegenden Fall nichts zu tun. Es geht hier nicht um die Flucht des Fahrers vor der drohenden Polizeikontrolle, sondern um die Verhältnismäßigkeit der Verfolgungsjagd.

  2. Einwohner sagt:

    Herr Striegel von den Grünen, selber als Fahrerflüchtiger bekannt, kann da sicherlich auch fachlich bei der Auswertung und Aufarbeitung beitragen.

    • Aufmerksamer Beobachter sagt:

      Manche entwickeln sich halt weiter und viele andere offensichtlich nicht.

      • Weiterentwickler sagt:

        Stimmt, vom Unfallflüchtigen hat sich Striegel zum Actionheld bei Demos gegen Rechts weiterentwickelt. Siehe Buchmesse im letzten November in Bruckdorf, wo er sich mit gaaanz gefährlichen Leuten anlegen wollte.

  3. Barbara die Bar bezahlt sagt:

    Und solche Cops setzen sich am nächsten Tag wieder ans Steuer ohne Konsequenzen. Fast 7 Leute totgefahren.
    Manche denken hier auch nur von Wand bis zur Tapete siehe Kommentar von „10010110“.

    Die Cops sind eben wohl an dem Unfall Schuld. Der Verfolgte, steht im Text, ist mit 40-60kmh gefahren. WEGEN einem geklauten Kennzeichen muss man mit 120kmh andere durch die Stadt verfolgen und 7 Menschenleben riskieren? Krank und absolut unverhältnismäßig. Wäre der Fahrer als gefährlicher Straftäter unterwegs, bekannt und eingestuft wurden, aber nein, so ballert man durch die Stadt wegen nem höchstwahrscheinlichen Drogen Heini der eh kein Führerschein mehr verlieren kann…
    Es müssen halt erst wieder unbeteiligte ihre Beine verlieren….

    • Mitleser sagt:

      Ahja verstehe. Die Polizei hat das Tempo der Nachfahrt angegeben, nicht das vorrausfahrende Fahrzeug, welches den Unfall verursacht hat. ^^

      Zumal im Artikel nicht erkennbar ist, dass die Polizisten zum Unfallzeitpunkt direkt hinten dran waren. Und seltsamer Weise lese ich auch nicht, dass die Polizisten Unfallbeteiligte waren, also ebenfalls Schaden davon getragen haben. Das wäre sicherlich der Fall, wenn sie noch direkt hinten dran gewesen wären.
      Ja ja, die bösen Polizisten sind einfach trotzdem Schuld, wenn andere Mist bauen. 😀
      Aber sich sonst stets über Täter-Opfer-Umkehr echauffieren, liebe Barbara, wa?

    • UnBar sagt:

      Oha, zu lange in der Bar gesessen?
      Niemand hat die Honks im geklauten(?) Auto gezwungen mit 120 durch die Stadt zu hämmern. Haben sie ja vorher, und da war der Verein schon am Heck, auch nicht gemacht. Einzig die „lieben Kleinen“ haben die volle Schuld zu tragen. Mit oder ohne Beine.

    • Medea sagt:

      Übe verstehendes Lesen! Dringend! Und beantworte dann die Frage, wer mit 120 km/h gefahren ist und wer frontal mit einem unbeteiligten Fahrzeug zusammengekracht ist.

    • Medea sagt:

      Übe verstehendes Lesen! Dringend! Und beantworte dann die Frage, wer mit 120 km/h gefahren ist und wer frontal mit einem unbeteiligten Fahrzeug zusammengekracht ist.

    • Wario sagt:

      Barbara , lies bitte noch mal den Artikel!! Irgendwie bist du wirr !

  4. t-haas sagt:

    Wer hat den Unfall verursacht und ist in den gegenverkehr gefahren; wewr war bis 120 unterwegs; wer mar überladen unterwegs? Nicht das Polizeieinsatzfahrzeug…

  5. TP sagt:

    WOW – schon beeindruckend, womit sich unsere Abgeordneten beschäftigen. MD und HAL sind faktisch pleite, die Wirtschaft schrumpft, die ALO Zahlen steigen und unsere Abgeordneten beschäftigen sich mit einer StVO Problematik. Läuft…!

    • Wissen viele nicht... sagt:

      Geht immer nur eins, nicht wahr…? 🧐

      PS: Fahren ohne Fahrerlaubnis, Diebstahl, fehlende Haftpflichtversicherung, ev. Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, Körperverletzung (fahrlässig oder vorsätzlich), Urkundenfälschung usw. usw. sind keine „StVO – Problematiken“.
      Wissen auch viele nicht, jedenfalls du weißt das nicht. Wird wohl nicht das Einzige sein…

      • Wissen viele sagt:

        Gerade eine fehlende Haftpflichtversicherung rechtfertigt natürlich halsbrecherische Verfolgungsjagden.

        • Wissen viele nicht... Du ganz offensichtlich nicht sagt:

          Hast du den Artikel überhaupt gelesen? Konkret: Wer ist denn „halsbrecherisch“ gefahren? Wer hat einen Unfall verursacht?

          Und es ist immer noch keine „StVO – Problematik“…

        • Umgeschaut sagt:

          Das war aber bei Beginn noch nicht bekannt. Stellte sich erst nach Ende der Nachfahrt heraus, als das Autot der Täter in den Gegenverkehr gekracht ist. Die Glaskugel bzw den Kaffeesatz hatten die Beamten leider in der Wache vergessen…

  6. Gruen sagt:

    Grüne und herr striegel. Hat jemand geglaubt, da kommt was sinnvolles bei rüber?

    Striegel hat selbst fahrerflucht begangen? Die situation zur messe? Grün halt.

    Wer wält sowas noch?

  7. Helfer der Volkspolizei sagt:

    Der Striegel ist und bleibt eben ein Querulant. Hat er wahrscheinlich auch selbst erkannt und verläßt freiwillig das sinkende Schiff. Die Unfallfahrer hatten doch noch Glück im Unglück. Woanders hätte man die Verfolgung kurzfristig durch den Einsatz von einem Rammbügel oder den Einsatz der Dienstwaffe beendet. Da werden solche Gestalten nicht mit Samthandschuhen angefaßt.

    • Ich weiß, warum es nur zum "Helfer" gereicht hat sagt:

      Glücklicherweise ist hier nicht „woanders“. Außerdem bezweifle ich, dass es „woanders“ in den wenigen Minuten zu einem Einsatz eines Rammbügels oder einer Dienstwaffe gekommen wäre. Wobei Schießen, was Du wahrscheinlich meinst, auf ein sich bewegendes Fahrzeug, ohne etwas über die weiteren Insassen zu wissen, sooooo viel ungefährlicher ist. Kannst du aber nicht wissen, so als „Helfer“ einer schon länger nicht mehr existierenden Polizei…

    • merkwürdig sagt:

      Ein Querulant ist einer, der nicht der vorgegebenen Einheitsmeinung folgt. Werden die Blauen nicht für diese Tugend gelobt und gewählt?

  8. Sommerkind sagt:

    Hier ist ja was los. Da kommt ein Abgeordneter auf die Idee, sein verfassungsmäßig verbrieftes Recht einer Anfrage wahrzunnehmen und alle hier im Forum ticken total aus.

    Gerade wenn es bei einem Einsatz der Polizei Tote gibt, erwarte ich doch, dass jemand mal nachfragt, ob es nicht auch andere Möglichkeiten gegeben hätte. Wenn keiner mehr nachfragen darf, kann ja jeder tun, was er will.

  9. Bebler sagt:

    Zu den Fakten: Herr Striegel hat zu einem Einsatz der Polizei aufgrund eines Verkehrsdelikts eine Anfrage als Landtagsabgeordneter gestellt. Was er genau gefragt hat, bleibt hier offen. Und er sitzt als gewählter Parlamentarier der Grünen im Landtag. Der Rest ist Hass und Hetze gepaart mit Dummheit.

    • So isses. sagt:

      So einfach, so klar, so wahr. Danke.

    • Wario sagt:

      @Bebler , das einzige was dieser Herr versucht hat, ist die Polizei in Misskredit zu bringen, Ermittlungen zu behindern, Täter-Opfer Umkehr zu betreiben!! Als Abgeordneter sollte er eher die Polizei loben , als sie diffamieren! Hoffentlich wird dieser Spuk bald beendet!

  10. Nur so sagt:

    Herr Striegel hat einen Menschen Verletzt liegen lassen.
    Er hat seinen eventuellen Tod ignoriert und keine Hilfe geleistet.
    Bei mir hätte er 5 Jahre gesessen.
    Und der reist das Maul auf.

    • Sommerkind sagt:

      Ganz so war es nicht. Klar hat er nicht richtig reagiert, aber unter Tod ignorieren und keine Hilfe leisten stelle ich mir etwas komplett anderes vor.

      „Der Politiker setzte seine Fahrt laut „Mitteldeutscher Zeitung“ zunächst fort und kehrte über die nächste Abfahrt zum Unfallort zurück. Von der Autobahn aus habe er nach eigenen Angaben die Polizei gerufen. […] Angesprochen auf den Umstand, dass er nicht sofort stoppte, sagte Striegel: „Ich habe erst kurze Zeit später realisiert, was geschehen war. Auf der Autobahn kann man schlecht wenden.“ Das Unfallopfer lässt diese Erklärung allerdings nicht durchgehen: „Das kann man nicht übersehen haben“, erklärte der 28-Jährige gegenüber der Zeitung.“
      Quelle: https://www.focus.de/politik/deutschland/fahrlaessige-koerperverletzung-polizei-ermittelt-nach-autounfall-gegen-gruenen-politiker-sebastian-striegel_id_5874558.html

      • Fred sagt:

        Nunja, dafür hat es eine entsprechende Strafverfolgung gegeben. Geschichte zu Ende. Und was das Opfer hineininterpretieren kann, steht auf einem ganz anderen Blatt. Ees wird ja wohl nicht schizophren unterwegs gewesen sein…

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