Monitoring bei Wildtieren: Früherkennung von Tierseuchen und zoonotischen Krankheiten
Bei diesem Monitoring werden Tierproben auf bestimmte Infektionen untersucht, um bestimmte Tierseuchen oder auf Menschen übertragbare Tierkrankheiten möglichst schnell zu entdecken oder um deren geografische Ausbreitung zu überwachen. Dies dient dem Schutz der Tiergesundheit der Wildtierpopulation sowie der Nutztierbestände. Einige der untersuchten Erreger sind zoonotisch. Das heißt, dass diese Erreger vom Tier auf den Menschen (und umgekehrt) übertragen werden können. Die Untersuchung dieser Erreger dient daher auch dem unmittelbaren Schutz der Bevölkerung.
Für welche Infektionen wird ein Monitoring bei welchen Wildarten durchgeführt?
Das Monitoringprogramm bei Wildschweinen umfasst einerseits Blutuntersuchungen bei erlegten Wildschweinen auf Antikörper gegen die Klassischen Schweinepest (KSP), die Aujeszkysche Krankheit (AK), die Brucellose und das Hepatitis-E-Virus (HEV). Für die KSP sind nur Schweine empfänglich, bei der AK auch andere Tierarten. Insbesondere bei Karnivoren/Fleischfressern einschl. Hunden verläuft sie tödlich. Brucellose und HEV haben zoonotisches Potential. Der Untersuchungsumfang lag in den letzten Jahren jeweils bei mehr als 1500 Proben, die durch Jäger*innen bei der Jagd entnommen worden waren. Mit diesen blutserologischen Untersuchungen werden akute wie auch zurückliegende Infektionen nachgewiesen und damit Aussagen zur Verbreitung dieser Infektionen erzielt. Daneben erfolgt bei Schwarzwild ein Monitoring der Afrikanischen Schweinepest (ASP). Die Probenahme dafür erfolgt risiko-orientiert, d.h. geeignete Proben stammen von tot aufgefundenen Wildschweinen (Fallwild), infolge von Verkehrsunfällen verstorbenen Tieren (Unfallwild) oder krank bzw. mit Organveränderungen erlegten Wildschweinen. Neben Tierkörpern können von diesen Tieren auch bluthaltige Tupfer entnommen und eingeschickt werden. Bei Einsendung solcher Proben zum ASP-Monitoring können Jagdausübungsberechtigte mit dem Einsenderformular des LAV zugleich eine Prämie in Höhe von 50 € des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft und Energie des Landes Sachsen-Anhalt (MULE) beantragen. Die Auszahlung erfolgt über die Tierseuchenkasse. Das Ziel des ASP-Monitorings ist die Früherkennung der bisher in Deutschland noch nicht aufgetretenen Seuche zu gewährleisten. Dazu ist die möglichst lückenlose Untersuchung aller Tiere nötig, die in die o.g. Risikokategorien fallen. Das LAV unterzieht die Proben einem direkten Virusnachweis mit molekularbiologischen Verfahren. Die Probenzahl ging allerdings von 311 im Jahr 2018 auf 205 im Jahr 2019 zurück.
Ein intensives Monitoring wird ebenfalls bei Wildvögeln realisiert. Seit mehreren Jahren stehen dabei die Untersuchungen verendet aufgefundener Wildvögel wie z.B. Wildgänse, Wildenten, Wasservögel, Greifvögel auf die Tierseuche Aviäre Influenza („Vogelgrippe“, „Geflügelpest“) im Mittelpunkt. Der jährliche Untersuchungsumfang hatte mit 371 Proben und 30 Nachweisen des AI-Virus den Höhepunkt der letzten fünf Jahre. 2018 ging die Probenzahl auf 86 und 2019 auf 62 zurück. Das AI-Virus wurde in diesen beiden Jahren nicht nachgewiesen.
Seit 2018 werden die Wildvogelproben infolge des Erstnachweises von West-Nil-Virus auch auf dieses zoonotische (!) Virus sowie auf das Usutu-Virus, den Erreger des Amselsterbens, untersucht. Wurde das zoonotische West-Nil-Virus 2018 noch bei 3 Wildvögeln inklusive eines Zootieres nachgewiesen, erhöhte sich diese Zahl 2019 bereits auf 12.
Das Monitoring bei Wildkarnivoren (Fuchs, Marderhund, Waschbär, Marder, Steinmarder, Dachs, usw.) beinhaltet mit Tollwut, Trichinen, Echinokokken (Fuchsbandwurm) und dem Waschbärspulwurm (nur bei Waschbären) ausschließlich Zoonoseerreger. Dabei dient die Tollwutuntersuchungen der Überwachung und Bestätigung der Tollwutfreiheit in Sachsen-Anhalt. Bei Echinokokken und dem Waschbärspulwurm werden dagegen regelmäßig positive Befunde erhoben.
Wie kann die Umsetzung dieser Programme unterstützt werden?
Für eine erfolgreiche Durchführung dieser Programme ist der Fachbereich Veterinärmedizin des Landesamtes für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt auf Probeneinsendungen aus dem gesamten Bundesland angewiesen. Jäger*innen können durch das Einsenden von tot aufgefundenen Tierkörpern (Fallwild), von durch einen Verkehrsunfall getöteten Tieren (Unfallwild) und durch das Einsenden von Proben erlegter Tiere die jeweiligen Monitoringprogramme unterstützen. Darüber hinaus kann jede Bürgerin und Bürger insbesondere das Monitoring bei Wildvögeln durch das Einsenden verendet aufgefundener Tiere fördern.
Wie können die Proben zur Untersuchung gelangen?
Wird ein verstorbenes Tier aufgefunden, so soll es idealerweise mit Einmalhandschuhen aufgenommen und in eine Plastiktüte getan werden. Diese erste Tüte sollte dann in eine zweite Tüte gelegt werden, um das Ausfließen von organischem Material sicher zu verhindern. Dabei sollten die Tierkörper idealerweise niemals ohne Handschuhe berührt werden. Alternativ können die Tierkörper auch mit einer umgestülpten Plastiktüte analog zur Hundetoilette aufgenommen werden. Gründliches Händewaschen sowie die Anwendung eines Händedesinfektionsmittels im Anschluss werden zusätzlich empfohlen.
Bei erlegten Tieren sollten Jäger*innen die üblichen Hygieneregeln bei der Jagd beachten. Bei großen Tierkörpern (Wildschweine) werden Jagdausübungsberechtigten oder das zuständige Veterinäramt informiert, damit diese die Probenahme durchführen.
Den Proben soll ein ausgefüllter Untersuchungsantrag mit allen wichtigen Informationen beigelegt werden (Unter der Internetseite des LAV, Reiter Veterinärmedizin, Formulare und Merkblätter, Untersuchungsanträge für Tierärzte, Tierhalter und Jäger; Wildschweinmonitoring, Monitoring Wildvögel, Monitoring Wildkarnivoren – Sektionsformular). Die Proben können an jedem Stützpunkt des LAV-Kuriers kostenlos abgeben werden. Die Kurierpläne sind auf der Homepage des LAV verfügbar (Kurier LAV 5 unter der Internetseite des LAV, Reiter Veterinärmedizin, Formulare und Merkblätter, Merkblätter/Informationen zur Tourenplan).
Wie werden die Untersuchungsergebnisse der Öffentlichkeit zugänglich gemacht?
Die Untersuchungsergebnisse zu den Wildtierprogrammen werden ca. zweimal im Jahr vom Fachbereich Veterinärmedizin ausgewertet. Die Ergebnisse werden in Karten dargestellt und auf der Homepage des Fachbereiches Veterinärmedizin veröffentlicht. Die Ergebnisse der Proben, bei denen die Koordinaten angegeben werden, sind dabei als Punkt dargestellt. Systeme, die eine Erfassung der Koordinaten ermöglichen, sind im Merkblatt zur Erfassung von Geokoordinaten (Internetseite des LAV, Reiter Veterinärmedizin, Formulare und Merkblätter, Untersuchungsaufträge für Tierärzte, Tierhalter und Jäger) dargestellt. Die anderen Ergebnisse werden auf die Ebene des Landkreises oder der kreisfreien Stadt aufgeschlüsselt. Die Karten finden Sie auf der Seite des LAV, Reiter Veterinärmedizin, Wildtiere.
Fazit
Monitoringprogramme bei Wildtieren sind für die Früherkennung wichtiger Infektionen bei Wildtieren notwendig und leisten somit einen Beitrag zur Tiergesundheit, zur Tierseuchenbekämpfung sowie zum Schutz der Bevölkerung vor Zoonosen. Für die Untersuchung ist der Fachbereich Veterinärmedizin auf die Einsendung von Proben durch die Bevölkerung und die Jägerschaft angewiesen. Beim Auffinden von Tierkörpern senden Sie diese daher zur Untersuchung an den Fachbereich Veterinärmedizin des Landesamtes für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt.
„Für die Untersuchung ist der Fachbereich Veterinärmedizin auf die Einsendung von Proben durch die Bevölkerung und die Jägerschaft angewiesen.“
Mit dem kleinen Unterschied, dass sogenannte Jagdausübungsberechtigte dafür die Auszahlung von 50€ beantragen können.