Mutmaßlicher Laptop-Dieb am Flughafen Leipzig-Halle gestellt: Besitzerin hatte Signal geortet

Weil ein vermeintlicher Dieb nicht genug bekommen konnte, fiel Weihnachten bei seinen Lieben sehr wahrscheinlich ein wenig spärlicher aus.

Am 23. Dezember 2025 meldete sich eine Frau bei der Bundespolizei. Die 35-Jährige hatte ihren gestohlenen Laptop am Flughafen Leipzig/Halle geortet.

Sie führte die Beamten unter permanenter Telefonverbindung zu dem empfangenen Signal.

Dort stellten die Bundespolizisten einen algerischen Staatsangehörigen fest, der angab, den Laptop käuflich erworben zu haben.

Der Mann war für die Beamten aber kein Unbekannter, denn er fiel in der Vergangenheit sowohl beim Land als auch beim Bund schon mit ähnlichen Delikten auf.

In seinem Gepäck nach Algerien hatte er nicht nur den als gestohlen gemeldeten Laptop, sondern auch viele, noch gelabelte Bekleidungsartikel sowie neuwertige Elektronik, darunter einen Fernseher.

Beamte der Polizeidirektion Leipzig durchsuchten daraufhin die Wohnung des 42-Jährigen und fanden auch dort mehrere Elektroartikel, deren Herkunft nun ermittelt wird.

Gegen den Algerier wurden Strafverfahren wegen Hehlerei eingeleitet. Die Ermittlungen der zuständigen Polizeidirektion Leipzig dauern an.

Ein Teil der vermeintlichen Weihnachtsgeschenke wurde sichergestellt.

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14 Antworten

  1. 10010110 sagt:

    Und dann wurde er belehrt und nicht nach Hause geschickt. 🙄

  2. Rentner sagt:

    Is ja a Volltreffer!
    Aber warum wurde da nicht U-Haft angeordnet?
    Alle Richter schon im Urlaub?

    • Nusagemol sagt:

      Wie kommst du a darauf?

    • Frager sagt:

      Weil Diebstahl eben nicht immer ein Grund ist U-Haft anzuordnen.
      Er hat offensichtlich einen festen Wohnsitz und ist dort anzutreffen.
      Außerdem ist ja noch gar nicht klar dass er das Zeug auch wirklich selbst geklaut hat.
      Die Vorladung kommt dann per Post und er wird sich bei Gericht melden. Oder er bleibt gleich in Algerien, wer weiß…

    • Na warum wohl... sagt:

      Warum? Na weil er nur massenhaft geklaut hat, juckt halt einfach keinen. Unsere Versagerjustiz wird halt nur dann so richtig hellwach, wenn es sich um lächerliche Meinungsdelikte aka „Hass und Hetze“ handelt.

  3. Arno Kling sagt:

    Warum bekommen solche Leute nicht permanent Einreiseverbot für Europa?

    Warum darf der wieder nach Deutschland einreisen? Solche Kriminellen sollten keinen Fuß mehr hier her setzen dürfen, nachdem sie eine lange Gefängnisstrafe abgesessen haben (im Idealfall über ein Abkommen direkt in deren Heimatland und nicht in Deutschland)

    • t-haas sagt:

      Ach Arno, möglicherweise, weil sich auf Vermutungen noch keine Strafe begründen läßt und er ohnehin in Deutschland aufhältig ist?

    • Deutscheuropäer sagt:

      Wo glaubst du befindet sich der Flughafen Leipzig/Halle?

    • Ist halt ein bissel schwierig. Algerien hat einen Sonderstatus, weil es nicht als Kolonie, sondern als Teil der R.F. galt. Dafür, dass es so bleibt, hatte es sogar 1961 sogar einen Putsch gegegen, den unter anderem der Rechtsradikale Marie le Pen (der Papa von Marine le Pen, Svenja Marla ist nicht die einzige Nazisse mit einer Vorliebe für merkwürdige Vornamen) sehr befürwortet hat.

      Deswegen sind viele Algerier*innen bis heute auch automatisch Bürger der République française. Oft sogar, ohne es zu wissen. Und damit aber auch *Tusch!* EU-Bürger!
      (BTW: Der € wurde zum Neujahrstag 2002 zuerst im Pazifik eingeführt, auf Réunion…)

      Das ist übrigens völkerrechtlich nicht ungewöhnlich, auch ich wurde bei meiner Geburt Staatsbürger sowohl der Täteräh als auch der Bundesrepublik. So, wie alle anderen Insassen der DDR vorher und nachher auch.

  4. Emmi sagt:

    Der muss abgeschoben werden, als Straftäter hat er hier nichts mehr zu suchen

    • Fred sagt:

      Aber ganz gewiss nicht, weil ihn Polizeikommissar Rübesam dazu verurteilt hat. Bis zum Urteil gilt für alle die Unschuldsvermutung, sogar für dich…

  5. Luft nach oben sagt:

    Nach Algerien fliegen lassen, nach Grenzübertritt gleich Einreiseverbot für die EU, Eigentum hier beschlagnahmen zur Kompensation der Geschädigten und der sonstigen Kosten (Polizei, Vermieter, Räumungskosten etc. ) Das wäre bei entsprechenden Gesetzen, Durchführungsverordnungen etc ja auch rechtsstaatlich möglich, wenn Linksgrün es nicht permanent blockieren würde. Er kann ja dann aus Algerien heraus dagegen klagen ….

    • Umgeschaut sagt:

      Du mußt nochmal die Mehrheitsverhältnisse im Bundestag nachlesen. Irgendwas stimmt da bei deinen vermuteten Regierungsmehrheiten nicht…

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