Mutter und Tochter: Schwarzfahrt, Haftbefehl, Angriff auf Bundespolizisten samt Beleidigungen und Beißattacke
Am Samstag, den 01. Februar 2020 nutzte eine Mutter mit ihrer Tochter gegen 15.30 Uhr einen Regionalexpress auf der Strecke Aschersleben – Halle. Bei der Fahrscheinkontrolle wies sich das 15-jährige Mädchen mit einer Kinderfahrkarte aus, die nur bis 14 Jahren gilt. Da das Mädchen aber bereits 15 ist und somit keine gültige Fahrkarte besaß, kam die Bundespolizei nach Ankunft des Zuges am Hauptbahnhof Halle ins Spiel. Bundespolizisten stellten sowohl bei der Tochter, als auch bei der Mutter die Identität fest. Bei der Überprüfung der Personalien in den Fahndungssystemen der Polizei wurde bekannt, dass die 35-jährige Mutter durch die Staatsanwaltschaft Erfurt mittels eines Vollstreckungshaftbefehls gesucht wurde. Demnach erging der Haftbefehl am 10. Januar 2020. Die Deutsche wurde im Juni 2019 durch das Amtsgericht Apolda wegen Verwendens verfassungswidriger Kennzeichen zu einer Freiheitsstrafe von 120 Tagen beziehungsweise einer Geldstrafe von 1800 Euro verurteilt. Da sie nur einen Teil der Geldstrafe zahlte, folgte im Januar der Haftbefehl, nachdem noch 23 Tage Freiheitsstrafe oder 345 Euro Geldstrafe offen waren. Dies eröffneten die eingesetzten Bundespolizisten der Frau und nahmen sie fest. Auf dem sich anschließenden Weg zur Dienststelle versuchte sich die 35-Jährige gegen die polizeiliche Maßnahme zu wehren, indem sie sich sperrte und heftig um sich schlug. Doch damit nicht genug, sie beleidigte die Bundespolizisten massiv und versuchte sogar einen 32-jährigen Beamten in die Hand zu beißen. Dieses Verhalten bringt der Frau nun gleich mehrere Strafanzeigen wegen eines tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte, Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte, Beleidigung und versuchter Körperverletzung ein. Ihre Tochter wird sich wegen der Schwarzfahrt verantworten müssen. Die Frau konnte die geforderte Restgeldstrafe zahlen und so die Dienststelle nach Abschluss aller polizeilicher Maßnahmen als freie Frau,- jedoch mit vier neuen Strafanzeigen im Gepäck, verlassen.
Sind das die beiden vom Bewerbungsgespräch bei der Polizei?
„Die Deutsche wurde im Juni 2019 durch das Amtsgericht Apolda wegen Verwendens verfassungswidriger Kennzeichen…“
Nein, nur eine (wie im Verlauf ersichtlich) dumme Nazi-Trulla und ihre arme Tochter.
@JM „Sind das die beiden vom Bewerbungsgespräch bei der Polizei?“
Das wär so der Hammer, wenn die Geschichte noch so weiter gegangen wäre, dass sie dann nach Abnahme des Führerscheins mit der Bahn „weitergezogen“ sind…. 😀
Naja man kann es auch übertreiben, ich finde es unmöglich dass 15 jährige die noch kein eigenes Einkommen haben schon den vollen Fahrpreis bezahlen müssen, da bräuchte man nicht so kleinlich sein, und könnte ein Auge zudrücken. Und das eine Mutter wegen nicht einmal 400 € ein Haftbefehl bekommen hat finde ich auch mehr als lächerlich, solange Deutschland mit zweierlei Maß gemessen wird unglaublich!
Bei der Beanspruchung einer Leistung geht es nicht ums Einkommen, sondern um die tatsächliche Beanspruchung. Ein 15-jähriges Kind braucht Platz wie ein Erwachsener, macht Dreck wie ein Erwachsener, verursacht also auch Kosten wie ein Erwachsener, ergo muss es auch so viel Geld wie ein Erwachsener zahlen. Und irgendwo muss ja eine Grenze gezogen werden. Bei Geschwindigkeitsbegrenzungen drückt die Polizei auch kein Auge zu, wenn einer 10 km/h schneller fährt.