Museumsbesuch und Stadtarchiv in Halle (Saale) werden teurer – und der Bund ist Schuld

Ab dem kommenden Jahr müssen die Besucher von Stadtmuseum und die Nutzer des Stadtarchivs in Halle (Saale) mehr Geld bezahlen. Und das liegt nicht etwas daran, dass die Stadt mehr Geld verlangen will – sondern muss. Denn ab dem kommenden Jahr müssen auch Kommunen Umsatzsteuer abführen.
Für das Stadtmuseum bedeutet das, dass auf den Eintrittspreis von 5 Euro noch 95 Cent obendrauf kommen. Nun müssen diverse Satzungen der Stadt rechtlich angepasst werden. Dort wird nun der Passus “Soweit die Leistungen, die den in dieser Satzung festgelegten Gebühren zugrunde liegen, umsatzsteuerpflichtig sind, kommt zu den Gebühren noch die Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) in der im Umsatzsteuergesetz jeweils festgelegten Höhe hinzu” eingefügt.
Betroffen sind die Satzung zur Änderung zur Satzung der Stadt Halle (Saale) über die Erhebung von Kostenersatz, Gebühren und Auslagen für Dienst- und Sachleistungen der Feuerwehr außerhalb der unentgeltlich zu erfüllenden Pflichtaufgaben, Satzung zur Änderung der Verwaltungskostensatzung der Stadt Halle (Saale), Satzung zur Änderung der Benutzungssatzung für öffentliche Anlagen, Spielplätze und Grünanlagen in der Stadt Halle (Saale), Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die kommunalen Friedhöfe der Stadt Halle (Saale), Satzung zur Änderung der Satzung über die Benutzung von Sporteinrichtungen der Stadt Halle (Saale) – Sportstättenbenutzungssatzung, Satzung zur Änderung der Gebührensatzung des Stadtarchivs der Stadt Halle (Saale), Satzung zur Änderung der Gebührensatzung des Stadtmuseums der Stadt Halle (Saale) mit den Standorten Oberburg Giebichenstein, Hausmannstürme und Roter Turm, Satzung zur Änderung der Entgeltordnung der Volkshochschule Adolf Reichwein der Stadt Halle (Saale), Satzung zur Änderung der Gebührensatzung des Planetariums, Satzung über die Entrichtung von Entgelten für die individuelle Benutzung von Bädern der Stadt Halle (Saale) und deren Sondereinrichtungen.
Weil aber zahlreiche Pflichtleistungen auch von der Umsatzsteuerpflicht ausgenommen sind. werden die Zusatzkosten nicht in allen Bereichen fällig. Und auch beim Besuch der Bäder und Schwimmhallen hat die Gesetzesänderung keine Auswirkung. Das liegt daran, dass die Stadtwerke-Tochter Bäder Halle die Einrichtungen betreibt und ohnehin schon der Mehrwertsteuer unterliegt.
Der Finanzausschuss hat der Änderung der Satzungen zugestimmt. Allerdings gab es einige Diskussionen. “Ist das nicht ein hohe Kosten- und Verwaltungsaufwand”, fragte Andreas Wels (Hauptsache Halle). Bürgermeister Egbert Geier verwies auf eine bundesgesetzliche Regelung. Er bezeichnete die Regelung als “typischen Papiertiger. Damit kann man die Verwaltung beschäftigen”, so Geier. “Der Bund macht sich einen schlanken Fuß und kassiert das Geld”, sagte Bodo Meerheim (Linke).
Was für Satzungsänderungssatzungen es alles gibt. 😮
Bei jeder Satzung.
Bei dir heißt das Sitzung.
Niedlich, die Preise wurden erst im Sommer bereits signifikant angehoben, da noch einfach so, ganz ohne Umsatzsteuer. Jetzt also schon wieder. Naja, eigentlich egal, ob nun 6 EUR oder 10 EUR, für den Preis geht da eh so gut wie keiner mehr hin.
die zuschüsse der stadt für diese „etablissement public“ senken und das ganze privatisieren.
schon ist das abgewendet.
Für den kulturgenuss sind doch keine steuermittel zu verschwenden.
Das muss es doch den kulturinteressierten wert sein 😀
Dem Deutschen Volk steht in Stein gemeißelt am Bundestag – Diesen Spruch mit Blattgold hervor heben .
Das steht dort nicht gemeißelt und der Bundestag ist nicht „der Bund“.
Es standen schon ganz andere Sprüche irgendwo und trafen nicht zu, da nützt es auch wenig, sie zu vergolden.